1. Die Geschäftsleitung eines Industrieunternehmens beschließt, in den kommenden Geschäftsjahren zwangsläufige Folgeinvestitionen in bereits angefangene Investitionsvorhaben
durchzuführen, und zwar:
Investitionen in Maschinen: 4 Mio. Euro
Investitionen in Fuhrpark: 2 Mio. Euro.
Beschreiben Sie bitte, unter welchen beiden Voraussetzungen und in welchem Umfang eine handelsrechtliche Berichtspflicht über den o. g. Sachverhalt im Rahmen sog. sonstiger finanzieller Verpflichtungen im Jahresabschluss für das Unternehmen
besteht.
2. Kapitalgesellschaften sollen gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB in ihrem Lagebericht auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen.
a) Erläutern Sie bitte kurz, welche Bedeutung der sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht
insbesondere für externe Bilanzanalysten besitzt.
b) Beschreiben Sie bitte kurz, welcher Vorteil für das berichtende Unternehmen selbst mit seinem Forschungs- und Entwicklungsbericht verbunden sein kann.
c) Begründen Sie bitte kurz, ob eine große oder mittelgroße Kapitalgesellschaft handelsrechtlich auf jeden Fall über ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten berichten soll.
3. Eine Kapitalgesellschaft ermittelt im Zusammenhang mit dem Kauf einer Personengesellschaft einen sog. derivativen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3,2 Mio. Euro.
a) Kennzeichnen Sie bitte kurz den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert
b) Erläutern Sie bitte kurz, wie der derivative Geschäfts- oder Firmenwert im Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen zu berücksichtigen ist, und zwar im Geschäftsjahr der Firmenwertentstehung
sowie in den Folgejahren.
4. Die Kronzucker AG – ein deutscher Produzent von Kunststoffartikeln – kauft am Geschäftsjahresanfang eine vollautomatische Lackieranlage zu Anschaffungskosten
von 600 000 Euro.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 12 Jahre.
a) Ermitteln Sie bitte – rechnerisch nachvollziehbar – den im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu dokumentierenden Restbuchwert der Lackieranlage am Ende des zweiten Geschäftsjahres, und zwar alternativ bei planmäßiger
• linearer Abschreibung,
• degressiver Abschreibung (Annahme: 20 % p. a. Abschreibungssatz; auch steuerrechtlich zulässig).
b) Erläutern Sie bitte kurz, warum sich die Kronzucker AG in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss für eine planmäßige
• lineare Abschreibung bzw.
• degressive Abschreibung
der Lackieranlage entscheiden könnte.
c) Begründen Sie bitte kurz, wie sich die Anwendung der degressiven anstelle der linearen Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren der Lackieranlage tendenziell auf die Kennzahl „Umschlagshäufigkeit des betriebsnotwendigen
Kapitals“ (Studienheft BINA 4; Kapitel 1.3.3) auswirkt.
5. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z. B. ein selbst entwickeltes Softwaresystem zur Verbesserung des Mahnwesens)
besteht handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht.
Begründen Sie bitte kurz, wie sich die Nichtausübung dieses Aktivierungswahlrechts im Jahr der Fertigstellung des o. g. Softwaresystems tendenziell auf die beiden
u.a. Kennzahlen auswirkt:
• Bruttoumsatzrendite (Studienheft BINA 4; Kapitel 1.3.2)
• Mittel- und langfristiger Verschuldungsgrad (= mittel- und langfristige Fremdkapitalquote; Studienheft BINA 2; Kapitel 1.3.2).