1. Bilden Sie die Buchungssätze zu den Geschäftsvorfällen 1 bis 24.
Geben Sie bei den Geschäftsvorfällen 3, 10, 12 und 16 nur die Buchungssätze beim Bruttoverfahren an. Die Korrektur der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (z. B. Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt), ist hier nicht vorzunehmen.
1. Wareneinkauf auf Ziel, netto 35.000,00
+ 19 % USt 6.650,00 41.650,00
2. Bezugskosten bar bezahlt, netto 100,00
+ 19 % USt 19,00 119,00
3. Warenverkauf bar, brutto (Bruttobuchung) 8.568,00
4. Barkauf von Verpackungsmaterial netto 600,00
+ 19 % USt 114,00 714,00
5. Warenrücksendung an Lieferanten netto 300,00
+ 19 % USt 57,00 357,00
6. Kauf eines Firmenfahrzeugs zum Listenpreis, netto 25.000,00
Wir bezahlen den Kaufpreis unter Berücksichtigung
von 10 % Rabatt über unser Postbankkonto
7. Bareinzahlung bei der Bank 4.500,00
8. Banküberweisung für Umsatzsteuer 3.200,00
Einkommensteuer
Gewerbeertragsteuer
Grundsteuer 500,00
1.000,00
200,00
4.900,00
9. Banküberweisung an Lieferanten
(Nettoverfahren)
Rechnungsbetrag
– 2 % Skonto (400,00 + 76,00) 23.800,00
476,00
23.324,00
10. Banküberweisung von Kunden
Rechnungsbetrag
– 2 % Skonto, brutto (Bruttobuchung) 1.547,00
30,94
1.516,06
11. Telefonrechnung bar bezahlt 186,00
12. Privatentnahme bar 500,00
in Waren, brutto (Bruttobuchung) 357,00 857,00
13. Mieteinnahmen bar 2.450,00
14. Eine Forderung wird zweifelhaft 1.904,00
15. Bonusgewährung durch Lieferanten
(Nettoverfahren) netto 350,00
+ 19 % USt 66,50 416,50
16. Warenrücksendungen von Kunden, brutto (Bruttobuchung) 89,25
17. Verkauf eines gebrauchten Transporters gegen Barzahlung am 20.06.
für netto 6.000,00
+ 19 % USt 1.140,00 7.140,00
Buchwert 8.400,00
Bisherige jährliche Abschreibung 7.800,00. (direkte Abschreibung)
18. Direkte Abschreibung auf Betriebsgebäude 2 % von 500.000,00
19. Direkte Abschreibung auf Ladenausstattung 10 % von 70.000,00
20. Indirekte Abschreibung auf die zweifelhaften Forderungen
(vgl. Fall 14) 60 %
21. Kassenfehlbetrag 50,00
22. Noch nicht gutgeschriebene Bankzinsen 600,00
23. Noch zu zahlende Gewerbeertragsteuer
(Betrag und Zahlungstermin stehen fest) 400,00
24. Von den Mieteinnahmen (vgl. Nr. 13) betreffen 200,00 das neue Jahr.
2. Eine Arbeitnehmerin erhält ein monatliches Gehalt von 2.100,00 €, einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Höhe von 19,00 € monatlich sowie einen Fahrtkostenzuschuss von 63,00 €/Monat (= 14 km x 0,30 €/km x 15 Arbeits-tage/Monat). Vom Arbeitgeber werden im Rahmen der Vermögensbildung an die Bausparkasse 39,00 €/Monat abgeführt.
Bei der Gehaltsabrechnung sind folgende Angaben zu berücksichtigen:
Lohnsteuer (IV/0)........................................................... 229,25
Kirchensteuer............................................................. 9,00 %
Solidaritätszuschlag.................................................... 5,50 %
Krankenversicherung................................................. 14,60 % + 1,1 % AN
Pflegeversicherung................................................... 2,55 % +0,25 % AN kinderlos
Rentenversicherung................................................. 18,70 %
Arbeitslosenversicherung (Arbeitsförderung)........... 3,00 %
Berechnen Sie folgende Werte (unter Angabe des Rechenweges):
a) das steuerpflichtige Bruttogehalt,
b) die Kirchensteuer,
c) den Solidaritätszuschlag,
d) die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
e) das Nettogehalt,
f) den Auszahlungsbetrag.
3.
Der Kaufpreis einer EDV-Anlage beträgt brutto
Es werden 3 % Skonto auf diesen Kaufpreis gewährt. 107.100,00
Zusätzlich fallen noch folgende Kosten an:
Transportkosten, netto 700,00
Kosten für die Inbetriebnahme der Anlage, netto 2.000,00
Wie hoch sind die Anschaffungskosten? Bitte den Rechenweg angeben.