Die Einzelunternehmerin Frederike Franke e.Kfr. betreibt in Hamburg-Osdorf ein Unternehmen, das auf der Stufe des Großhandels mit Wohntextilien handelt.
Das Unternehmen führt nur Umsätze zum umsatzsteuerlichen Regelsatz aus und ist in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Als Grundlage für Darlehensverhandlungen musste die Unternehmerin per 31.01.2016 einen Zwischenabschluss aufstellen. Die Aufstellung dieses Zwischenabschlusses war im Wesentlichen Gegenstand der Einsendeaufgabe zu GEBU 5B.
Folgende Vorgänge ereignen sich des Weiteren im Jahr 2016 (angegeben sind jeweils die Soll- und Habensummen). Umsatzsteuerpflichtige Vorgänge sind jeweils mit dem Hinweis „netto“ versehen, in Klammern wird der jeweilige Bruttobetrag ausgewiesen.
Die vorbereitenden Abschlussbuchungen sind bereits enthalten:
Vorgang
€ Soll
€ Haben
Gebäude
44 000,00
Pkw
netto 120 000,00
(brutto 142 800,00)
43 000,00
Büromöbel
27 500,00
Kasse
6 600,00
5 541,00
Bank 1
5 350 300,00
5 019 400,00
Bank 2
3 475 000,00
2 846 750,00
Forderungen a. LuL
ohne Kontokorrent
8 680 000,00
8 830 500,00
Verbindlichkeiten a. LuL
ohne Kontokorrent
7 010 200,00
6 426 000,00
Privat
160 000,00
Zinsaufwendungen
44 958,00
Handelswaren (Aufwand)
netto 5 400 000,00
(brutto 6 426 000,00)
Gehälter
460 000,00
Versicherungen, Beiträge
22 800,00
Abschreibungen Anlagevermögen
27 500,00
Abschreibungen Gebäude
44 000,00
Abschreibungen Kfz
43 000,00
Telefon
netto 12 800,00
(brutto 15 232,00)
Büromaterial
netto 17 900,00
(brutto 21 301,00)
Erlöse 19 % Umsatzsteuer
netto 7 300 000,00
(brutto 8 687 000,00)
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1 054 633,00
Umsatzsteuer 19 %
1 387 000,00
Der Warenendbestand gemäß Inventur beträgt 250 000,00 €. Die übrigen Bestände laut Inventur stimmen mit den Buchwerten überein.
1. Aufgabe:
Erstellen Sie den Jahresabschluss für Frederike Franke e. Kfr., indem Sie die o.a. Jahressalden über das Summenvortragskonto erfassen. Senden Sie als Lösung hierfür den Jahresabschluss mit Darstellung der Konten ein.
Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die letzten beiden Positionen („Abziehbare Vorsteuer 19 %“ und „Umsatzsteuer 19 %“ nur dann eingeben müssen, wenn Sie sich bei den vorangegangenen Buchungen für die Erfassung der Nettowerte entschieden haben. Haben Sie sich für die Eingabe der Bruttowerte entschieden, achten Sie bitte darauf, jeweils passende Steuerschlüssel zu verwenden. Das Summenvortragskonto muss am Ende ausgeglichen sein.