Die nachstehenden Aufgaben sind unter vollständiger Angabe der gesetzlichen Grundlagen zu lösen. Geben Sie bitte immer den Lösungsweg mit an.
Nutzen Sie für die Lösungen bitte einen tagesgenauen Kalender für die Jahre 2018 und 2019.
1. Aufgabe:
Der Unternehmer A gab seine Umsatzsteuererklärung 2018 am 4.4.2019 persönlich bei seinem zuständigen Finanzamt ab. In dieser Erklärung wurde gegenüber den Umsatzsteuervoranmeldungen ein Mehrbetrag von 2000 € ausgewiesen. Am 10.5.2019 (Aufgabe zur Post) schickte das Finanzamt den Umsatzsteuerbescheid 2018 mit einem Mehrbetrag gegenüber der Umsatzsteuererklärung 2018 in Höhe von 2800 € an den Steuerpflichtigen.
a) Berechnen Sie die Fälligkeit des vom Steuerpflichtigen ermittelten Mehrbetrages.
b) Bis wann musste der Steuerpflichtige den Mehrbetrag lt. Umsatzsteuerbescheid 2018 an die Finanzkasse zahlen?
Lesen Sie zu den Fristen § 18 Abs. 4 UStG.
<Pkt.>/16 Pkt.
2. Aufgabe:
Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.9.2019 (3830 €), für das III. Quartal 2019 verspätet. Er erteilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 14.10.2019. Der Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 18.10.2019 gutgeschrieben.
Berechnen Sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.
<Pkt.>/12 Pkt.
3. Aufgabe:
Der Steuerpflichtige C legte am 5.4.2019 persönlich beim Finanzamt gegen seinen Einkommensteuerbescheid 2018 (Aufgabe zur Post durch das Finanzamt am 12.3.2019) Einspruch ein und beantragte hinsichtlich des nachzuzahlenden Betrages über 9420 € Aussetzung der Vollziehung. Diese wurde ihm mit Schreiben vom 5.4.2019 (Postaufgabe) gewährt. Mit Schreiben vom 2.8.2019 (Aufgabe zur Post) wies das Finanzamt den Einspruch zurück. Der Steuerpflichtige akzeptierte diese finanzamtliche Entscheidung.
Bestimmen Sie Art und Höhe eventuell anfallender steuerlicher Nebenleistungen.
<Pkt.>/16 Pkt.
4. Aufgabe:
Die Steuerpflichtige D reichte ihre Einkommensteuererklärung für 2011 (!) am 15. Juni 2015 beim Finanzamt ein. Das Finanzamt gab den Einkommensteuerbescheid 2011 am 20. Februar 2016 zur Post. Anfang April 2019 entdeckte die Steuerpflichtige im Steuerbescheid 2011 eine offenbare Unrichtigkeit, die eine um 200 € zu hohe Steuer bewirkt hatte. Am 3. Mai 2019 (!) legte Frau D schriftlich beim Finanzamt „Widerspruch“ ein. In ihrer Begründung brachte sie zum Ausdruck, steuerliche Nachteile aufgrund von Rechenfehlern, die das Finanzamt zu vertreten hätte, wären nach ihrem Rechtsempfinden jederzeit zu korrigieren.
Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens?
<Pkt.>/16 Pkt.
5. Aufgabe:
Der ESt-Bescheid 2018 mit Datum vom 4.9.2019 (Aufgabe zur Post) ging dem Steuerpflichtigen Pichler, Hamburg, am 7.9.2019 zu. Der Steuerbescheid weist ein Guthaben in Höhe von 844 € aus.
Herr Pichler hat mit einem höheren Betrag gerechnet. Offensichtlich wurden Fortbildungskosten nicht anerkannt.
Herr Pichler erkennt diese Abweichung erst am 18.10.2019. Vom 13.9. bis zum 2.10.2019 war er im geplanten Urlaub in Südamerika. Nach einem Wirbelsturm in der letzten Urlaubswoche war sein Hotel von der Außenwelt abgeschnitten, sodass er den Rückflug nicht planmäßig antreten konnte. Aus seinen Reiseunterlagen geht eindeutig hervor, dass Herr Pichler aus den genannten Gründen erst am 14.10.2019 wieder in Hamburg ankam.
Kann am 18.10.2019 und gegebenenfalls wie lange gegen den ESt-Bescheid noch ein wirksamer Einspruch eingelegt werden?
<Pkt.>/16 Pkt.
6. Aufgabe:
Handelt es sich in den folgenden Fällen um Ermessensentscheidungen? Begründen Sie Ihre Entscheidungen.
a) Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren
b) Androhung eines Zwangsgeldes
c) Festsetzung der Einkommensteuer durch ESt-Bescheid
<Pkt.>/12 Pkt.
7. Aufgabe:
Prüfen Sie, ob die genannten Personen einen Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Begründen Sie Ihre Entscheidungen.
a) Der amerikanische Schlagersänger Billy Voice führt vom 1.3. bis 20.12.2019 eine ausgiebige Deutschlandtournee durch.
Er singt an ständig wechselnden Orten, bis er am 22.12.2019 endgültig in die USA zurückkehrt.
b) Der ledige Spanier Balsteros ist Kellner. Er hat 2019 in Timmendorf/Ostsee ein möbliertes Appartement für 5 Monate als Saisonarbeiter gemietet, um anschließend endgültig nach Spanien zurückzukehren.
c) Der Unternehmer Callow wohnt mit seiner Familie in Kanada. Er hat sich aus beruflichen Gründen eine Wohnung in München gemietet, die er jährlich dreimal zu bestimmten Zeiten über mehrere Wochen nutzt.