1. Aufgabe:
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält u.a. Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden.
Prüfen Sie bitte, ob in den folgenden Fällen Pflichtverletzungen vorliegen und begründen Sie kurz Ihre
Einschätzung. Geben Sie bitte an, wer die Pflicht verletzt und welche Pflichtverletzung vorliegt.
a) Der Ausbildende betraut während der Sommermonate einen Auszubildenden damit, auf seine Kinder
aufzupassen.
b) Die Auszubildenden sind mit dem Ausbildungsstil ihres Ausbilders unzufrieden. Sie drücken ihren
Unmut durch Passivität aus.
c) Der Ausbildende stellt seine Maschinen und Geräte auf den jeweiligen Messen (z.B. HannoverMesse) aus. Aus Kostengründen nimmt er einige Auszubildende mit und beurlaubt sie während
dieser Zeit vom Berufsschulunterricht.
d) Ein Ausbildender bildet in den beiden Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau aus. Der
Ausbildende beauftragt für die beiden Fachrichtungen je einen Ausbilder mit der Ausbildung.
Die Ausbildungsordnungen beider Fachrichtungen beinhalten die Löt- und Schweißausbildung.
Dieser Ausbildungsabschnitt kann von einzelnen Betrieben aus Kostengründen nicht
wahrgenommen werden. Deshalb werden von der Kammer außerbetriebliche
Ausbildungsmaßnahmen eingerichtet. Dem Ausbildenden erscheinen diese Ausbildungsmaßnahmen
für die Fachrichtung Elektrotechnik wenig sinnvoll. Er entsendet deshalb lediglich die
Auszubildenden der Fachrichtung Maschinenbau
e) Die Auszubildenden der Fachrichtung Maschinenbau weigern sich, an außerbetrieblichen
Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Sie wissen, dass diese Maßnahmen im
Berufsausbildungsvertrag vorgesehen sind; ihnen ist jedoch der Weg zur überbetrieblichen
Ausbildungsstätte zu umständlich und zu weit.
f) Der Ausbildende hat die Auszubildenden zur Zwischenprüfung angemeldet. Die Auszubildenden
nehmen an der Prüfung nicht teil, weil ihnen für den theoretischen Teil keine Zeit zur Vorbereitung
gewährt wird.
g) Der Ausbildende stellt den Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen vor. Neben den
bestellten Ausbildern benennt der Ausbildende dabei Personen, die Teile der Ausbildung
übernehmen, ohne selbst Ausbilder zu sein. Die Auszubildenden akzeptieren die fachbezogenen
Weisungen dieser Personen nicht
h) Die Auszubildenden sind der Meinung, der Ausbildende hat ihnen Taschenrechner für die
Berufsschule zur Verfügung zu stellen.
i) Der Ausbildende stellt allen Auszubildenden grundsätzlich bei Beendigung ihres
Berufsausbildungsverhältnisses ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis aus.
j) Das gesamte Personal des Betriebes wechselt sich regelmäßig in den Frühstücksbesorgungen ab. Die
Auszubildenden sind der Meinung, dass Frühstücksbesorgungen nicht dem Ausbildungszweck
dienen, sondern ausbildungsfremde Aufgaben sind und deshalb beteiligen sie sich nicht
2. Aufgabe:
Welche Aussage zur Ausbildungspflicht des Ausbildenden bzw. zur Lernpflicht des Auszubildenden ist
zutreffend? Kreuzen Sie an:
3. Aufgabe:
Nehmen Sie bitte Stellung zu folgenden Ausführungen. Lesen Sie diese bitte ganz genau durch und
betrachten Sie alle Aussagen kritisch. Schreiben Sie falsche Aussagen heraus und geben Sie bitte
daneben an, wie es richtig sein müsste.