1. Aufgabe:
In den von Frau A bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetrieb trat Frau B zum 2. Januar X6 als Gesellschafterin ein. Das Unternehmen wird nunmehr eine offene Handelsgesellschaft. Frau B erhält einen Anteil von 30 % an der oHG und leistet dafür folgende Zahlungen:
a) 60 000 EUR Überweisung auf das Bankkonto der oHG.
b)
1. 30 % der stillen Reserven in Höhe von 20 000 EUR im Fuhrpark des Unternehmens (Restlaufzeit noch 2 Jahre);
2. weitere 15 000 EUR wegen der außerordentlich guten Umsatz- und Gewinnlage des Unternehmens.
Diese von Frau B zusätzlich zu den 60 000 EUR geleisteten Beträge werden von Frau A „privat“ vereinnahmt.
Aufgaben:
1. Welche bilanziellen und steuerlichen Konsequenzen leiten sich aus diesen Vorgängen ab?
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
2. Zeigen Sie die Ergänzungsbilanz der Frau B auf den 2.1.X6.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
3. Zeigen Sie diese Ergänzungsbilanz auf den 31.12.X6 mit der Ergänzungs-GuV-Rechnung 2.1. bis 31.12. X6.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
2. Aufgabe:
In der Handelsbilanz der X-GmbH werden auf den 31.12. X6 alternativ ausgewiesen:
a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände mit 400 000 EUR bzw.
b) eine Drohverlustrückstellung mit 300 000 EUR.
Die Steuerlastquote beläuft sich lt. Steuerbilanz auf 30 %.
Nennen Sie für die alternativen Fälle zu a) und b) den Buchungssatz für die Einbuchung der latenten Steuern auf den 31.12.X6.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
3. Aufgabe:
In welcher Weise ändern sich die zur 2. Aufgabe geforderten Buchungssätze, wenn die zu a) und b) dargestellten Vorfälle nicht alternativ aufträten, sondern gemeinsam im selben Gj. X6?
[. . .]
<Pkt.>/5 Pkt.
4. Aufgabe:
In § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG wird für die Bewertung des Umlaufvermögens ausgeführt, bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung k ö n n e der niedrigere Teilwert angesetzt werden.
Nehmen Sie zum Wort „könne“ kritisch Stellung.
[. . .]
<Pkt.>/15 Pkt.
5. Aufgabe:
In der Übersicht über die Durchbrechung und die Einschränkung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 2.2) wird unter Position 5 ausgeführt, dass handelsrechtlich ein Passivierungswahlrecht für Ausgleichsansprüche gegenüber Handelsvertreter nach § 89b HGB bestehe, steuerlich dagegen ein Passivierungsverbot oder -wahlrecht.
Welche Überlegungen sprechen nach Ihrer Einschätzung für eine Passivierungspflicht in beiden Bilanzen?
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
6. Aufgabe:
Ein atypischer stiller Gesellschafter verlässt „sein“ Unternehmen vertragsgemäß und erhält neben der Rückzahlung seiner Einlage von 300 000 EUR folgende Beträge auf sein Privatkonto überwiesen:
30 % = 90 000 EUR für stille Reserven in der Betriebs- und Geschäftsausstattung;
30 % = 45 000 EUR für „seinen“ Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert.
Wie sind diese Zahlungen in den Bilanzen der im Unternehmen verbleibenden Kaufleute zu behandeln? Welche steuerlichen Folgen treten hinsichtlich dieser Zahlungen beim ausscheidenden „Mitunternehmer“ ein?
[. . .]
<Pkt.>/20 Pkt.
Auf welchen Betrag schätzen Sie nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters den noch im Unternehmen verbleibenden originären Geschäfts- oder Firmenwert?