. Fall:
Der Bauunternehmer Schulze hat für den Privatmann Hagen Bauarbeiten ausge-
führt. Der im schriftlichen Vertrag vorgesehene Preis von 18 500,– € ist bereits ge-
zahlt. Schulze fordert jedoch darüber hinaus einen Betrag von 800,– €. Er beruft sich
auf eine mündliche Zusage des Hagen. In der Tat hat Hagen dem Schulze seinerzeit
erklärt, für die zunächst nicht vorgesehenen Arbeiten weitere 800,– € zahlen zu wol-
len. Das bestreitet er jedoch jetzt.
a) Ist Schulze im Recht? (Anmerkung: Die Antwort ist stets zu begründen durch
Hinweis auf den entscheidenden Rechtsgrundsatz.)
7 Pkt.
b) Wie wird ein gerichtlicher Rechtsstreit wahrscheinlich ausgehen?
6 Pkt.
2. Fall:
Ein Teil der Betonarbeiten an der neu errichteten Fabrik des Herrn Dahm ist nicht
ordnungsgemäß erfolgt. Die Standsicherheit ist nicht sichergestellt. Daher bemän-
gelt die Bauaufsichtsbehörde dies während der Ausführung. Der Bauherr Dahm ver-
zichtet bei der Abnahme nach § 12 VOB, B gegenüber der Betonfirma Lau auf die
Neuherstellung. Für den Verzicht wird ihm ein angemessener Preisnachlass gewährt.
Nachdem die Bauaufsichtsbehörde die Ausführung der Betonbauteile erneut bemän-
gelt hat, fordert Dahm jetzt eine einwandfreie Ausführung der Arbeiten.
Mit Recht?
3. Fall:
Nach einer öffentlichen Ausschreibung ist der Bauunternehmer Nebert von der
Elbestahl-Aktiengesellschaft beauftragt worden, für sie Bauarbeiten auszuführen.
Wider Erwarten wird Nebert jedoch mit einem anderen größeren Bauvorhaben
nicht rechtzeitig fertig. Er kündigt daher schriftlich den Vertrag mit der Elbestahl-
Aktiengesellschaft.
Ist die Kündigung wirksam erfolgt? Welche Folgen hat es, wenn Nebert die Bauleis-
tungen nicht ausführt?
13 Pkt.
4. Fall:
Die Firma Hinsch hat aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ihr Angebot bei
der zuständigen Behörde eingereicht. Noch vor Ablauf der Angebotsfrist zieht sie ihr
Angebot per Einschreiben zurück. Dennoch wird ihr infolge Versehens der Zuschlag
erteilt.
a) Ist die Firma Hinsch verpflichtet, die Arbeiten auszuführen?
7 Pkt.
b) Ist sie berechtigt, die Arbeit auszuführen, falls ihre sonstigen Verpflichtungen es
doch wider Erwarten erlauben?
6 Pkt.
5. Beschreiben Sie, auf welche Weise der Bieter/Bewerber seine Eignung nach VOB/A
gegenüber dem Auftraggeber nachweisen kann und benennen Sie die jeweiligen
Vor- oder Nachteile.
13 Pkt.
6. Erläutern Sie, wann der Auftraggeber eine Sicherheitsleistung vertraglich vereinba-
ren soll, und erklären Sie, wozu die Sicherheitsleistung dient.
9 Pkt.
7. Maurermeister Müller hat einen Kostenanschlag nach BGB über brutto 35 000,– €
beim Bauherrn Schulze abgegeben. Die Beschreibung der Leistungen hat Müller er-
stellt. Bei der Ausführung verändern sich zwei Sachverhalte, zum einen will Müller
nun mit 42 600,– € abrechnen, zum anderen war die angebotene Ausführung eines
Durchbruches trotz genauer vorheriger Unterlagen nicht so ausführbar. Offensicht-
lich hatte Müller einen Fehler im Kostenanschlag. Er will für die geänderte Ausfüh-
rung weitere 3 500,– € Vergütung haben.
Wie bewerten Sie diese beiden Sachverhalte? Begründen Sie Ihre Auffassung!
13 Pkt.
8. Was ist unter der vorvertraglichen Baubeschreibung zu verstehen?