1. Nennen Sie bitte drei mögliche steuerbegünstigte Rechtsformen.
2. Nennen Sie die Grundvoraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins und erläutern Sie diese bitte kurz.
3. Nennen Sie bitte drei Beispiele, bei denen die Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich absetzbar sind.
4. Geben Sie vier Beispiele unzulässiger Mittelverwendung einer steuerbegünstigten Körperschaft.
5. Erläutern Sie bitte, was unter einer Betriebsmittelrücklage zu verstehen ist und nennen Sie bitte drei Beispiele.
6. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Verein die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer anwenden? Was sind die Folgen?
7. „Gemeinnützige Körperschaften dürfen keine Gewinne machen“ – wie würden Sie diese Aussage fachlich kommentieren?
8. Ein gemeinnütziger Verein räumt einem Sponsor das Recht ein, in einer von ihm herausgegebenen Zeitschrift Werbeanzeigen zu schalten und einschlägige, Sponsor bezogene Themen darzustellen sowie bei Veranstaltungen des Vereins die Vereinsmitglieder über Themen des Sponsors zu informieren bzw. dort dafür zu werben. Hierfür zahlt der Sponsor dem Verein einen Geldbetrag.
Beschreiben Sie bitte, was man unter dem Begriff Sponsoring versteht. Beurteilen Sie, wie die Einnahmen aus dem Sponsoring bei dem Verein zu behandeln sind.
Wie beurteilen Sie die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zahlungen beim Sponsor?
9. Warum gibt es streng genommen nur eine Steuerbegünstigung, nicht aber eine Steuerfreiheit für vom Finanzamt anerkannte Körperschaften?
10. Ein Verein erzielt mit seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr 2012 (Gaststätte) Einnahmen in Höhe von insgesamt 35.001,00 €. Welche steuerlichen Pflichten kommen auf den Verein zu, wenn die Ausgaben insgesamt 10.000,00 € -betragen? Hierzu brauchen Sie keine Berechnungen durchzuführen.
11. Erläutern Sie bitte, was unter dem Begriff Vermögensverwaltung zu verstehen ist. Inwieweit entsteht hierfür ggf. eine Steuerpflicht?
12. Der Verein erzielt aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Kalenderjahr 2012 einen Umsatz von insgesamt 70.000,00 € und einen Gewinn von 30.000,00 €.
Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 410 %. Wie hoch ist die Gewerbesteuer?