Einsendeaufgabe BUJA 9-XX01

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Anlagevermögen und Abschreibungen

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1. Aufgabe:
Eine in Kiel ansässige GmbH kaufte am 1. Juni 19 ein vor 8 Jahren errichtetes Gebäude für 1 400 000 € einschließlich aller Nebenkosten. Tag des Nutzen und Lastenübergangs war der 1.10.19. Der Anteil des Grund und Bodens beträgt laut amtlichem Bodenrichtwert 300 000 €. Aufgrund des Kaufvertrages enthalten die Anschaffungskosten für dieses eigenbetrieblich genutzte Gebäude einen Personenaufzug für 180 000 € (Nutzungsdauer zehn Jahre) und Photovoltaik mit einer 5-jährigen Nutzungsdauer für 60 000 €. Für das Jahr 19 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) nimmt die GmbH folgende AfA vor:
Gebäude 3 % von 860 000 € = 25 800 €
Photovoltaik 20 % von 60 000 € = 12 000 €
Personenaufzug 10 % von 180 000 € = 18 000 €
Summe der Absetzungen für Abnutzung im Jahr 19 55 800 €
Auf den 31.12.19 aktiviert die GmbH den Neuerwerb
mit Grund-und-Boden-Anteil 300 000 €
Gebäudeanteil 1 044 200 €
Bilanzansatz Betriebsgrundstück 31.12.19 1 344 200 €
Aufgabe:
Welche Wirtschaftsgüter sind in der Steuerbilanz auf den 31.12.19 zu aktivieren? Wie sind diese Wirtschaftsgüter zu bewerten? Bei Wahlmöglichkeiten soll ein möglichst geringer Gewinn ausgewiesen werden.
[. . .]
<Pkt.>/25 Pkt.
2. Aufgabe:
Der Arzt Dr. Medicus errichtet eine eigene Praxis. Diese wird im Gründungsjahr 01 mit neuen Möbeln, Behandlungstischen etc. für rund 300 000 € ausgestattet. Dr. Medicus ist erfolgreich und verzeichnet stabile Umsätze. Ab dem Jahr 13 kommt es im Vergleich zu den Vorjahren zu höheren ESt-Belastungen, obwohl sich am Umsatz und den laufenden Betriebsausgaben (Personalkosten und Materialaufwendungen) nichts Wesentliches geändert hat. Woran kann das liegen?
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
3. Aufgabe:
Eine am 1. April 2016 für 576 000 € erworbene Maschine wurde linear auf 8 Jahre abgeschrieben. Am 30. Juni 2018 schied dieses Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen durch Brand aus.
Ende 2018 leistete die Versicherung eine Zahlung zur Abgeltung des Schadens in Höhe von 486 000 €.
Für die vier folgenden alternativen Fälle sind die Anschaffungskosten in der Steuerbilanz zu berechnen. Soweit zulässig soll die steuerfreie Rücklage auf das neue Wirtschaftsgut übertragen werden. Die genannten Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
a) Ersatzmaschine im Januar 2019 für 600 000 €
b) Ersatzmaschine im Februar 2019 für 388 800 €
c) LKW mit Hänger im März 2019 für 240 000 €
d) Ersatzmaschine im April 2020 für 600 000 €
[. . .]
<Pkt.>/25 Pkt.
4. Aufgabe:
Die Metallbau AG mit Sitz in Hamburg hat von einem ausländischen Hersteller eine neue Produktionsanlage bestellt für 250 000 €. Der Transport der Maschine vom Hafen Hamburg in das Gewerbegebiet zum Betrieb der Metallbau wurde von einem Frachtunternehmen für 12 000 € durchgeführt. Die Maschine erreicht am 01.02. des Jahres das Betriebsgelände.
Notwendige Montage- und Fundamentierungsarbeiten wurden vom Controlling korrekt mit folgenden Werten ermittelt:
• Material- und Fertigungseinzelkosten in Höhe von 28 000 €
• anteilige Gemeinkosten in Höhe von 40 %.
Nach der Montage der neuen Anlage wurde durch den TÜV wegen Arbeitssicherheits- sowie Umweltschutzauflagen eine mehrtägige Sicherheitsprüfung durchgeführt. Der TÜV berechnet für seine Dienste 8 040 €. Die Maschine erreicht so am 01.03. die endgültige Betriebsbereitschaft.
Die Metallbau AG überweist den gesamten Kaufpreis innerhalb der Skontofrist unter Abzug von 2 %.
Zur Finanzierung dieser Anschaffung wurde ein Kredit aufgenommen. Die Zinsen belaufen sich auf 9 000 € im Jahr der Anschaffung.
Weiterhin hat die AG eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 6 960 € zu zahlen.
Aufgrund eines hohen Krankenstandes im Betrieb wird die Maschine erst am 01.04. des Jahres in Betrieb genommen.
Es handelt sich um Nettobeträge, ein möglicher Restwert der Maschine entspricht ungefähr den Verschrottungskosten und die Nutzungsdauer wird mit 15 Jahren angesetzt.
Ermitteln Sie die AHK sowie den Restbuchwert zum 31.12.
[. . .]
<Pkt.>/20 Pkt.
5. Aufgabe:
Ein Gewerbetreibender schafft folgende bewegliche, selbstständig nutzbare und bewertbare Anlagegüter an; die Preise verstehen sich ohne Vorsteuer:
März 2018 4 WG à 250,– € (ND 5 Jahre)
Okt. 2018 4 WG à 900,– € (ND 4 Jahre)
Apr. 2020 3 WG à 1 100,– € (ND 10 Jahre)
Nov. 2021 6 WG à 700,– € (ND 6 Jahre)
Im Mai 2021 werden 2 der im Oktober 2015 erworbenen Wirtschaftsgüter zu je 350,– € netto verkauft.
Für die in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter ist die Poolbewertung bis zum 31.12.2023 darzustellen.
Weitere Information: 09.12.2024 - 18:09:19
  Kategorie: Finanzwesen
Eingestellt am: 04.08.2022 von Mia13050
Letzte Aktualisierung: 07.05.2023
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Bisher verkauft: 6 mal
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Prüfungs-/Lernheft-Code: BUJA9
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