1. Aufgabe:
Das Finanzamt gab am 15.11.2021 (Montag) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 16.11.2021 ein.
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 19.12.2021 Einspruch ein.
Aufgabe:
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
2. Aufgabe:
a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Umsatzsteuererklärung 2019 am 30.11.2021 beim Finanzamt eingereicht.
b) Die Steuerpflichtige B hat die Umsatzsteuererklärung 2015 am 01.02.2017 beim Finanzamt eingereicht.
Aufgabe:
Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährung für die o.g. Fälle. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Fall B der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegt.
3. Aufgabe:
Der Einkommensteuerbescheid 2020 des Steuerpflichtigen A ging am 09.05.2021 zur Post. Am 11.07.2021 ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.000,00 € zu niedrig erklärt hat.
Frage:
Kann der Einkommensteuerbescheid 2020 nach § 173 AO geändert werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
4. Aufgabe:
B gab seine Einkommensteuererklärung 2021 im März 2022 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen für eine Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben.
Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2022 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o.g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.
Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o.g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.
Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2022 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.
Frage:
a) Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?
b) Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich?
Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
5. Aufgabe:
Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B, der seinen Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2021 160.000,00 € und nach der Bilanz zum 31.12.2020 80.000,00 €.
B hat in 2021 Waren in Höhe von 20.000,00 € entnommen.
Außerdem hat er von seinem Privatkonto 25.000,00 € abgehoben und damit betriebliche Schulden beglichen.
Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für das Kalenderjahr 2021 dar.
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