1. Aufgabe:
Ein Unternehmen, das seinen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach IFRS aufstellt, weist aufgrund unterschiedlicher Buchwerte, die sich im Zeitablauf wieder ausgleichen, die nachfolgenden Gewinne in Handels- und Steuerbilanz aus:
Jahr Gewinn nach IFRS Steuerbilanzgewinn
X1 750 000 € 800 000 €
X2 770 000 € 750 000 €
X3 780 000 € 750 000 €
Der Steuersatz für die ertragsabhängigen Steuern beträgt 40 Prozent.
Aufgaben:
a) Geben Sie denkbare Ursachen für die ergebniswirksame Buchwertabweichung an und erläutern Sie die Notwendigkeit der Abgrenzung von latenten Steuern.
[. . .]
<Pkt.>/8 Pkt.
b) Geben Sie die Buchungssätze für die Bildung und Auflösung der latenten Steuern in den einzelnen Jahren an.
[. . .]
<Pkt.>/12 Pkt.
2. Aufgabe:
Ein Hamburger Außenhandelsunternehmen in der Rechtsform der GmbH weist im handelsrechtlichen Jahresabschluss nach IFRS und im steuerrechtlichen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr X1 jeweils ein vorläufiges Ergebnis vor Steuern in Höhe von 9 687 200 € aus. Lediglich die Bewertung des Vorratsvermögens und die Erfassung der Ertragsteuern müssen noch berücksichtigt werden, um den endgültigen Jahresüberschuss zu berechnen. Der Berechnung der Ertragsteuern liegen folgende Werte zugrunde:
• Hebesatz für Gewerbesteuer in der Gemeinde Hamburg: 470,0 Prozent
• Körperschaftsteuersatz: 15,0 Prozent
• Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer: 5,5 Prozent
Das Vorratsvermögen besteht ausschließlich aus einer standardisierten Ware, die in großen Silos gelagert wird. Die regelmäßigen Neukäufe werden nicht gesondert gelagert, sondern der bereits vorhandenen Ware in diesen Silos hinzugefügt, sodass eine Einzelbewertung der Vorräte nicht möglich ist. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird als Verbrauchsfolgeverfahren das Fifo-Verfahren angewendet, im steuerrechtlichen Jahresabschluss kommt das Lifo-Verfahren zur Anwendung.
Folgende Daten zu Warenbestand und Wareneinkäufen im Geschäftsjahr X1 sind zu beachten:
Monat Menge in kg Anschaffungskosten/kg Anschaffungskosten gesamt
Januar 100 000 1,46 € 146 000,00 €
Februar 100 000 1,18 € 118 000,00 €
März 100 000 1,22 € 122 000,00 €
April 110 000 1,25 € 137 500,00 €
Mai 120 000 1,27 € 152 400,00 €
Juni 120 000 1,30 € 156 000,00 €
Juli 150 000 1,40 € 210 000,00 €
August 150 000 1,45 € 217 500,00 €
September 120 000 1,45 € 174 000,00 €
Oktober 120 000 1,52 € 182 400,00 €
November 110 000 1,52 € 167 200,00 €
Dezember 100 000 2,00 € 200 000,00 €
1 983 000,00 €
Per Inventur wurde ein Endbestand von 240 000 kg erfasst. Zu Beginn des Geschäftsjahres war kein Lagerbestand vorhanden. Das Unternehmen stellt den ergebniswirksamen Teil der Gesamtergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren dar. Sämtliche Wareneinkäufe wurden sofort als Materialaufwand erfasst. Vereinfacht sei unterstellt, dass das Ergebnis vor Steuern sowohl Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer (Gewerbeertrag gemäß Gewerbesteuergesetz) als auch Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer (zu versteuerndes Einkommen gemäß Körperschaftsteuergesetz) ist.
Aufgaben:
a) Ermitteln Sie das handelsrechtliche Ergebnis gemäß IFRS vor Steuern unter Berücksichtigung der Vorratsbewertung.
[. . .]
<Pkt.>/8 Pkt.
b) Ermitteln Sie das steuerliche Ergebnis vor Steuern unter Berücksichtigung der Vorratsbewertung.
[. . .]
<Pkt.>/8 Pkt.
c) Ermitteln Sie die tatsächliche Ertragsteuerlast und das steuerliche Ergebnis nach Steuern.
[. . .]
<Pkt.>/6 Pkt.
d) Ermitteln Sie die Art und Höhe der ggf. zu bildenden latenten Steuern in der Handelsbilanz.
[. . .]
<Pkt.>/8 Pkt.
e) Bilden Sie den Buchungssatz zur Erfassung der latenten Steuern.
[. . .]
<Pkt.>/2 Pkt.
3. Aufgabe:
Nach vielen Jahren mit positiven Ergebnissen in IFRS- und Steuerbilanz erzielt die Worship AG im Jahr X1 zum ersten Mal in der Unternehmensgeschichte einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2 500 000 €. Dieses Ergebnis wird in IFRS-Abschluss (vor ggf. Erfassung latenter Steuern) und steuerlicher Gewinnermittlung in gleicher Höhe ausgewiesen.
Im Rahmen einer intensiven Analyse des Ergebnisses aus X1 und aufgrund eines geeigneten Maßnahmenbündels geht die Geschäftsleitung für die nächsten Jahre von folgenden Jahresüberschüssen (in IFRS-Abschluss vor Bildung/Auflösung latenter Steuern und steuerlicher Gewinnermittlung) aus:
X2: 800 000 €
X3: 1 500 000 €
X4: 2 750 000 €
Der anzuwendende Steuersatz beträgt 30 %.
Aufgaben:
a) Begründen Sie, warum im IFRS-Abschluss X1 latente Steuern auszuweisen sind. Ermitteln Sie die Höhe der zu bildenden latenten Steuer und stellen Sie die Auswirkung der Steuerlatenz auf das Jahresergebnis dar.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
b) Stellen Sie die Auflösung der gebildeten latenten Steuern aus X1 in den nachfolgenden Perioden unter der Bedingung dar, dass die prognostizierten Jahresüberschüsse auch tatsächlich in der angegebenen Höhe erzielt werden.
[. . .]
<Pkt.>/12 Pkt.
c) Begründen Sie, welche Auswirkung es hätte, wenn die Geschäftsleitung aufgrund einer rechtlichen Marktbeschränkung ab X3 mit dauerhaften Jahresfehlbeträgen rechnet.
[. . .]
<Pkt.>/4 Pkt.
4. Aufgabe:
Die Weite-Welt-AG handelt mit industriellen Waschmaschinen. Die Maschinen einer Baureihe sind nicht mehr erfolgreich und werden durch neue Modelle bei Leistung und Lebensdauer übertroffen.
Die nicht mehr erfolgreiche Baureihe soll aus dem Programm genommen werden, die Bestände sollen verkauft werden. Es befinden sich noch 2 000 Stück auf Lager, die zu Anschaffungskosten von 6 000 €/Stück im laufenden Jahr erworben wurden.
Vergleichbare Waschmaschinen könnten aktuell für 2 800 €/Stück erworben werden.
Die Geschäftsleitung sieht gute Chancen, die noch vorhandenen Waschmaschinen für 4 800 €/Stück zu verkaufen, wobei noch 100 €/Stück Versandkosten von der Weite-Welt-AG zu tragen wären.
Ursprünglich wurden die Maschinen mit einem Gewinn von 20 %, bezogen auf die Anschaffungskosten verkauft.
In der Steuerbilanz werden die Waschmaschinen zutreffend mit 2.800 €/Stück bewertet.
Aufgaben:
a) Beurteilen Sie die Bewertung des Warenbestands in der IFRS-Bilanz zum 31.12. Stellen Sie den Bilanzausweis und die Ergebnisauswirkung dar.
[. . .]
<Pkt.>/10 Pkt.
b) Prüfen Sie die Bildung latenter Steuern in der IFRS-Bilanz. Gehen Sie dabei von einem Ertragsteuersatz von 30 % aus. Stellen Sie ggf. den Bilanzausweis und die Ergebnisauswirkung dar.