Einsendeaufgabe BUJA7-XX01

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Rückstellungen und Haftungsverhältnisse

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1. Aufgabe:
Seit Jahren haben wir rückläufige Zinsen. Welchen Einfluss hat das auf Rückstellungen, die abzuzinsen sind? Hier sind insb. die Pensionsrückstellungen zu nennen.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
2. Aufgabe:
Im Kapitel 1.4 dieses Studienheftes wird dargestellt, dass nicht mehr benötigte Rückstellungen ertragserhöhend aufzulösen sind, und zwar generell als „sonstige betriebliche Erträge“. Begründen Sie, warum nicht mehr benötigte Steuerrückstellungen nicht ebenfalls über dieses Konto aufgelöst werden, sondern über „Steuern“.
Bitte ziehen Sie zur Lösung § 275 Abs. 2 HGB heran.
[. . .]
<Pkt.>/16 Pkt.
3. Aufgabe:
Ein Maschinenfabrikant hat am 1.7.19 einen Verkaufsvertrag über eine Maschine abgeschlossen, die er selbst herstellt. Verkaufspreis 240 000 € + 19 % Umsatzsteuer. Die Auslieferung der Maschine soll im Februar des folgenden Geschäftsjahres erfolgen. Bis zum 31.12.19 sind angefallen:
Aktivierungspflichtige Herstellungskosten 200 000 €
bis zur Fertigstellung ist noch mit weiteren Herstellungskosten zu rechnen in Höhe von
35 000 €
ferner sind noch bei der Auslieferung Kosten für Verpackung und Transport in Höhe von netto aufzuwenden 20 000 €
Ist eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften auf den 31.12.19 zu passivieren? Sollten Sie die Antwort bejahen, ist die Berechnung dieser Rückstellung aufzuzeigen. Hilfestellung: Bei Absatzgeschäften ist der Verlust auf Selbstkostenbasis zu berechnen. Welche Besonderheit ist weiterhin zu beachten?
[. . .]
<Pkt.>/12 Pkt.
4. Aufgabe:
In den Wirtschaftsjahren 1 und 2 erzielte ein Unternehmen Umsätze von je 2 Mio. €. Für alle Werklieferungen, die jeweils 90 % der Gesamtumsätze ausmachen, besteht eine zweijährige Garantieverpflichtung, nicht jedoch für die Umsätze mit bezogenen Waren (10 % des Gesamtumsatzes). Zudem hat das Unternehmen Rückgriffsrechte gegenüber Subunternehmen für Umsätze in Höhe von 350 000 € im Wj. 1 und 300 000 € im Wj. 2, d.h., für im Zusammenhang mit diesen Umsätzen erbrachte Garantieleistungen stehen die Subunternehmen selbst ein. Nach den betrieblichen Erfahrungen sind für Garantieleistungen regelmäßig 4 % des garantiebehafteten Umsatzes aufzuwenden.
In den Wirtschaftsjahren 1 und 2 wurden in folgender Höhe Garantieaufwendungen getätigt:
• für Leistungen des Wj. 1 38 000 €
• für Leistungen des Wj. 2 25 000 €
In welcher Höhe ist eine Garantierückstellung auf den 31.12. des Wirtschaftsjahres 2 zu passivieren?
Bitte die Berechnung darstellen, nicht nur das Resultat.
[. . .]
<Pkt.>/16 Pkt.
5. Aufgabe:
Die Y-GmbH stellt Abfüllmaschinen her. Am 3. Nov. des Wj. 1 wird ihr in einem ausführlichen Schriftsatz von einem Konkurrenzunternehmen vorgeworfen, sie habe sich mit der Herstellung und dem Vertrieb eines bestimmten Maschinentyps einer Schutzrechtsverletzung schuldig gemacht; für diesen Typ werde ein dem Konkurrenzunternehmen gehörendes Patent berührt. Gefordert wird ein Betrag von 500 000 €; bei Nichtzahlung werden gerichtliche Schritte angedroht.
Die Y-GmbH nimmt diesen Vorwurf nicht tragisch, da sie sich keiner Schutzrechtsverletzung bewusst ist. Dennoch bildet sie aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung über den eingeforderten Betrag auf den 31.12. Wj. 1, weiterhin eine Prozesskostenrückstellung wegen möglicher Gerichtskosten (40 000 €).
Zwischen der Y-GmbH und dem Konkurrenzunternehmen wird ein ausführlicher Schriftwechsel geführt, der sich über Jahre erstreckt und auch Ende des Wj. 5 noch zu keinem Abschluss gekommen ist; der Rechtsweg ist bislang nicht beschritten worden, scheint aber unausweichlich zu sein.
Beurteilen Sie die Bildung beider Rückstellungen und deren Fortführung bis zum 31.12. Wj. 5
a) für die Handelsbilanz und
b) für die Steuerbilanz.
[. . .]
<Pkt.>/16 Pkt.
6. Aufgabe:
Ein Kaufmann beauftragte im Herbst des Geschäftsjahres 1 einen Handwerksbetrieb, das Kühlsystem in einer Lagerhalle zu reparieren. Die im November erteilte Auftragsbestätigung sah eine Auftragsausführung ca. in den nächsten drei Monaten vor. Ende Februar des Geschäftsjahres 2 teilte der Handwerksbetrieb mit, der Termin könne wegen Erkrankung einiger Mitarbeiter leider nicht eingehalten werden; vor April sei mit einer Ausführung auf keinen Fall zu rechnen.
Der Kaufmann bildete sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz auf den 31.12. Geschäfts-/Wirtschaftsjahr 1 eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 35000 €. Der Jahresabschluss wurde im April des Geschäftsjahres 2 erstellt.
Handelte der Kaufmann korrekt?
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
7. Aufgabe:
Aufgrund der Daten des Jahresabschlusses (Gewinn aus Gewerbebetrieb, geleistete Vorauszahlungen etc.) und der weiteren vorliegenden Angaben (Hebesatz etc.) ist eine Rückstellung für Gewerbesteuer im Regelfall betragsmäßig exakt zu berechnen.
a) Warum handelt es sich trotz dieser genauen Berechenbarkeit um eine Rückstellung und nicht um eine „sonstige Verbindlichkeit, davon aus Steuern“?
[. . .]
<Pkt.>/5 Pkt.
b) In welchem Augenblick wird aus der „Rückstellung“ eine „sonstige Verbindlichkeit, davon aus Steuern“?
[. . .]
<Pkt.>/5 Pkt.
8. Aufgabe:
Unterscheiden Sie eine Bürgschaft von einer Patronatserklärung. Beziehen Sie bitte § 251 HGB in Ihre Betrachtung ein.
Weitere Information: 09.12.2024 - 20:47:41
  Kategorie: Finanzwesen
Eingestellt am: 10.05.2022 von Mia13050
Letzte Aktualisierung: 03.05.2023
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Prüfungs-/Lernheft-Code: BUJA7
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Sehr gute Lernhilfe. Vielen Dank.
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