KRE02_XX02 SGD Einsendeaufgabe
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Note 1 mit 100/100 Punkten + Bewertung des Fernlehrers
KRE02_XX02: (2024)
Einführung in die Kostenrechnung
Bewertet mit Note 1 (100/100) Punkte.
SGD Studiengang Gepr.Bilanzbuchhalter/in (IHK).
Die Datei dient lediglich als Lernhilfe, um Denkanstöße zu vermitteln. Direktes Einsenden dieser Aufgabe bzw. Kopieren oder Abschreiben der Antworten ist nicht gestattet.
(Mit Bewertung des Fernlehrers)
Über eine Bewertung, würde ich mich sehr freuen! :)
Einführung in die Kostenrechnung
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Aufgabe:
Stellen Sie aufgrund der folgenden Ausführungsanweisungen den BAB für die Mechanica GmbH für den Monat Januar auf. Der entsprechende Vordruck für den BAB ist diesen Einsendeaufgaben beigefügt. Tragen Sie die angegebenen Zahlen nicht stur in die entsprechenden Felder ein, sondern überlegen Sie dabei:
• warum es so gemacht wird,
• wie man es vielleicht anders machen könnte und
• welche Ungenauigkeiten sich durch Abrunden und Vereinfachungen einschleichen.
Es handelt sich um einen BAB mit Einzelkosten. Die gesamten Kosten des Monats (einschließlich aller Einzelkosten) werden eingetragen. Die Form empfiehlt sich für kleinere Unternehmen. Nach der Eintragung werden die Einzelkosten sofort wieder ausgegliedert; denn der BAB dient nur der Verrechnung der Gemeinkosten. Mit den Einzelkosten ist die Zahlenabstimmung nach vorn zur Finanzbuchhaltung und nach hinten zur Nachkalkulation leichter und sicherer. Außerdem brauchen wir die Einzelkosten als Zuschlagsgrundlage.
Der Bogen hat eine waagerechte und eine senkrechte Textleiste. In der waagerechten Leiste sind die Kostenstellen aneinandergereiht. In der senkrechten Leiste finden Sie die Kostenarten untereinandergeschrieben. Jede Spalte und jede Zeile ist nummeriert. Wenn wir künftig 21/6 schreiben, so meinen wir das Feld im Kreuzpunkt der waagerechten Zeile 21 mit der senkrechten Spalte 6, also in diesem Fall:
• Zeile 21: Summe der Primärkosten und
• Spalte 6: Allgemeine Kostenstelle „Heizung“.
I. Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen
Die nachstehend genannten primären Kosten sind bereits sachlich und zeitlich für den Monat Januar abgegrenzt.
Nach den Materialentnahmescheinen des Monats wurde insgesamt Material im Wert von 74.042,00 € ausgegeben, davon tragen Materialentnahmescheine im Wert von 69.820,00 € die Nummer des Kostenträgers, sind also Fertigungsstoffe, die restlichen 4.222,00 € sind verbrauchte Hilfs- und Betriebsstoffe.
Der Wert der verbrauchten Fertigungsstoffe ist mit dem Gesamtbetrag in 1/3 einzutragen und sofort in 1/22 auszugliedern.
Die Materialentnahmescheine der Hilfs- und Betriebsstoffe haben wir schon nach den darauf angegebenen verbrauchenden Kostenstellen sortiert und je Kostenstelle zusammengerechnet. Das Ergebnis ist aus der Tab. A.1 zu ersehen.
Bitte, schreiben Sie den Gesamtbetrag in 2/3 und verteilen Sie auf der gleichen Zeile diesen Gesamtbetrag auf die Kostenstellen, die ihn verbraucht haben. Die Spaltennummern finden Sie jeweils in der Klammer.
Nach den Lohnscheinen (die mit der Lohnabrechnung übereinstimmen müssen) bezahlen wir insgesamt für 34.540,00 € Löhne, wovon 25.140,00 € für bestimmte Kostenträger, 9.400,00 € allgemein geleistet wurden. Diese allgemein geleisteten „Gemeinkostenlöhne“ sind schon vorsortiert und je Kostenstelle summiert (vgl. Tab. A.1). Sie brauchen sie nur noch auf Zeile 5 in die Gesamtbetrags- und die Kostenstellenspalten einzutragen.
Nach Eingangsrechnungen und Verbrauchsberechnungen wurden Brennstoffe und Energie für 2.700,00 € verbraucht, und zwar 900,00 € für die Stromerzeugung und 1.800,00 € für die Gebäudeheizung; die Beträge sind auf Zeile 3 entsprechend in Spalte 3, 5 und 6 einzutragen.
...
Die für bestimmte Kostenträger geleisteten Löhne für 25.140,00 € sind Einzelkosten und auf Zeile 4 entsprechend in Spalte 3 und 22 einzutragen.
Von diesen Fertigungslöhnen wurden 8.720,00 € in Fertigungsstelle A, 6.431,00 € in Fertigungsstelle B, 4.002,00 € in Fertigungsstelle C, 3.431,00 € in Fertigungsstelle D und 2.556,00 € in Fertigungsstelle E geleistet.
Die Bruttosumme der Gehaltskosten beträgt laut Konto 14.600,00 € und verteilt sich nach der Gehaltsliste so: 4.200,00 € für Betriebsleiter, Arbeitsvorbereiter und Fertigungskontrolleure (9), 1.400,00 € Einkauf (17), 600,00 € Lagerverwalter (18), 3.700,00 € für kaufmännischen Leiter, Buchhalter und Personalbüro (20), 3.200,00 € für Vertriebsleiter und seine Mitarbeiter (21). Die restlichen 1.500,00 € wurden an einen Diplom-Ingenieur bezahlt, der als Angestellter der Mechanica in seiner Wohnung ein neues Erzeugnis entwickelt und für die Fertigung vorbereitet. Das Erzeugnis wird etwa in einem Jahr produktionsreif sein. Seine Entwicklungskosten sind nicht diesem Monat zu belasten, sondern in Spalte 24 auszugliedern.
Das Konto Sozialkosten weist Sozialkosten in Höhe von 7.371,00 € nach, die wir der Einfachheit halber dem Lohn- und Gehaltsaufwand entsprechend auf die Kostenstellen verteilen. Sie werden feststellen, dass die Sozialkosten genau 15 % der Lohn- und Gehaltskosten betragen (25.140,00 € + 9.400,00 € + 14.600,00 € = 49.140,00 € und demnach von den Sozialkosten jeder Kostenstelle 15 % ihrer Löhne und Gehälter zu belasten sind. Vergessen Sie nicht die Sozialkostenanteile auf die ausgegliederten Fertigungslöhne! Sie sind nicht in Spalte 22 auszugliedern, sondern entsprechend auf die Spalten 11 bis 15 zu verteilen. Im Gegensatz zu den Fertigungslöhnen sind die Sozialkosten nicht Einzel-, sondern Gemeinkosten. Spalte 24 wird mit 15 % des ausgegliederten Gehaltes belastet.
Instandhaltungskosten sind in Höhe von 843,00 € entstanden. Es wurde die Stromverteilungsanlage (5) für 109,00 € repariert, der Heizungskessel (6) wurde von einer Spezialfirma entschlackt, was 143,00 € kostete, es wurden Maschinen repariert und zwar in Fertigungsstelle A (11) für 106,00 € und in Fertigungsstelle D (14) für 410,00 €, in der Telefonzentrale wurde eine Störung behoben (20) 75,00 €.
Die Steuern im Gesamtbetrag von 1.632,00 € setzen sich aus 272,00 € Grundsteuer (4) und 1.360,00 € Gewerbesteuer (20) zusammen. In einem solchen Mittelbetrieb behandelt man die Gewerbesteuer als Verwaltungskosten.
Lediglich als Hinweis ist der folgende Zusatz zu verstehen: In Großbetrieben kann die Gewerbesteuer, beispielsweise nach dem in den Kostenstellen investierten Vermögen, auf alle Kostenstellen verteilt werden.
Die Versicherungskosten dieses Monats betragen 722,00 € und zwar: 427,00 € Transportversicherung für ausgehende Lieferungen (diese 427,00 € wurden den Werten der Lieferungen entsprechend den Kunden berechnet und von denen im Rahmen ihrer Rechnung bezahlt!). Diese Transportversicherung gehört demnach zu den Sondereinzelkosten und ist in Spalte 23 auszugliedern. Weitere 295,00 € sind Kosten der Feuer- und Kraftfahrzeugversicherung. Sie werden hier, der Einfachheit halber, auf die Verwaltungsstelle (20) übernommen. In größeren Betrieben wären sie nach den feuerversicherten Werten in jeder Kostenstelle zu verteilen, bzw. auf die Kostenstelle, die die Kraftfahrzeuge betreibt. 135,00 € ist der Monatsanteil an Gebühren und Beiträgen zu Handelskammer und Verbänden (11/20).
Eine Miete von 700,00 € wurde für ein dem eigenen Grundstück benachbartes Haus bezahlt, in dem ein Teil der Werkstätten liegt. Das Haus wird vom Hauptgebäude aus geheizt, bewacht und mit Strom versorgt. Wir übernehmen die Miete auf 12/4, denn die eine oder andere Werkstatt kann nichts dafür, dass sie statt auf dem eigenen Grundstück in einem gemieteten Grundstück untergebracht ist. Deswegen sollten alle Gebäudekosten der Raumbeanspruchung entsprechend auf alle Kostenstellen verteilt werden.
Verkehrskosten entstanden in Höhe von 1.800,00 €. Die Kostenrechnung der Mechanica hat für sie einen bewährten Verteilungsschlüssel. Sie hat errechnet, dass von den Verkehrskosten regelmäßig ca. 10 % von der Betriebsleitung (9), ca. 25 % vom Einkauf (17), ca. 15 % von der Verwaltung (20) und ca. 50 % vom Vertrieb (21) verursacht werden. Nach diesem Verteilungsschlüssel verteilt sie die Verkehrskosten seit Jahren.
Die Bürokosten in Höhe von 695,00 € enthalten den Verbrauch an Formularen, Papieren usw. Die Abteilungen kaufen ihren Bedarf direkt ein, deshalb können die Gesamtkosten nach den Eingangsrechnungen auf die auftraggebenden Kostenstellen verteilt werden: 80,00 € Betriebsleitung (9), 60,00 € Einkauf (17), 40,00 € Lager (18), 210,00 € Verwaltung (20) und 180,00 € Vertrieb (21). Für 125,00 € kaufte der zu Hause arbeitende Ingenieur auf Kosten des Betriebes ein (24).
Die Werbe- und Vertreterkosten (außer Provision) betragen 3.300,00 € (15/21).
Die kalkulatorischen Abschreibungen des Monats ergeben sich aus dem am Jahresanfang angefertigten Abschreibungsplan. Der Plan wurde nach dem Anlagenverzeichnis errechnet. Die Gesamtabschreibung des Monats von 6.800,00 € verteilt sich auf Gebäude (4) 240,00 €, Stromverteilung (5) 25,00 €, Heizung (6) 150,00 €, Reparaturabteilung (8) 320,00 €, Betrieb allgemein (9) 120,00 €, Fertigungsstelle A (11) 900,00 €, B (12) 1.100,00 €, C (13) 700,00 €, D (14) 1.400,00 €, E (15) 900,00 €, Einkauf (17) 120,00 €, Lager (18) 475,00 €, Verwaltung (20) 80,00 € und Vertrieb (21) 60,00 €. 210,00 € Abschreibungen betreffen eine ausrangierte Presse, die der Verschrottung harrend im Hof herumsteht = nicht betriebsnotwendig und deshalb Spalte 24.
Die kalkulatorischen Zinsen von 1.200,00 € werden nach dem Anteil der Kostenstellen am Gesamtvermögen des Betriebes verteilt. Zur Vereinfachung wurde ein Prozentschlüssel errechnet: Gebäude 25 %, Strom 3 %, Heizung 1 %, Reparaturabteilung 2 %, Betrieb allgemein 0,5 %, Fst A 18,5 %, Fst B 8 %, Fst C 4 %, Fst D 7 %, Fst E 4 %, Einkauf 1 %, Lager 22 %, Verwaltung 2 % und Vertrieb 2 %.
Die kalkulatorischen Wagniskosten von 1.872,00 € setzen sich zusammen aus: 400,00 € Beständewagnis im Lager, 200,00 € kalk. Forderungsausfall (21), 681,00 € Anlagewagnis und 591,00 € Fertigungswagnis. Das Anlagewagnis wird in folgendem Verhältnis auf die Fertigungsstellen verteilt: A = 18 %, B = 22 %, C = 14 %, D = 28 % und E = 18 %. Das Fertigungswagnis übernehmen wir der Einfachheit halber voll auf Betrieb allgemein (9).
Die Vertreterprovisionskosten, die je nach Erzeugnis mit 1,5 % und 2 % des Verkaufsumsatzes berechnet werden, betragen 1.400,00 €. Sie sind Sondereinzelkosten und kommen deshalb nach 19/23.
Für unsere Lieferungen bezahlten wir 2.800,00 € Frachten, die aber den Lieferungsbedingungen entsprechend vollzählig den Kunden in Rechnung gestellt wurden, also ebenfalls Sondereinzelkosten sind und deshalb nach 20/23 kommen.
Damit wäre die primäre Kostenverteilung beendet. Sie rechnen nun in Zeile 21 die Primärkosten der einzelnen Kostenstellenspalten auf. Die Bereichsgesamtzahlen errechnen Sie in den Spalten 7, 10, 16, 19. Der Gesamtbetrag in 21/3 muss übereinstimmen mit der Summe aller übrigen Spaltenendzahlen (Spalte 7, 10, 16, 19, 20–24). Arbeiten Sie nicht weiter, bevor diese Kontrolle stimmt!
II. Sekundäre Kostenverteilung (Umlage der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen)
Hier werden die Allg. Kostenstellen Gebäude (Spalte 4), Strom (Spalte 5), Heizung (Spalte 6) und die Fertigungshilfsstellen Reparatur (Spalte 8) und Betrieb allgem. (Spalte 9) entsprechend den Verteilungsgrundlagen auf die Hauptkostenstellen umgerechnet.
1) Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Allg. Kostenstellen:
Benutzen Sie zur Umrechnung die Tab. A.2!
Gebäude
Die Summe der Primärkosten (Zeile 21) der Hilfskostenstelle Gebäude (Spalte 4) ist entsprechend folgender Verteilung umzurechnen:
Da die Räume verschiedenartig sind, wurden sie in drei Werteklassen eingeteilt:
• Werteklasse I entspricht 1 Raumeinheit
• Werteklasse II entspricht 0,75 Raumeinheiten
• Werteklasse III entspricht 0,5 Raumeinheiten
Für die einzelnen Kostenstellen gelten folgende Werteklassen:
...
Ermitteln Sie mittels Tab. A.2 die Raumeinheiten der Kostenstellen und legen Sie dann die Summe der Primärkosten der Kostenstelle Gebäude um.
Tragen Sie dann ihr Ergebnis aus der Tab. A.2 in die Zeile 22 – Umlage Gebäude – des BAB ein.
Strom
Zunächst müssen Sie in Spalte 5 die Primärkosten Strom und den Anteil aus der Umlage Gebäude addieren, um die Gesamtsumme für die Verteilung zu erhalten.
Die Stromkosten werden mangels Unterzähler nach einem feststehenden Prozentschlüssel verteilt:
Heizung 5 %, Reparatur 10 %, Betrieb allgem. 5 %, Fertigungsstelle A 15 %, Fertigungsstelle B 15 %, Fertigungsstelle C 10 %, Fertigungsstelle D 10 %, Fertigungsstelle E 10 %, Einkauf 5 %, Lager 5 %, Verwaltung 5 % und Vertrieb 5 %.
Ermitteln Sie mittels Tab. A.2 die anteiligen Stromkosten. Tragen Sie dann Ihr Ergebnis aus der Tab. A.2 in die Zeile 23 – Umlage Stromkosten – des BAB ein.
Heizung
Zunächst müssen Sie in Spalte 6 die Primärkosten Heizung und die Umlage der vorgelagerten Kostenstellen Gebäude und Strom addieren. Diese Gesamtsumme wird mittels Tab. A.2 auf die nachgeordneten Kostenstellen verteilt. Verteilungsgrundlage ist dafür die Grundfläche in m2. Die m2-Zahlen finden Sie bei der Arbeitsanweisung für die Kostenstelle Gebäude.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 24 – Umlage Heizung – des BAB ein.
2) Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Fertigungshilfsstellen.
Benutzen Sie ebenfalls zur Umrechnung die Tab. A.2!
Reparatur
Zunächst müssen Sie in Spalte 8 die Primärkosten Reparatur und die bereits verteilten Kosten der vorgelagerten Kostenstelle addieren. Diese Summe verteilen Sie nach den geleisteten Reparaturstunden:
Insgesamt hat die Kostenstelle 714 Reparaturstunden geleistet, und zwar für Betrieb allgem. 74 Stunden, Fertigungsstelle A 220 Stunden, Fertigungsstelle B 160 Stunden, Fertigungsstelle C 78 Stunden, Fertigungsstelle D 104 Stunden und Fertigungsstelle E 78 Stunden.
Den Kostenanteil je Reparaturstunde erhalten Sie, indem Sie die Gesamtkosten der Abt. Reparatur durch die Gesamtzahl der Reparaturstunden teilen und dann entsprechend den geleisteten Stunden auf die entsprechende Kostenstelle umrechnen.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 25 – Umlage Reparaturwerkstatt – des BAB ein.
Betrieb allgemein
Fehler! Kein Text mit angegebener Formatvorlage im Dokument. 7/14
Zunächst müssen Sie in Spalte 9 die Primärkosten dieser Kostenstelle und die bereits umgelegten Kosten der vorgelagerten Kostenstellen addieren. Diese Summe wird nach der Höhe der Fertigungslöhne verteilt, die in den einzelnen Fertigungshauptstellen geleistet worden sind. An Fertigungslohn ist angefallen: Fertigungsstelle A 8 720,00 € , Fertigungsstelle B 6.431,00 € , Fertigungsstelle C 4.002,00 € , Fertigungsstelle D 3.431,00 € und Fertigungsstelle E 2.556,00 €.
Den Kostenanteil für 1,00 € Fertigungslohn erhalten Sie, wenn Sie die Gesamtkosten der Kostenstelle Betrieb allgem. durch die Summe Fertigungslohn teilen. Mit diesem Kostenanteil werden die Fertigungsstellen entsprechend ihren Fertigungslohnkosten belastet.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 26 – Umlage Betrieb allgemein – des BAB ein.
...
Damit ist die sekundäre Kostenverteilung beendet, und die Gemeinkosten sind auf den Hauptkostenstellen versammelt. Wir rechnen die Hauptkostenstellen auf, wobei wir der Übersicht halber die zeilenweise Staffelung der einzelnen Endsummen beachten: Auf Zeile 27 stehen die Endsummen der Fertigungsstellen, auf Zeile 28 die 4 Endsummen der Materialstellen, auf Zeile 29 die Endsumme der Verwaltungsstelle usw. bis Zeile 33.
Bevor Sie weiterarbeiten, kontrollieren Sie bitte die sekundäre Kostenverteilung auf ihre rechnerische Richtigkeit: Der Gesamtbetrag 21/3 muss übereinstimmen mit der Summe aus:
27/16 (Fertigungsgemeinkosten),
28/19 (Materialgemeinkosten),
29/20 (Verwaltungsgemeinkosten),
30/21 (Vertriebsgemeinkosten),
31/22 (Einzelkosten),
32/23 (Sondereinzelkosten) und
33/24 (sonstige Ausgliederungen).
III. Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge
Als Bezugsgrößen für die Gemeinkosten verwenden wir
• im Fertigungsbereich die Fertigungslöhne,
• im Materialbereich die Fertigungsstoffe,
• im Verwaltungs- und Vertriebsbereich die Herstellkosten der Periode.
Wie Sie wissen, ist der Fertigungslohn eine der ungeeignetsten Bezugsgrößen. Da diese Basis in kleineren und mittleren Betrieben jedoch immer noch verwendet wird, wollen wir ebenso verfahren.
Auf Zeile 34 schreiben wir nun in die Spalten 11 bis 15 (bzw. 16) die kostenstellenweise Aufteilung der Fertigungslöhne (vgl. Einzelangaben zu den Lohnkosten). Dann stehen sich in Zeile 27 und 34 kostenstellenweise die Fertigungsgemeinkosten und die Fertigungslöhne gegenüber. Durch die Rechnung:
...
Stellen Sie aufgrund der folgenden Ausführungsanweisungen den BAB für die Mechanica GmbH für den Monat Januar auf. Der entsprechende Vordruck für den BAB ist diesen Einsendeaufgaben beigefügt. Tragen Sie die angegebenen Zahlen nicht stur in die entsprechenden Felder ein, sondern überlegen Sie dabei:
• warum es so gemacht wird,
• wie man es vielleicht anders machen könnte und
• welche Ungenauigkeiten sich durch Abrunden und Vereinfachungen einschleichen.
Es handelt sich um einen BAB mit Einzelkosten. Die gesamten Kosten des Monats (einschließlich aller Einzelkosten) werden eingetragen. Die Form empfiehlt sich für kleinere Unternehmen. Nach der Eintragung werden die Einzelkosten sofort wieder ausgegliedert; denn der BAB dient nur der Verrechnung der Gemeinkosten. Mit den Einzelkosten ist die Zahlenabstimmung nach vorn zur Finanzbuchhaltung und nach hinten zur Nachkalkulation leichter und sicherer. Außerdem brauchen wir die Einzelkosten als Zuschlagsgrundlage.
Der Bogen hat eine waagerechte und eine senkrechte Textleiste. In der waagerechten Leiste sind die Kostenstellen aneinandergereiht. In der senkrechten Leiste finden Sie die Kostenarten untereinandergeschrieben. Jede Spalte und jede Zeile ist nummeriert. Wenn wir künftig 21/6 schreiben, so meinen wir das Feld im Kreuzpunkt der waagerechten Zeile 21 mit der senkrechten Spalte 6, also in diesem Fall:
• Zeile 21: Summe der Primärkosten und
• Spalte 6: Allgemeine Kostenstelle „Heizung“.
I. Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen
Die nachstehend genannten primären Kosten sind bereits sachlich und zeitlich für den Monat Januar abgegrenzt.
Nach den Materialentnahmescheinen des Monats wurde insgesamt Material im Wert von 74.042,00 € ausgegeben, davon tragen Materialentnahmescheine im Wert von 69.820,00 € die Nummer des Kostenträgers, sind also Fertigungsstoffe, die restlichen 4.222,00 € sind verbrauchte Hilfs- und Betriebsstoffe.
Der Wert der verbrauchten Fertigungsstoffe ist mit dem Gesamtbetrag in 1/3 einzutragen und sofort in 1/22 auszugliedern.
Die Materialentnahmescheine der Hilfs- und Betriebsstoffe haben wir schon nach den darauf angegebenen verbrauchenden Kostenstellen sortiert und je Kostenstelle zusammengerechnet. Das Ergebnis ist aus der Tab. A.1 zu ersehen.
Bitte, schreiben Sie den Gesamtbetrag in 2/3 und verteilen Sie auf der gleichen Zeile diesen Gesamtbetrag auf die Kostenstellen, die ihn verbraucht haben. Die Spaltennummern finden Sie jeweils in der Klammer.
Nach den Lohnscheinen (die mit der Lohnabrechnung übereinstimmen müssen) bezahlen wir insgesamt für 34.540,00 € Löhne, wovon 25.140,00 € für bestimmte Kostenträger, 9.400,00 € allgemein geleistet wurden. Diese allgemein geleisteten „Gemeinkostenlöhne“ sind schon vorsortiert und je Kostenstelle summiert (vgl. Tab. A.1). Sie brauchen sie nur noch auf Zeile 5 in die Gesamtbetrags- und die Kostenstellenspalten einzutragen.
Nach Eingangsrechnungen und Verbrauchsberechnungen wurden Brennstoffe und Energie für 2.700,00 € verbraucht, und zwar 900,00 € für die Stromerzeugung und 1.800,00 € für die Gebäudeheizung; die Beträge sind auf Zeile 3 entsprechend in Spalte 3, 5 und 6 einzutragen.
...
Die für bestimmte Kostenträger geleisteten Löhne für 25.140,00 € sind Einzelkosten und auf Zeile 4 entsprechend in Spalte 3 und 22 einzutragen.
Von diesen Fertigungslöhnen wurden 8.720,00 € in Fertigungsstelle A, 6.431,00 € in Fertigungsstelle B, 4.002,00 € in Fertigungsstelle C, 3.431,00 € in Fertigungsstelle D und 2.556,00 € in Fertigungsstelle E geleistet.
Die Bruttosumme der Gehaltskosten beträgt laut Konto 14.600,00 € und verteilt sich nach der Gehaltsliste so: 4.200,00 € für Betriebsleiter, Arbeitsvorbereiter und Fertigungskontrolleure (9), 1.400,00 € Einkauf (17), 600,00 € Lagerverwalter (18), 3.700,00 € für kaufmännischen Leiter, Buchhalter und Personalbüro (20), 3.200,00 € für Vertriebsleiter und seine Mitarbeiter (21). Die restlichen 1.500,00 € wurden an einen Diplom-Ingenieur bezahlt, der als Angestellter der Mechanica in seiner Wohnung ein neues Erzeugnis entwickelt und für die Fertigung vorbereitet. Das Erzeugnis wird etwa in einem Jahr produktionsreif sein. Seine Entwicklungskosten sind nicht diesem Monat zu belasten, sondern in Spalte 24 auszugliedern.
Das Konto Sozialkosten weist Sozialkosten in Höhe von 7.371,00 € nach, die wir der Einfachheit halber dem Lohn- und Gehaltsaufwand entsprechend auf die Kostenstellen verteilen. Sie werden feststellen, dass die Sozialkosten genau 15 % der Lohn- und Gehaltskosten betragen (25.140,00 € + 9.400,00 € + 14.600,00 € = 49.140,00 € und demnach von den Sozialkosten jeder Kostenstelle 15 % ihrer Löhne und Gehälter zu belasten sind. Vergessen Sie nicht die Sozialkostenanteile auf die ausgegliederten Fertigungslöhne! Sie sind nicht in Spalte 22 auszugliedern, sondern entsprechend auf die Spalten 11 bis 15 zu verteilen. Im Gegensatz zu den Fertigungslöhnen sind die Sozialkosten nicht Einzel-, sondern Gemeinkosten. Spalte 24 wird mit 15 % des ausgegliederten Gehaltes belastet.
Instandhaltungskosten sind in Höhe von 843,00 € entstanden. Es wurde die Stromverteilungsanlage (5) für 109,00 € repariert, der Heizungskessel (6) wurde von einer Spezialfirma entschlackt, was 143,00 € kostete, es wurden Maschinen repariert und zwar in Fertigungsstelle A (11) für 106,00 € und in Fertigungsstelle D (14) für 410,00 €, in der Telefonzentrale wurde eine Störung behoben (20) 75,00 €.
Die Steuern im Gesamtbetrag von 1.632,00 € setzen sich aus 272,00 € Grundsteuer (4) und 1.360,00 € Gewerbesteuer (20) zusammen. In einem solchen Mittelbetrieb behandelt man die Gewerbesteuer als Verwaltungskosten.
Lediglich als Hinweis ist der folgende Zusatz zu verstehen: In Großbetrieben kann die Gewerbesteuer, beispielsweise nach dem in den Kostenstellen investierten Vermögen, auf alle Kostenstellen verteilt werden.
Die Versicherungskosten dieses Monats betragen 722,00 € und zwar: 427,00 € Transportversicherung für ausgehende Lieferungen (diese 427,00 € wurden den Werten der Lieferungen entsprechend den Kunden berechnet und von denen im Rahmen ihrer Rechnung bezahlt!). Diese Transportversicherung gehört demnach zu den Sondereinzelkosten und ist in Spalte 23 auszugliedern. Weitere 295,00 € sind Kosten der Feuer- und Kraftfahrzeugversicherung. Sie werden hier, der Einfachheit halber, auf die Verwaltungsstelle (20) übernommen. In größeren Betrieben wären sie nach den feuerversicherten Werten in jeder Kostenstelle zu verteilen, bzw. auf die Kostenstelle, die die Kraftfahrzeuge betreibt. 135,00 € ist der Monatsanteil an Gebühren und Beiträgen zu Handelskammer und Verbänden (11/20).
Eine Miete von 700,00 € wurde für ein dem eigenen Grundstück benachbartes Haus bezahlt, in dem ein Teil der Werkstätten liegt. Das Haus wird vom Hauptgebäude aus geheizt, bewacht und mit Strom versorgt. Wir übernehmen die Miete auf 12/4, denn die eine oder andere Werkstatt kann nichts dafür, dass sie statt auf dem eigenen Grundstück in einem gemieteten Grundstück untergebracht ist. Deswegen sollten alle Gebäudekosten der Raumbeanspruchung entsprechend auf alle Kostenstellen verteilt werden.
Verkehrskosten entstanden in Höhe von 1.800,00 €. Die Kostenrechnung der Mechanica hat für sie einen bewährten Verteilungsschlüssel. Sie hat errechnet, dass von den Verkehrskosten regelmäßig ca. 10 % von der Betriebsleitung (9), ca. 25 % vom Einkauf (17), ca. 15 % von der Verwaltung (20) und ca. 50 % vom Vertrieb (21) verursacht werden. Nach diesem Verteilungsschlüssel verteilt sie die Verkehrskosten seit Jahren.
Die Bürokosten in Höhe von 695,00 € enthalten den Verbrauch an Formularen, Papieren usw. Die Abteilungen kaufen ihren Bedarf direkt ein, deshalb können die Gesamtkosten nach den Eingangsrechnungen auf die auftraggebenden Kostenstellen verteilt werden: 80,00 € Betriebsleitung (9), 60,00 € Einkauf (17), 40,00 € Lager (18), 210,00 € Verwaltung (20) und 180,00 € Vertrieb (21). Für 125,00 € kaufte der zu Hause arbeitende Ingenieur auf Kosten des Betriebes ein (24).
Die Werbe- und Vertreterkosten (außer Provision) betragen 3.300,00 € (15/21).
Die kalkulatorischen Abschreibungen des Monats ergeben sich aus dem am Jahresanfang angefertigten Abschreibungsplan. Der Plan wurde nach dem Anlagenverzeichnis errechnet. Die Gesamtabschreibung des Monats von 6.800,00 € verteilt sich auf Gebäude (4) 240,00 €, Stromverteilung (5) 25,00 €, Heizung (6) 150,00 €, Reparaturabteilung (8) 320,00 €, Betrieb allgemein (9) 120,00 €, Fertigungsstelle A (11) 900,00 €, B (12) 1.100,00 €, C (13) 700,00 €, D (14) 1.400,00 €, E (15) 900,00 €, Einkauf (17) 120,00 €, Lager (18) 475,00 €, Verwaltung (20) 80,00 € und Vertrieb (21) 60,00 €. 210,00 € Abschreibungen betreffen eine ausrangierte Presse, die der Verschrottung harrend im Hof herumsteht = nicht betriebsnotwendig und deshalb Spalte 24.
Die kalkulatorischen Zinsen von 1.200,00 € werden nach dem Anteil der Kostenstellen am Gesamtvermögen des Betriebes verteilt. Zur Vereinfachung wurde ein Prozentschlüssel errechnet: Gebäude 25 %, Strom 3 %, Heizung 1 %, Reparaturabteilung 2 %, Betrieb allgemein 0,5 %, Fst A 18,5 %, Fst B 8 %, Fst C 4 %, Fst D 7 %, Fst E 4 %, Einkauf 1 %, Lager 22 %, Verwaltung 2 % und Vertrieb 2 %.
Die kalkulatorischen Wagniskosten von 1.872,00 € setzen sich zusammen aus: 400,00 € Beständewagnis im Lager, 200,00 € kalk. Forderungsausfall (21), 681,00 € Anlagewagnis und 591,00 € Fertigungswagnis. Das Anlagewagnis wird in folgendem Verhältnis auf die Fertigungsstellen verteilt: A = 18 %, B = 22 %, C = 14 %, D = 28 % und E = 18 %. Das Fertigungswagnis übernehmen wir der Einfachheit halber voll auf Betrieb allgemein (9).
Die Vertreterprovisionskosten, die je nach Erzeugnis mit 1,5 % und 2 % des Verkaufsumsatzes berechnet werden, betragen 1.400,00 €. Sie sind Sondereinzelkosten und kommen deshalb nach 19/23.
Für unsere Lieferungen bezahlten wir 2.800,00 € Frachten, die aber den Lieferungsbedingungen entsprechend vollzählig den Kunden in Rechnung gestellt wurden, also ebenfalls Sondereinzelkosten sind und deshalb nach 20/23 kommen.
Damit wäre die primäre Kostenverteilung beendet. Sie rechnen nun in Zeile 21 die Primärkosten der einzelnen Kostenstellenspalten auf. Die Bereichsgesamtzahlen errechnen Sie in den Spalten 7, 10, 16, 19. Der Gesamtbetrag in 21/3 muss übereinstimmen mit der Summe aller übrigen Spaltenendzahlen (Spalte 7, 10, 16, 19, 20–24). Arbeiten Sie nicht weiter, bevor diese Kontrolle stimmt!
II. Sekundäre Kostenverteilung (Umlage der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen)
Hier werden die Allg. Kostenstellen Gebäude (Spalte 4), Strom (Spalte 5), Heizung (Spalte 6) und die Fertigungshilfsstellen Reparatur (Spalte 8) und Betrieb allgem. (Spalte 9) entsprechend den Verteilungsgrundlagen auf die Hauptkostenstellen umgerechnet.
1) Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Allg. Kostenstellen:
Benutzen Sie zur Umrechnung die Tab. A.2!
Gebäude
Die Summe der Primärkosten (Zeile 21) der Hilfskostenstelle Gebäude (Spalte 4) ist entsprechend folgender Verteilung umzurechnen:
Da die Räume verschiedenartig sind, wurden sie in drei Werteklassen eingeteilt:
• Werteklasse I entspricht 1 Raumeinheit
• Werteklasse II entspricht 0,75 Raumeinheiten
• Werteklasse III entspricht 0,5 Raumeinheiten
Für die einzelnen Kostenstellen gelten folgende Werteklassen:
...
Ermitteln Sie mittels Tab. A.2 die Raumeinheiten der Kostenstellen und legen Sie dann die Summe der Primärkosten der Kostenstelle Gebäude um.
Tragen Sie dann ihr Ergebnis aus der Tab. A.2 in die Zeile 22 – Umlage Gebäude – des BAB ein.
Strom
Zunächst müssen Sie in Spalte 5 die Primärkosten Strom und den Anteil aus der Umlage Gebäude addieren, um die Gesamtsumme für die Verteilung zu erhalten.
Die Stromkosten werden mangels Unterzähler nach einem feststehenden Prozentschlüssel verteilt:
Heizung 5 %, Reparatur 10 %, Betrieb allgem. 5 %, Fertigungsstelle A 15 %, Fertigungsstelle B 15 %, Fertigungsstelle C 10 %, Fertigungsstelle D 10 %, Fertigungsstelle E 10 %, Einkauf 5 %, Lager 5 %, Verwaltung 5 % und Vertrieb 5 %.
Ermitteln Sie mittels Tab. A.2 die anteiligen Stromkosten. Tragen Sie dann Ihr Ergebnis aus der Tab. A.2 in die Zeile 23 – Umlage Stromkosten – des BAB ein.
Heizung
Zunächst müssen Sie in Spalte 6 die Primärkosten Heizung und die Umlage der vorgelagerten Kostenstellen Gebäude und Strom addieren. Diese Gesamtsumme wird mittels Tab. A.2 auf die nachgeordneten Kostenstellen verteilt. Verteilungsgrundlage ist dafür die Grundfläche in m2. Die m2-Zahlen finden Sie bei der Arbeitsanweisung für die Kostenstelle Gebäude.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 24 – Umlage Heizung – des BAB ein.
2) Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Fertigungshilfsstellen.
Benutzen Sie ebenfalls zur Umrechnung die Tab. A.2!
Reparatur
Zunächst müssen Sie in Spalte 8 die Primärkosten Reparatur und die bereits verteilten Kosten der vorgelagerten Kostenstelle addieren. Diese Summe verteilen Sie nach den geleisteten Reparaturstunden:
Insgesamt hat die Kostenstelle 714 Reparaturstunden geleistet, und zwar für Betrieb allgem. 74 Stunden, Fertigungsstelle A 220 Stunden, Fertigungsstelle B 160 Stunden, Fertigungsstelle C 78 Stunden, Fertigungsstelle D 104 Stunden und Fertigungsstelle E 78 Stunden.
Den Kostenanteil je Reparaturstunde erhalten Sie, indem Sie die Gesamtkosten der Abt. Reparatur durch die Gesamtzahl der Reparaturstunden teilen und dann entsprechend den geleisteten Stunden auf die entsprechende Kostenstelle umrechnen.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 25 – Umlage Reparaturwerkstatt – des BAB ein.
Betrieb allgemein
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Zunächst müssen Sie in Spalte 9 die Primärkosten dieser Kostenstelle und die bereits umgelegten Kosten der vorgelagerten Kostenstellen addieren. Diese Summe wird nach der Höhe der Fertigungslöhne verteilt, die in den einzelnen Fertigungshauptstellen geleistet worden sind. An Fertigungslohn ist angefallen: Fertigungsstelle A 8 720,00 € , Fertigungsstelle B 6.431,00 € , Fertigungsstelle C 4.002,00 € , Fertigungsstelle D 3.431,00 € und Fertigungsstelle E 2.556,00 €.
Den Kostenanteil für 1,00 € Fertigungslohn erhalten Sie, wenn Sie die Gesamtkosten der Kostenstelle Betrieb allgem. durch die Summe Fertigungslohn teilen. Mit diesem Kostenanteil werden die Fertigungsstellen entsprechend ihren Fertigungslohnkosten belastet.
Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tab. A.2 in die Zeile 26 – Umlage Betrieb allgemein – des BAB ein.
...
Damit ist die sekundäre Kostenverteilung beendet, und die Gemeinkosten sind auf den Hauptkostenstellen versammelt. Wir rechnen die Hauptkostenstellen auf, wobei wir der Übersicht halber die zeilenweise Staffelung der einzelnen Endsummen beachten: Auf Zeile 27 stehen die Endsummen der Fertigungsstellen, auf Zeile 28 die 4 Endsummen der Materialstellen, auf Zeile 29 die Endsumme der Verwaltungsstelle usw. bis Zeile 33.
Bevor Sie weiterarbeiten, kontrollieren Sie bitte die sekundäre Kostenverteilung auf ihre rechnerische Richtigkeit: Der Gesamtbetrag 21/3 muss übereinstimmen mit der Summe aus:
27/16 (Fertigungsgemeinkosten),
28/19 (Materialgemeinkosten),
29/20 (Verwaltungsgemeinkosten),
30/21 (Vertriebsgemeinkosten),
31/22 (Einzelkosten),
32/23 (Sondereinzelkosten) und
33/24 (sonstige Ausgliederungen).
III. Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge
Als Bezugsgrößen für die Gemeinkosten verwenden wir
• im Fertigungsbereich die Fertigungslöhne,
• im Materialbereich die Fertigungsstoffe,
• im Verwaltungs- und Vertriebsbereich die Herstellkosten der Periode.
Wie Sie wissen, ist der Fertigungslohn eine der ungeeignetsten Bezugsgrößen. Da diese Basis in kleineren und mittleren Betrieben jedoch immer noch verwendet wird, wollen wir ebenso verfahren.
Auf Zeile 34 schreiben wir nun in die Spalten 11 bis 15 (bzw. 16) die kostenstellenweise Aufteilung der Fertigungslöhne (vgl. Einzelangaben zu den Lohnkosten). Dann stehen sich in Zeile 27 und 34 kostenstellenweise die Fertigungsgemeinkosten und die Fertigungslöhne gegenüber. Durch die Rechnung:
...
Weitere Information:
04.02.2025 - 23:10:33
Kategorie: | Rechnungswesen | |
Eingestellt am: | 03.02.2025 von DerBilanzFuchs | |
Letzte Aktualisierung: | 04.02.2025 | |
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