1. Ein Filialunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels plant, zwei neue Standorte einzurichten:
a) Supermarkt in einer Großstadt (200 000 Einwohner), in der es bislang noch kein Geschäft dieser Kette gibt.
b) Ein Zentrallager in Süddeutschland, von dem die Geschäfte in Bayern und Baden-Württemberg aus beliefert werden sollen.
Überlegen Sie, welche Kriterien bei der Wahl des Standorts in beiden Fällen berücksichtigt werden sollten. Geben Sie bei b) außerdem an, welche geografische Lage aus Ihrer Sicht besonders geeignet wäre.
2. Hans Müller, Klaus Schulze und Günter Huber betreiben gemeinsam die Müller OHG. Die Kapitalanteile der Gesellschafter betragen für Müller 200 000 €, für Schulze und Huber jeweils 100 000 €. Die OHG macht einen Jahresgewinn von 346 000 €. Im Gesellschaftsvertrag wird über die Gewinnverteilung nichts erwähnt. Berechnen Sie die Gewinnanteile aller Gesellschafter und erläutern Sie kurz, wie der Gewinn gegenüber dem Finanzamt zu behandeln ist. Begründen Sie, warum es sinnvoll ist, die Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag zu regeln.
3. Der Jahresabschluss der XY-AG wurde von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Aus der Schlussbilanz liegen folgende Werte vor:
...
Vom Jahresüberschuss von 4 100 000 € möchte der Vorstand 800 000 € in die anderen Gewinnrücklagen einstellen. Es soll eine Dividende von 9 % auf die Nennbetragsaktien von 1 € ausgeschüttet werden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewinnverwendung.
Berechnen Sie den Bilanzgewinn und den neuen Gewinn-/Verlustvortrag.
4. Michels, Huber und Schwarz betreiben gemeinsam eine Lotto-Tippgemeinschaft. Michels wird beauftragt, jede Woche den gemeinsamen Tippschein abzugeben. In der Woche 35 vergisst Michels, den Schein abzugeben, und genau in dieser Woche werden die ausgewählten Zahlen gezogen, wodurch sich ein Gewinn von 3 Mio. € ergeben hätte.
a) Begründen Sie, um welche Rechtsform es sich handelt.
b) Können sich für Michels rechtliche Konsequenzen ergeben?
Begründen Sie kurz Ihre Meinung.