STW15C-XX3-K05 Note 1

STW15C-XX3-K05 Note 1 Cover - STW15C-XX3-K05 Note 1 4.00
4,00 €

Internationales Steuerrecht

Hallo zusammen,

Ich biete hier meine Einsendeaufgabe zum Studiengang "Geprüfte Bilanzbuchhalter/in" an. Es handelt sich um das Lernheft mit dem Code "STW15C-XX3-K05.

Meine Angaben dürfen nicht 1:1 übernommen werden, sondern dienen als Hilfestellung.

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1. Persönliche Verhältnisse
Hans Getty (07.02.1950) und Paula Getty (12.06.1968) sind seit 1998 verheiratet. Beide sind deutsche Staatsbürger, konfessionslos und leben in gesetzlichem Güterstand. Sie wohnen in Dresden.
Am 31.10.03 verließ Paula nach einem heftigen Streit die eheliche Wohnung, zog zu ihrem Freund nach Monaco und reichte sofort die Scheidung ein. Mit dem Scheidungsurteil ist in Kürze zu rechnen. Trotz des Zerwürfnisses wünschen beide zur optimalen Steuerlichen Gestaltung die Zusammenveranlagung.
Einkünfte
Die Einkünfte von Hans Getty für 03 betragen unstreitig 820.160,– €.
Paula Getty ist seit 01 zu 30 % an der Delphi AG, einem Pharmaunternehmen mit Sitz in Leipzig beteiligt. Die übrigen 70 % werden von fremden Dritten gehalten. Sie hatte die Beteiligung für 300.000,– € erworben. In Jahr 03 betrug der gemeine Wert der Beteiligung durchgehend 500.000,– €. Die AG ist auch Gesellschafterin der Orakel GmbH (bis 30.11.03 mit 15 %, ab 1.12.03 mit 70 %). Am 15. November 03 überwies die AG für das Geschäftsjahr 02 eine Dividende von 5.890,– € nach Einbehalt und Abzug der gesetzlichen Kapitalertragsteuer nebst. Solidaritätszuschlag.
Ebenfalls im November 03 (am 20.11.03) erhielt Paula als Aufsichtsrätin der AG eine (angemessene) Vergütung von brutto 50.000,– €, die ihr nach Abzug einer Aufsichtsratssteuer (§ 50a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 EStG) von 15.000,– € und entsprechendem SolZ von 825,– € ausbezahlt worden sind. Kosten sind Paula für diese Tätigkeit nicht entstanden.
Sowohl Hans als auch Paula Getty besitzen eine Beteiligung an der Orakel GmbH, die zu ihrem Privatvermögen gehört. Paula ist zu ¼ am Stammkapital der GmbH von 400.000,– € beteiligt. Sie hat ihre Anteile (Nennwert 100.000,– €) in 00 für 238.000,– € (inkl. Anschaffungsnebenkosten) erworben. Ende September 03 erhielten die Gettys ein Kaufangebot der Delphi AG, die bereit war, einen erhöhten Kaufpreis (275 % des Nennwerts) zu bezahlen, wenn sie durch die Zukäufe eine beherrschende Stellung bei der Orakel GmbH erreichen würde. Der gW der Anteile hat im 2 Halbjahr des Jahres 03 durchgängig 250 % des Nennwerts betragen. Paula veräußerte ihre Anteile an der Orakel GmbH zum 30.11.03 an die Delphi für 275.000,– €. Die Veräußerungskosten trug die Erwerberin. Der Kaufpreis wurde unverzüglich beglichen und ging am 02.12.03 bei Paula ein.
Paula ist zudem an der Panther – Waffen und Maschinenbau OHG als Mitunternehmerin beteiligt. Die Panther OHG ist ein Familienunternehmen, das der Großvater von Paula gegründet hat. Derzeit sind an der Panther – OHG beteiligt: Otto Laub zu 60 % (Vater von Paula), Ottilie Laub zu 20 % (Mutter von Paula), Rainer Laub 10 % (Bruder von Paula) und Paula zu 10 %. Für das Wj 03 wurde Paula gem. §§ 179, 180 AO ein Gewinnanteil von 180.000,– € zugerechnet.
Am 19.01.02 ist eine Tante von Paula Getty verstorben. Überraschenderweise wurde Paula im Testament bedacht. Sie erhielt 500.000,– € in bar,. Dieses Geld überließ Paula, anlässlich eines gesellschaftlichen Meetings im Blauen Salon des PR-Moguls Htz, dem bekannten Politiker RB als Darlehen. Das Darlehen wurde lediglich durch wertvollen Familienschmuck, den Paula als Pfand nahm, gesichert. Die Zinsen für 03 i.H.v. 35.000,– € wurden Paula zu Weihnachten 03 persönlich in Monaco übergeben.
Nach Ihrem Wegzug nach Monaco eröffnete Paula in Monte Carlo eine Nobel-Boutique für gehobene Bade- und Abendmode. Hieraus erzielt sie in 03 eine Gewinn von 25.000,– €.
a) Ermitteln Sie die Einkünfte und den Gesamtbetrag der Einkünfte von Paul und Paula Getty für 03. Das Einkommen, das zu versteuernde Einkommen und die tarifliche Einkommensteuer sind nicht zu ermitteln.
b) Gehen Sie bei Ihrer Lösung auch auf die persönliche Steuerpflicht von Paul und Paula, Veranlagungsform und Tarif ein. Sollten sich tarifliche Besonderheiten ergeben, gehen sie auch hierauf (mit Ausnahme des § 32c EStG) ein. Nehmen Sie auch zu eventuellen Steueranrechnungsbeträgen Stellung.
c) Stellen Sie in ihrer Lösung den Unterschied zwischen einer Veranlagung zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht und einer beschränkten bzw. erweitert beschränkte Steuerpflicht hinsichtlich Tarif, tariflicher Besonderheiten und Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer dar.
d) Nehmen Sie zu den einzelnen Punkten des Sachverhalts Stellung. Stellen Sie Ihre jeweiligen Entscheidungen schlüssig dar und begründen Sie diese unter Angabe der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Einkünfte und Einkommen sind möglichst gering zu halten. Die dazu notwendigen Anträge gelten als gestellt. Die notwendigen Bescheinigungen zu allen Angaben im Sachverhalt liegen vor.
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Vorschau
Weitere Information: 11.12.2024 - 00:49:08
  Kategorie: Rechnungswesen
Eingestellt am: 05.08.2022 von Bilanzbuchhalter2023
Letzte Aktualisierung: 05.08.2022
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Prüfungs-/Lernheft-Code: STW15C-XX3-K05
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