1. Aufgabe:
Der Zahnarzt Dr. B erwarb im Kj. 2014 für 268.428,24 € (= 525.000 DM) ein 2100 qm großes
Grundstück.
Das Grundstück liegt in der Gemeinde Neustadt, Ortsteil Königsbach; Königsbach haƩe zum
01.01.1964 ca. 4000 Einwohner und Neustadt 25 000 Einwohner. Im Zuge der Verwaltungsreform
wurde 1970 Königsbach zusammen mit anderen Gemeinden nach Neustadt eingemeindet. Die
Einwohnerzahl von Neustadt betrug danach über 50 000 Einwohner.
Im Jahre 2015 begann Dr. B mit der Errichtung eines Gebäudes in Massivbauweise (bebaute Fläche
230 qm). Das Gebäude war zum 01.11.2015 bezugsferƟg und wird seitdem wie folgt genutzt:
• Das Kellergeschoss (85 qm) hat Dr. B für 536,86 € vermietet. Die Mietzahlungen für
November und Dezember 2015 wurden erst im Januar 2016 entrichtet, da die Mieterin infolge
einer teuren Auslandsreise knapp bei Kasse war.
• Das Erdgeschoss (200 qm) bewohnt Dr. B selbst. Diese Wohnung hätte er für 7,16 €/qm
vermieten können.
• Im Frühjahr 2016 wird das Obergeschoss ausgebaut und ab 01.10.2016 möbliert für 409,04 €
vermietet. Eine vergleichbare unmöblierte Wohnung würde 306,78 € kosten.
Die Baulandpreise und die Mieten sind gegenüber 1964 auf das Fünffache gesƟegen.
Führen Sie die notwendigen Einheitswerƞeststellungen für das Grundstück zum 01.01.2015,
01.01.2016 und 01.01.2017 durch.
ErmiƩeln Sie die Höhe der Grundsteuer für die Jahre 2015–2017. Der Hebesatz beträgt in allen Jahren
350 %.
Begründen Sie alle Entscheidungen
2. Aufgabe:
a) Anton Ahlen aus Alzey verkauft notariell beurkundet an die Bauträgergesellschaft BauInvest
AG in Bad Nenndorf ein unbebautes Grundstück in Gießen (Hessen) im Wert von 480.000 €.
Im gleichen Kaufvertrag wird vereinbart, dass die AG ihm im Gegenzug eine
Eigentumswohnung in Egestorf (Niedersachsen) im Wert von 350.000 € verkauft und
außerdem 130.000 € an ihn zahlt.
Beurteilen Sie, ob ein Erwerbsvorgang im Sinne der §§ 1 und 2 GrEStG vorliegt und ob und
gegebenenfalls in welcher Höhe Grunderwerbsteuer anfällt.
b) Die Stark Großhandelsgesellschaft aus Sindelfingen kauft im April notariell beurkundet ein
unbebautes Grundstück in Unteruhldingen (Baden-Württemberg) von der Tigra
Handelsgesellschaft in Traunstein zu einem Kaufpreis von 289.990 € mit der Absicht, dort eine
Lagerhalle zu errichten. Vor der Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch
vereinbart die Stark Großhandelsgesellschaft, die inzwischen ihre Bauabsicht aufgegeben hat,
mit der Tigra Handelsgesellschaft, im Juni ebenfalls notariell beurkundet, den ursprünglichen
Kaufvertrag ersatzlos aufzuheben.
Beurteilen Sie diesen Sachverhalt grunderwerbsteuerlich.