Soko 5Nb korrigiert Note 1- = 1,3 Sozialkunde ILS Abitur

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Demokratie Einsendeaufgabe ILS Abitur

Es werden mehrere Aufgaben zu den Fragen dieser Arbeit beantwortet.
Note: 1- mit Korrektur, am PC geschrieben.

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Aufgabenstellung:
Behörden werden auch als öffentlicher Sektor in einer Demokratie bezeichnet. Dieser
Begriff betont das, was Behörden ausmacht: sie existieren nämlich unabhängig von
Wahlen und leisten einen (immerwährenden) besonderen Dienst am Bürger und damit
für die Allgemeinheit oder das Gemeinwesen. Sind sie damit ein Teil der Demokratie,
die ja eigentlich auf der Idee der Volkssouveränität beruht? Der folgende Text diskutiert
genau diese Frage und bietet einige Interpretationen und Antworten zu dieser Fragestel-
lung.
1. Fassen Sie die Kernaussagen des nachfolgenden Textes des französischen Historikers
Pierre Rosanvallon zusammen.
2. Entwickeln Sie zwei Hypothesen zum Begriff der „Allgemeinheit von Behörden“
nach Pierre Rosanvallon.
3. Analysieren Sie anhand Ihrer Hypothesen, was unter der „demokratischen Reprä-
sentation“ von Behörden zu verstehen ist. Nehmen Sie hierzu Stellung.
4. Reflektieren Sie anhand eines selbst gewählten Beispiels folgende Fragestellung:
Können parteiliche Behörden nach modernem Demokratieverständnis legitim sein?
Begründen Sie Ihre Antwort.
Demokratie der Unparteilichkeit
„Wie lässt sich die Legitimität unabhängiger Behörden als politische Form charakterisie-
ren, unabhängig von ihren jeweiligen Besonderheiten und Problemen? (...) Da sie per
Gesetz eingesetzt werden, genießen sie so etwas wie eine abgeleitete Legitimität, die al-
lerdings nicht direkt aus der Bürgerschaft hervorgeht, weil diese Instanzen nicht ge-
wählt werden. Sie können aber auch auf eine andere Art mit den Bürgern verbunden
sein, und zwar aufgrund der Bedeutung und Qualität des ausgeübten Dienstes. Wir kön-
nen in dieser Hinsicht von einer leistungsbezogenen Legitimität sprechen, die durch den
Bürger als Nutzer öffentlicher Dienstleistungen zuerkannt wird; (...) diese Bezeichnung
präzisiert den allgemeinen Begriff der Output-Legitimität. Es handelt sich also um eine© Fernschulen Hamburg© Fernstudienzentrum Hamburg
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funktionale Legitimität. Kann man aber so weit gehen und diesen Behörden auch eine
wirklich demokratische Legitimität zusprechen? Das ist die entscheidende Frage. Um sie
zu beantworten, gilt es nacheinander zu untersuchen, ob sie einen repräsentativen Cha-
rakter haben, ob sie sich gesellschaftlich aneignen lassen und ob sie bestimmten Einset-
zungs- und Rechenschaftsprüfungen unterliegen. Schließlich müssen wir uns damit be-
schäftigen, welche Art von Allgemeinheit sie herstellen.
Repräsentation durch Unparteilichkeit
Kann eine nicht aus Wahlen hervorgegangene öffentliche Gewalt repräsentativ sein?
Gehen wir vom klassischen Verständnis des Problems aus. Die politische Theorie unter-
scheidet zwei Hauptformen der Repräsentation: die der Vertretung (...), die sich auf die
Ausübung eines Mandats bezieht, und die der eigentlichen Repräsentation (...), die mit
der Verkörperung eines Gemeinwesens verbunden ist. Diese zwei Formen bezeichnen
die konstitutiven und konkurrierenden Pole der Wahl, die jeweils verschiedene Qualitä-
ten in den Vordergrund rücken: die vom Volksvertreter erwartete Kompetenz und die
vom Repräsentanten erwartete Nähe. Die Wahl ist im Allgemeinen die anerkannte Me-
thode zur Auswahl eines Mandatsträgers und wird von allen Bürgern am leichtesten ak-
zeptiert. Sie lässt sich auch als das unstrittigste Verfahren zur Bestimmung eines Leit-
bild-Repräsentanten der Gruppe betrachten. Die Gruppenmitglieder können schließlich
am ehesten entscheiden, wer die für sie wichtigen Merkmale ihrer Existenz am besten
verkörpert. In der Praxis werden in den Wahlen auch beide Elemente vermischt; das
dem Gewählten entgegengebrachte Vertrauen beruht also auf dem Gefühl, dass er beide
Funktionen, Vertretung und Darstellung, gleichzeitig ausüben kann. Weder die unab-
hängigen Behörden noch Schlichter und Schiedsstellen können in dieser Hinsicht als Re-
präsentanten gelten. In welcher Form sie auch immer berufen werden, sie üben weder
rechtlich noch praktisch ein Mandat aus und können darüber hinaus auch nicht sozio-
logisch oder kulturell die Allgemeinheit verkörpern. Sie haben also weder im prozedu-
ralen noch im substantiell-funktionalen Sinne einen demokratischen Charakter.
Man kann die Dinge aber auch anders betrachten und andere Formen gesellschaftlicher
Repräsentation herausheben, die wiederum von dem uns hier beschäftigenden Typ von
Instanzen ausgeübt werden. Zwei Arten einer solchen Repräsentation lassen sich unter-
scheiden: die der Achtung und Präsenz und die in Form eines Organs.
Eine unabhängige Behörde kann „im klassischen Sinne“ repräsentativ sein, indem sie
sich pluralistisch zusammensetzt, wie dies beim amerikanischen Zwei-Parteien-Proporz
der Fall ist. Sie kann aber auch in der Praxis durch ihre Verfahren sein sowie durch ihre
permanente Offenheit und Anhörungsbereitschaft, ihre Empfänglichkeit für gesell-
schaftliche Ansprüche und Anliegen. Repräsentation heißt hier: Aufmerksamkeit für die
Probleme der Gesellschaft, für ihre Konflikte und Gegensätze, Berücksichtigung ihrer
Diversität und der ihrer Mitglieder und auch besondere Fürsorge für diejenigen, die am
wenigsten Gehör finden. Repräsentativ sein bedeutet hier, speziellen Bedürfnissen der
Gesellschaft Beachtung zu schenken und gleichzeitig ihren am wenigsten sichtbaren
und ausgeschlossenen Mitgliedern in Recht und Würde wieder einen Platz zu geben. Die
Zugänglichkeit einer Instanz entspricht in diesem Falle dem, was im Rahmen wahlpoli-
tischer Repräsentation die Nähe ist. Sicherlich handelt es sich dabei um eine „bescheide-
ne“ Form von Repräsentation. Aber auch wenn ihr die Sichtbarkeit und Durchsetzungs-
kraft der Mechanismen fehlt, die der Gesellschaft umfassenden politischen Ausdruck
verschaffen, trägt sie doch dazu bei, den tendenziell Vergessenen oder Vernachlässigten
einen Platz und eine Stimme zu geben. Sie sorgt zudem in bestimmten Bereichen für eine© Fernschulen Hamburg© Fernstudienzentrum Hamburg
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gewisse Beständigkeit der Aufmerksamkeit für gesellschaftliche Belange, während die
Wahlen kommen und gehen. Insofern erfüllt die Aufmerksamkeits-Repräsentation auch
eine komplementäre und kompensatorische Funktion gegenüber der Vertretungs-Reprä-
sentation.
Schon das Prinzip unparteilichen Verhaltens kann repräsentierende Bedeutung haben,
indem es der Absicht folgt, alle Seiten eines Problems zu berücksichtigen und keine Si-
tuation außer Acht zu lassen. Unparteilichkeit ist hier Wachsamkeit, aktive Präsenz in
der Welt, der Wille zu ihrer möglichst getreuen Repräsentation. Für Kant bedeutet sie,
wie Hannah Arendt zeigt, das Annehmen „aller erdenklichen Standpunkte“. (...) Sie ver-
dankt sich also keinem höheren Standpunkt, keiner überlegenen, abgehobenen Sicht, ist
im Gegenteil reflektierende Einmischung in die Welt. Für Arendt besteht sie folglich da-
rin, das eigene Denken zu erweitern, um das der anderen einzubeziehen. Dieses „erwei-
terte Denken“ ist ein Versuch, nach Allgemeinheit zu streben, indem man die Enge par-
tikularer Sichtweisen überwindet. Es ist Teil des Bemühens, die Gesellschaft als Ganzes
zu repräsentieren, und beschränkt sich nicht darauf, nur die herrschenden Stimmen oder
die sichtbarsten Ausdrucksformen zu berücksichtigen.“
(Zitiert nach: Rosanvallon, Pierre: (2010). Demokratische Legitimität. Unparteilichkeit,
Reflexivität, Nähe. Hamburg, Hamburger Edition, S. 108-110.)
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Weitere Information: 22.11.2024 - 07:22:09
  Kategorie: Abitur und Hochschule
Eingestellt am: 18.08.2022 von chrisis
Letzte Aktualisierung: 21.08.2022
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