1. Aufgabe:
Eine Einmann-GmbH schüttet im Jahre 2020 den Gewinn des Jahres 2019 in voller Höhe an den ledigen Gesellschafter aus. Der Gewinn nach korrekter Berücksichtigung der Gewerbesteuer (keine Betriebsausgabe) beträgt 20 000 Euro vor Steuern.
Wie wird der Ausschüttungsbetrag in welcher Höhe beim ledigen Gesellschafter berücksichtigt? Der Gesellschafter hat keinen Antrag auf Veranlagung dieses Betrages gestellt. Es fallen also keine Einkünfte aus Kapitalvermögen an.
Auf die Berücksichtigung des Solis kann aus Vereinfachungsgründen verzichtet werden.
Weitere Kapitaleinkünfte hat der Gesellschafter nicht.
Welcher Betrag wird auf das Konto des Gesellschafters überwiesen bei Berücksichtigung aller möglichen steuerlichen Vergünstigungen?
2. Aufgabe:
Die Spezi-GmbH aus München hat auf dem Konto sonstige Aufwendungen unter anderem folgende Beträge gebucht und über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung abgeschlossen. Das Einkommen der Spezi-GmbH beträgt 1 000 000,– €.
1. Angemessene Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden
Die angefallene USt. ist als Vorsteuer gebucht worden.
9 000,– €
2. Geschenke an Geschäftsfreunde, deren Werte jeweils höher als 35,– € sind:
Die angefallene USt. ist nicht als Vorsteuer gebucht worden, sondern auf dem Konto Sonstige Steuern in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthalten.
4 200,– €
3. Geschenke unter 35,– € pro Jahr und Geschäftsfreund 1 750,– €
4. Kosten für ein Gästehaus in Florenz (Italien), in dem gute Kunden eine Woche lang Urlaub verbringen können
Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ist in diesem Zusammenhang nicht angefallen.
19 999,– €
5. Spenden von insgesamt 22 000,– €
davon:
für wissenschaftliche Zwecke 7 000,– €
für gemeinnützige Zwecke 5 000,– €
Barspende ohne Zuwendungsnachweis 4 000,– €
Spende an eine politische Partei 6 000,– €
Beurteilen Sie die Angaben aus körperschaftsteuerlicher Sicht. Prüfen Sie, ob diese Sachverhalte bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Spezi-GmbH zu berücksichtigen sind.
Ein zu versteuerndes Einkommen ist nicht zu berechnen.
3. Aufgabe:
Eine GmbH legt die folgende GuV-Rechnung für den Veranlagungszeitraum 2020 vor.
Ermitteln sie das zu versteuernde Einkommen.
4. Aufgabe:
Prüfen Sie, ob in den folgenden Fällen eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Begründen Sie für a) bis e) Ihre Entscheidung.
a) Eine GmbH überlässt einem Gesellschafter ein Darlehen über 100 000,– € zu 0,9 % Zinsen. Der Gesellschafter verwendet den Betrag nicht zum Erwerb eines Grundstücks.
b) Eine GmbH überlässt einem Gesellschafter, der zugleich Geschäftsführer ist, den betrieblichen Pkw auch für Fahrten für private Zwecke.
c) Die Ehefrau eines Gesellschafters einer GmbH mietet von der GmbH Büroräume, um in ihnen ihre Arztpraxis zu eröffnen. Die Miete liegt 50 % unter der ortsüblichen Miete.
d) Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhält, wie alle anderen Arbeitnehmer der GmbH auch, 2 000,– € Gewinnbeteiligung.
e) Zusätzlich erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH aufgrund der guten Geschäftslage noch allein eine Tantieme von 13 000,– €.