Die Ehegatten Pius (62 Jahre alt) und Isolde Huhn (61 Jahre alt) werden im Jahre 2018 zusammen veranlagt.
1. Aufgabe:
Pius Huhn ist alleiniger Eigentümer einer Tapetengroßhandlung in Hamburg.
Zum 01.08.2019 veräußert er seinen Betrieb an ein Konkurrenzunternehmen für 345 000,– €; Veräußerungskosten entstehen für ihn in Höhe von 2 000,– €.
Das Eigenkapital beträgt 149 500,– €.
Den bisher betrieblich genutzten Pkw mit einem Buchwert von 1 500,– € entnimmt der Steuerpflichtige ins Privatvermögen; der gemeine Wert beträgt 4 500,– €.
Ein erhaltenes Darlehen in Höhe von 12 500,– € wird nicht mit veräußert. Die Abschlusszahlungen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind mit 8 000,– € als sonstige Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen in der Bilanz ausgewiesen und sollen ebenfalls von Herrn Huhn selbst bezahlt werden. Eine Forderung über 14 500,– € will Herr Huhn selbst einziehen.
2. Aufgabe:
Der Gewinn aus der Großhandlung beträgt bis zum 31.07.2019 36 000,– €.
3. Aufgabe:
Herr Huhn ist weiterhin Gesellschafter der Halt OHG mit einem Anteil von 50 %.
Die Gesellschaft hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (01.10. – 30.09.). Aufgrund einer testamentarischen Verfügung seines Onkels hat Herr Huhn an dem Grundstück Ausschläger Weg 13 den lebenslangen Nießbrauch. Das Nutzungsrecht an diesem Grundstück bringt Herr Huhn in der Weise ein, dass er der Gesellschaft gegen eine monatliche Miete von 1 000,– € die Nutzung überlässt. Die OHG hat die Mietzahlungen als Betriebsausgaben behandelt.
Der Gewinn beträgt für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 90 000,– €, wovon 45 000,– € auf Herrn Huhn entfallen.
4. Aufgabe:
Vor 15 Jahren erwarb Herr Huhn einen Anteil von 40 % an der BEWA GmbH. 2018 veräußerte Pius Huhn 20 % (d.h. 50 % seines Anteils) und zum 30.10.2019 veräußert er die restlichen 20 % für 40 000,– €. Die Anschaffungskosten vor 15 Jahren haben für den gesamten Anteil 38 000,– € betragen. Veräußerungskosten für Herrn Huhn entstehen nicht.
5. Aufgabe:
An der Kalt KG ist Frau Huhn mit 10 % als stille Gesellschafterin beteiligt. Laut Vertrag ist sie nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern auch an den stillen Reserven und am Liquiditätsgewinn beteiligt.
Am 16.06.2019 veräußert sie ihre Beteiligung, deren Wert 15 500,– € beträgt. Sie erhält einen Veräußerungspreis von 34 000,– €.
Weitere Beteiligungen hat Frau Huhn nicht.
6. Aufgabe:
Bis zum 16.06.2019 entfällt auf Frau Huhn ein Gewinnanteil von 333,– €.
Aufgabe:
Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für 2019.
Herr und Frau Huhn beantragen bei der Veräußerung gemäß § 16 EStG beide die Berücksichtigung des Freibetrages.
Bitte geben Sie immer den vollständigen Rechenweg mit an. Falls etwas nicht angesetzt wird, ist dies zu begründen.