Die nachstehend dargestellten Fälle sind unter genauer Angabe der in Betracht kommenden §§ umsatzsteuerlich zu beurteilen, und zwar nur bezüglich der Steuerbarkeit, also noch nicht i.S. Steuerpflicht und Steuerfreiheit.
Bitte vergessen Sie nicht, dass Ihnen in Klausuren für das Lösen der Fälle und die Darstellung Ihrer Lösungen nur eine knapp bemessene Zeit zur Verfügung steht. Fassen Sie sich daher kurz! Das bedeutet u.a.:
1. Wiederholen Sie in Ihrer Lösung nicht den Fall.
2. Schreiben Sie keine §§ ab. Der §§-Hinweis genügt.
3. Nutzen Sie die Möglichkeit zu Abkürzungen. Beispiel: Zu beurteilen ist der Warenverkauf mit Lieferung von A in Aachen an den Unternehmer B in Bremen. A verbringt den Lieferungsgegenstand mit eigenem Lkw von Aachen nach Bremen.
Für die komplette Lösung genügt diese Darstellung:
A → B: Bewegte Lieferung mit OdL Aachen gem. § 3 (6) 1 UStG.
Für den OdL können Sie auch ein (X) und diese Abkürzung an den Anfang Ihrer Lösung setzen. Dass A ein Unternehmer ist und seine Lieferung im Namen seines Unternehmens gegen Entgelt erfolgt, muss nicht besonders erwähnt werden.
Viel Erfolg bei den folgenden Einsendeaufgaben!
1. Aufgabe:
Kennzeichnen Sie die folgenden Umsätze:
a) Kunde A erwirbt in seiner Kfz-Werkstatt neue Winterreifen, die er dort gleich aufziehen lässt.
b) Kunde B lässt in dieser Werkstatt einige Lack-Schäden an seinem Fahrzeug beheben.
2. Aufgabe:
Ein in Hamburg praktizierender Rechtsanwalt vertritt einen polnischen Touristen vor einem Hamburger Gericht in einer Verkehrsstrafsache.
3. Aufgabe:
Eine Hausfrau mit Wohnort Hannover verkauft die Briefmarkensammlung aus dem Nachlass ihres Mannes an einen Briefmarkenhändler für 25 000 EUR.
4. Aufgabe:
Die Verkäuferin (3. Fall) berichtet ihrer Freundin von diesem Verkauf. Diese Dame meint, sie habe für diese umfangreiche Sammlung doch einen wesentlich höheren Betrag erzielen können, hätte sie sich beim Verkauf „geschäftsmäßiger“ verhalten, d.h.
a) Anzeige mit festen Verkaufszeiten in einer Fachzeitschrift;
b) Verkauf der einzelnen Sammelgebiete je nach einer „besseren“ Nachfrage.
Hätte diese Vorgebensweise eine andere umsatzsteuerliche Würdigung als im 3. Fall zur Folge gehabt?
5. Aufgabe:
Durch einen 2 %igen Skontoabzug mindert sich die Umsatzsteuer um 309,32 EUR. Wie hoch waren demnach
a) die Forderung ohne die 19 %ige Umsatzsteuer,
b) die Bruttoforderung und
c) der Geldeingang?
6. Aufgabe:
Eine in Genf ansässige Kapitalgpsellschaft, die G-AG, übernimmt für ihre in Leipzig ansässige Tochtergesellschaft, die L-GmbH, die Werbemaßnahmen und erstellt ihr dafür Rechnungen mit marktüblichen Entgelten.
7. Aufgabe:
Der in Bremen ansässige Groß- und Außenhändler, die Firma B-KG, verkauft Gegenstände an das Unternehmen, die M-GmbH mit Sitz München. Auf Bitten ihres Kunden der M-GmbH, verschickt die B-KG die Ware als Luftfracht von Bremen nach Rom zu Händen des Abnehmers der M-GmbH.
8. Aufgabe:
Welchen besonderen Pflichten und Aufgaben unterliegt die W-GmbH aus München bei dieser Geschäftsabwicklung in Italien?
9. Aufgabe:
Wie muss das Reihengeschäft der 7. Aufgabe transportmäßig abgewickelt werden, damit diese Zusatzaufgaben für das Unternehmen, die M-GmbH, entfallen?