1. Aufgabe:
Das Finanzamt gab am 15.10.2018 (Montag) den Einkommensteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 16.10.2018 ein.
Der Steuerpflichtige legte gegen diesen Bescheid am 19.11.2018 Einspruch ein.
Aufgabe:
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Bekanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
2. Aufgabe:
a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Umsatzsteuererklärung 2016 am 30.11.2018 beim Finanzamt eingereicht.
b) Die Steuerpflichtige B hat die Umsatzsteuererklärung 2015 am 01.02.2017 beim Finanzamt eingereicht.
Aufgabe:
Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährung für die o.g. Fälle. Gehen Sie dabei davon aus, dass im Fall B der Tatbestand der Steuerhinterziehung vorliegt.
3. Aufgabe:
Der Einkommensteuerbescheid 2017 des Steuerpflichtigen A ging am 09.05.2018 zur Post. Am 11.07.2018 ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.000,00 € zu niedrig erklärt hat.
Frage:
Kann der Einkommensteuerbescheid 2017 nach § 173 AO geändert werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
4. Aufgabe:
B gab seine Einkommensteuererklärung 2017 im März 2018 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen einer Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben.
Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2018 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o.g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.
Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o.g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.
Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2018 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.
Frage:
a) Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?
b) Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich?
5. Aufgabe:
Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B, der seinen Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2018 160.000,00 € und nach der Bilanz zum 31.12.2017 80.000,00 €.
B hat in 2018 Waren in Höhe von 20.000,00 € entnommen.
Außerdem hat er von seinem Privatkonto 25.000,00 € abgehoben und damit betriebliche Schulden beglichen.
Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für das Kalenderjahr 2018 dar.
6. Aufgabe:
X, Inhaber eines Einzelhandelsgeschäfts, hat folgendes Vermögen:
• betrieblich genutztes Grundstück 600.000,00 €
• Waren 40.000,00 €
• Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten 16.000,00 €
• Forderungen an Kunden 12.000,00 €
• ausschließlich privat genutzter Pkw 60.000,00 €
• privates Einfamilienhaus 800.000,00 €
• betriebliches Bankdarlehen 200.000,00 €
• Barbestand in der Geschäftskasse 1.000,00 €
Wie hoch ist sein Betriebsvermögen?
7. Aufgabe:
Der Steuerpflichtige D, verheiratet, hat im Kalenderjahr 2018 folgende Einnahmen:
• aus seinem Arbeitsverhältnis als Personalsachbearbeiter
• Mieteinnahmen aus der Vermietung einer
• aus dem Verkauf seines vor 4 Jahren angeschafften privaten PKW
• aus einem Lottogewinn
Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:
• Gewerkschaftsbeitrag 180,00 €
• D fährt an 220 Tagen mit dem PKW zur Arbeit (einfache Entfernung 12 km). Lt. ADAC Tabelle entstehen pro gefahrenen Kilometer Kosten in Höhe von 0,45 €.
• Beitrag für den Kegelclub Gut Holz 100,00 €
• ADAC Beitrag 80,00 €
• AfA für die vermietete Eigentumswohnung 4.000,00 €
• Hypothekenzinsen/Jahr für die vermietete Eigentumswohnung
a) Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr 2018?
b) Welche der von D geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten bei welcher Einkunftsart abzuziehen und in welcher Höhe? Begründen Sie bitte Ihre Lösung.
8. Aufgabe:
R bezieht seit dem 01.08.2016 eine monatliche Altersrente von 1.000,00 €. Ursprünglich sollte er lediglich 900,00 € erhalten. Erst mit Hilfe eines Rentenberaters gelang es ihm, die Rente in Höhe von 1.000,00 € monatlich zu erhalten. Für die Hilfe des Rentenberaters musste er im Oktober 2016 400,00 € zahlen. Am 01.07.2017 wurde die Rente auf monatlich 1.020,00 € und am 01.07.2018 auf 1.040,00 € erhöht.
Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte“ nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2016 bis 2018.
9. Aufgabe:
Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.
Beiträge zur:
a) Kfz-Haftpflichtversicherung 300,00 €
b) Kfz-Teilkaskoversicherung 250,00 €
c) Rechtsschutzversicherung 100,00 €
d) Hausratversicherung 100,00 €
e) Arbeitslosenversicherung 700,00 €
10. Aufgabe:
Bernd (Beamter, ledig) bezog in 2018 aus seinem Dienstverhältnis als Beamter Einnahmen in Höhe von 31.000,00 €. Er hatte in 2018 für eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) einen Betrag von insgesamt 3.100,00 € gezahlt.
Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3 EStG.
11. Aufgabe:
Z kauft am 09.10.2008 ein Grundstück für 250.000 € in Stuttgart. Dieses Grundstück gehört fortan zu dem Privatvermögen des Z.
Am 11.05.2015 veräußert Z das Grundstück für 260.000 €. Der Kaufpreis wird jedoch nicht in einem Betrag gezahlt, sondern wie folgt gestundet:
240.000,00 € am 11.05.2015,
10.200,00 € am 11.06.2016,
9.400,00 € am 10.06.2017 und weitere
400,00 € am 02.01.2018.
Im Zuge der Stundung werden angemessene Stundungszinsen vereinbart, welche in 2018 zu zahlen sind.
Würdigen Sie den Sachverhalt steuerlich.
12. Aufgabe:
Der Angestellte Paul, dessen Ehefrau Hildegunde nicht berufstätig ist (es erfolgt Zusammenveranlagung), bezahlte im Kalenderjahr 2018 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4.056,00 €. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wurde in gleicher Höhe gegeben.
Zusätzlich bezahlte er in 2018 insgesamt 2.800,00 € in eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG).
Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 3 EStG.
13. Aufgabe:
Der ledige Matthias erklärte folgende Einkünfte:
2016 Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) 1.750.000,00 €
2017 Verlust aus Gewerbebetrieb -1.650.000,00 €
2018 Gewinn aus Gewerbebetrieb 300.000,00 €
Weitere Einkünfte hatte er nicht. Die o.g. Einkünfte entsprechen jeweils auch dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Ermitteln Sie:
• in welcher Höhe ein Verlustrücktrag von 2017 nach 2016 möglich ist;
• in welcher Höhe ein Verlustvortrag von 2017 nach 2018 nach Berücksichtigung des Verlustrücktrags möglich ist.