1. Ingo Wendt soll die Eintrittskarten für die neue Veranstaltung entwerfen und sich Gedanken über die Vertragsbedingungen machen. I. Wendt stellt sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen: Begründen Sie bitte Ihre Antworten.
1. Reicht es aus, eine Haftungsbeschränkung des Veranstalters auf der Eintrittskarte abzudrucken?
2. Muss der Veranstalter bei unverschuldeter Verlegung des Veranstaltungstermins gezahlte Eintrittsgelder zurückerstatten?
3. Kann die Haftung des Veranstalters in Bezug auf etwaige Schadensersatzansprüche von Besuchern auf Vorsatz beschränkt werden?
2. Wie finanziert sich die Künstlersozialversicherung?
3. Ingo Wendt plant eine Galaveranstaltung zum 100-jährigen Bestehen einer bekannten Modefirma. Als Liveact wurde unter anderen die amerikanische Sängerin Pink verpflichtet. Es werden 2 000 geladene Gäste erwartet. Allein das angemietete technische Equipment (PA, Beleuchtung etc.) hat einen Wert von 150 000 €. Welche Versicherungen sollte der umsichtige Herr Wendt anlässlich der Veranstaltung abschließen?
4. Zwischen welchen beiden generellen Haftungsarten wird im deutschen Zivilrecht unterschieden?
5. Erläutern Sie fünf der folgenden Begriffe: Bemessungsgrundlage, Freibetrag, Freigrenze, Steuergläubiger,
Steuerschuldner, Steuerobjekt, Steuerpflichtiger, Steuertarif.
6. Ingo Wendt erhält den Auftrag, eine neue Location für eine innovative Veranstaltung zu finden. Nach intensiver Suche stößt I. Wendt auf einen vor Jahren stillgelegten Güterbahnhof. Seine Auftraggeber sind von den Räumlichkeiten, insbesondere aufgrund der Stilelemente aus der Jugendstilzeit und der fantastischen Lichtverhältnisse, begeistert. Auch die Verkehrsanbindung ist außerordentlich günstig. In sechs Monaten soll die Veranstaltung stattfinden. I. Wendt wird mit der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen beauftragt. Was muss I. Wendt in Bezug auf den gewählten Veranstaltungsort in rechtlicher Hinsicht beachten?
7. Definieren Sie den Begriff der Steuer und erläutern Sie die einzelnen Merkmale.
8. Herr I. Wendt veranstaltet auf eigene Rechnung eine Galaveranstaltung. Da er selbst nicht über genügend Personal verfügt, setzt er für den Bereich des Caterings ein Cateringunternehmen als Subunternehmer ein. Nach Ende der Veranstaltung klagen viele Gäste über Übelkeit. Einige lassen sich ärztlich behandeln. Es wird festgestellt, dass die vom Caterer gelieferte Mousse au chocolate mit Salmonellen verunreinigt war. Einige der Gäste verlangen von I. Wendt Schmerzensgeld. Die Krankenversicherungen nehmen Wendt wegen der Behandlungskosten in Regress. Herr Wendt meint, dass er mit diesen Ansprüchen nichts zu tun hat und verweist die Gäste an das Cateringunternehmen. Hat Ingo Wendt Recht?