Vergleichen Sie tabellarisch und stichwortartig zwei selbst gewählte Sozialversicherungen anhand folgender Merkmale:
• Versicherungsfälle
• versicherte Personen (2 Beispiele)
• Leistungen (2 Beispiele)
• Träger
• Finanzierung
2. Aufgabe:
Unterscheiden Sie stichpunktartig die folgenden Leistungsformen:
• Geld- und Naturalleistungen
• Regel- und Mehrleistungen
• Anspruchs- und Ermessensleistungen
Geben Sie für jede Leistungsform ein selbst gewähltes Beispiel an. Nutzen Sie ggf. weitere Informationen auf den Internetseiten der Sozialversicherungsträger und geben Sie diese an.
3. Aufgabe:
Folgende Ereignisse im Leben von Johanna Schröder lösen Ansprüche gegen die Sozialversicherung aus:
a) Sie wird in ihren ersten Lebensjahren auf ihre normale geistige und körperliche Entwicklung untersucht.
b) Sie verletzt sich als Kind in der Kindertagesstätte und wird ärztlich behandelt.
c) Sie rutscht als Schülerin auf dem Weg zur Schule aus, bricht sich das rechte Handgelenk, wird im Krankenhaus und anschließend vom Hausarzt behandelt.
d) Als Auszubildende wird ihr im Krankenhaus der Blinddarm entfernt.
e) Als Angestellte heiratet sie und wird bald von einem Mädchen entbunden.
f) Nach der Geburt ihrer Tochter gibt sie ihren Beruf auf, kehrt aber 15 Jahre später ins Berufsleben zurück. Drei Jahre nach Beginn ihrer erneuten Berufstätigkeit muss ihr Unternehmen Kurzarbeit einführen.
g) Nach einem weiteren Jahr wird sie arbeitslos und findet erst nach mehreren Monaten eine neue Anstellung.
h) Nach einigen Jahren ist ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet, sodass sie zu einer Kur entsandt wird.
i) Inzwischen ist sie 67 Jahre alt geworden und scheidet endgültig aus dem Berufsleben aus.
j) Mit 87 Jahren ist sie teilweise gelähmt. Ihre Tochter hilft ihr morgens, mittags und abends bei der Wäsche und im Haushalt.
k) Wegen eines Augenleidens wird Frau Schröder im Krankenhaus erfolgreich behandelt.
Ordnen Sie bitte den Ereignissen a) bis k) die Leistungsart zu, die durch das jeweilige Ereignis ausgelöst wird, und geben Sie den Sozialversicherungszweig an, der die jeweilige Leistung erbringt.
Kreuzen Sie die richtigen Aussagen zum Produkthaftungsgesetz an.
a) [x] Die Haftung setzt kein Verschulden voraus.
b) [ ] Als Produkte im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Dienstleistungen.
c) [x] Als Produkte im Sinne dieses Gesetzes gelten bewegliche und unbewegliche Sachen.
d) [x] Es gibt Ausschlussgründe für die Ersatzpflicht des Herstellers.
Kreuzen Sie das Zutreffende bitte an!
6/6 Pkt.
5. Aufgabe:
Nennen Sie sechs Regelungen aus dem Umweltrecht, und geben Sie jeweils an, für welchen Unternehmensbereich diese Regelungen bedeutsam sind.