Das im Inland ansässige Groß- und Außenhandelsunternehmen, die Firma Gerd Runge KG, besteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und gibt die Umsatzsteuer- Voranmeldung monatlich ab.
Die nachstehenden Geschäftsvorfälle des Monats März 2020 sind in knapper, aber fachlich erschöpfender Weise umsatzsteuerlich zu beurteilen. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen (Art und Ort des Umsatzes, Steuerfreiheit, Vorsteuerabzug) sind durch Angabe der §§ zu nennen. Bei Umsätzen, die nach dem UStG anderer Gemeinschaftsstaaten zu beurteilen sind, ist das deutsche Recht entsprechend („e“) anzuwenden. Soweit Buch- und Belegnachweise, Angabe der IdNr. etc. erforderlich sind, ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
1. Aufgabe:
Ein in Warschau ansässiges Unternehmen (Personalvermittlung) stellt einem Bauunternehmen mit Sitz Frankfurt/Oder Arbeitskräfte für eine Baustelle in Berlin zur Verfügung.
<Pkt.>/10 Pkt.
2. Aufgabe:
Welche Regelung ist bei diesem Umsatz (1. Aufgabe) zur Steuerschuldnerschaft zu beachten?
<Pkt.>/10 Pkt.
3. Aufgabe:
Ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit Sitz Greifswald erwirbt von einem polnischen Unternehmer – wie bereits im Vorjahr – einen Gegenstand für sein Unternehmen zum Preis von 13 000 EUR.
<Pkt.>/10 Pkt.
4. Aufgabe:
Aus einem Warenverkauf des Monats Februar 2020, der mit 19 % steuerpflichtig war, gingen im März 2020 – nach Abzug von 3 % Skonto – 150 059 EUR auf Bankkonto ein.
Berechnen Sie den ursprünglichen Betrag der Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Minderung beider Posten.
<Pkt.>/10 Pkt.
5. Aufgabe:
Das Unternehmen K in Kiel verkauft Gegenstände an das Unternehmen H in Hamburg, H weiter an C in Celle, C an B in Brüssel.
Um die Abwicklung dieser 3 Verträge zu beschleunigen, holt C den Lieferungsgegenstand mit firmeneigenem Lkw bei K in Kiel ab und beliefert seinen Abnehmer B in Brüssel direkt.
<Pkt.>/20 Pkt.
6. Aufgabe:
In welcher Weise ändert sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Umsätze der 5. Aufgabe, wenn K als erster Lieferant den Gegenstand selbst an den Letztabnehmer in Brüssel versendet hätte?
<Pkt.>/20 Pkt.
7. Aufgabe:
Aus welchen fiskalpolitischen Überlegungen wurde der § 2a UStG in das Umsatzsteuerrecht aufgenommen?
<Pkt.>/20 Pkt.
Gesamtpunktzahl <Pkt.>/100 Pkt.