1. Eine Kommune bietet Gewerbebetrieben Grundstücke in Form von Erbbaurechten an. Erläutern Sie, welche Vorteile das Erbbaurecht hier bieten kann.
2. Erläutern Sie, was unter dem Heimfall beim Erbbaurecht zu verstehen ist.
3. Ihr Chef, Inhaber einer mittelständischen Maklerfirma, möchte auch als Bauträger auf den Markt gehen. Sie sollten ein Konzept erarbeiten. Verwenden Sie dazu die marketingpolitischen Instrumente und erläutern Sie, wie Sie diese dazu einsetzen.
4. Erklären Sie, ob und von wem in den folgenden Fällen Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Berechnen Sie die jeweilige Höhe der Grunderwerbsteuer unter Angabe des Rechenwegs. Informieren Sie sich im Internet oder anderweitig über die zum Zeitpunkt Ihrer Lösung in den einzelnen Bundesländern geltende Höhe der Grunderwerbsteuer.
a) Herr Meier aus Köln verkauft seine Eigentumswohnung an seinen Sohn für 120 000 €. Der Sohn übernimmt dazu das mit 35 000 € valutierende Darlehen.
b) Familie Neureich verkauft in Hamburg ein Grundstück zu einem Preis von 500 000 €. Im notariell beurkundeten Kaufvertrag gibt es keinerlei Festlegungen, wer die Grunderwerbsteuer in welcher Höhe zu zahlen hat.
c) Familie Schuber will ein Einfamilienhaus kaufen. Der Kaufpreis beträgt 550 000 €. In diesem Kaufpreis ist ein Küche von 12 000 € und die Übernahme einiger Möbel in Höhe von 7 500 € vereinbart. Die Grunderwerbsteuer soll der Käufer zahlen. Familie Schuber will nun wissen, wie hoch die Grunderwerbsteuer ist.
5. Ein Kollege legt Ihnen einen Grundbuchauszug von einem Kunden vor. Sie sollen als Makler nunmehr beurteilen, welche Eintragungen für Sie keine Bedeutung haben, welche eine Erschwernis beim Verkauf oder sogar eine Unmöglichkeit des Verkaufs darstellen.
Sie finden im Grundbuch folgende Eintragungen:
• Nießbrauchsrecht für einen 92-jährigen Herrn
• Überwegungsrecht für das dahinterliegende Nachbargrundstück
• Rentenschuld für eine inzwischen verstorbene Dame
• eine Grundschuldeintragung, von der mit einer Vorfälligkeitsentschädigung,
die zusammen mit dem Valutierungsvertrag den Kaufpreis übersteigt, auszugehen ist.
• eine verbreiterte Abstandsfläche zum linken Grundstück
Beurteilen Sie diese Angaben und begründen Sie Ihre Auffassung.