1. Aufgabe:
Fall:
Fuhrunternehmer Speer hat bei der Firma Möller aufgrund eines Katalogs einen Schreibtisch für seine Privatwohnung bestellt, inzwischen erhalten und bereits bezahlt. Als er drei Wochen später einzieht, stellt er fest, dass die beiden unteren Schubladen an der rechten Seite des nur privat genutzten Schreibtisches völlig verklemmt und unbeweglich sind. Speer schreibt sofort an Möller, bittet um Lieferung eines einwandfreien Schreibtisches und setzt Möller eine Frist zur Nacherfüllung. Möller lehnt das ab. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist tritt Speer daher vom Vertrag zurück. Auch darauf geht Möller nicht ein. Erst nach längerem Hin und Her gibt Möller plötzlich die Mängel zu und erklärt sich zur Nacherfüllung bereit. Speer ist die Angelegenheit jedoch inzwischen „zu dumm geworden“. Er hat sich bereits anderswo einen einwandfreien Schreibtisch gekauft. Er fordert daher jetzt Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der gekauften Sache. Da die Firma Möller darauf nicht eingeht, überlegt Speer, ob sich gerichtliche Schritte gegen Möller empfehlen oder ob er damit doch nicht durchkommen und nur zusätzliche Kosten haben würde.
a) Was meinen Sie dazu? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [. . .] <Pkt.>/25 Pkt.
b) Würden Sie den Fall anders beurteilen, wenn es in den im Katalog abgedruckten Geschäftsbedingungen der Firma Möller hieße: „Beanstandungen binnen vierzehn Tagen“? Warum?
2. Aufgabe:
Fall:
Als Speer nach einer stürmischen, regnerischen Nacht sein Wohnzimmer in seiner privaten Mietwohnung betritt, sieht er, dass es durchgeregnet hat. Auf dem neuen Schreibtisch sind durch das Regenwasser Flecken entstanden, die sich nicht mehr völlig beseitigen lassen. Dafür fordert Speer vom Vermieter Zahlung von 500,00 €. Dieser lehnt es mit dem Hinweis ab, er könne nichts dafür, die Schuld liege beim Dachdecker, der zwei Ziegel bei der kürzlichen Reparatur nicht richtig befestigt habe.
a) Hat Speer grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber seinem Vermieter? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [. . .] <Pkt.>/15 Pkt.
b) Sehen Sie für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Speer und seinem Vermieter für Speer Beweisschwierigkeiten? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [. . .] <Pkt.>/15 Pkt.
3. Aufgabe:
Fall:
Fuhrunternehmer Speer (Frachtführer) hat es „übernommen“, für den Fabrikanten Faber „sechs Kisten Maschinenersatzteile von Frankfurt nach Füssen in Bayern zu befördern“. Bis München werden die Kisten in einem der Lkw des Speer befördert. Dort werden sie mit genauen Anweisungen dem Fuhrunternehmer Fischer (Unterfrachtführer) übergeben, der sie mit einem Lieferwagen zum Bestimmungsort bringen lässt. Der Empfänger stellt fest, dass in einer Kiste nicht mehr alle Ersatzteile enthalten sind. Faber fordert daher von Speer Schadenersatz. Dieser lehnt eine Ersatzleistung mit dem Hinweis ab, die Ersatzteile könnten nur bei der Beförderung von München nach Füssen herausgenommen worden sein. Daraufhin fordert Faber von der Versicherung des Speer Schadenersatz. Auch sie lehnt eine Zahlung ab. Obgleich Faber einräumen muss, dass sich nicht genau feststellen lässt, ob die Ersatzteile zwischen Frankfurt und München oder zwischen München und Füssen „verloren gegangen“ sind, will er gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
a) Wie beurteilen Sie die Aussichten einer Klage von Faber direkt gegen die Versicherung des Speer? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [. . .] <Pkt.>/10 Pkt.
b) Wie beurteilen Sie die Aussichten einer Klage von Faber gegen Speer? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [. . .] <Pkt.>/20 Pkt.
insges. <Pkt.>/100 Pkt.