1. Bearbeiten Sie die Aufgaben, die sich aus dem folgenden Fall ergeben. Verwenden
Sie dabei das anliegende Konnossement.
Fallschilderung:
Das Hamburger Außenhandelsunternehmen Hansa Trading GmbH hat mit seinem
japanischen Lieferanten, der Firma Nippon Sales Ltd., einen Kaufvertrag über
Lieferung von Textilien geschlossen. Die für fünf Abnehmer im Inland bestimmte
Gesamtsendung wurde in einem 20-Container verschifft; über jede der fünf Teil-
sendungen wurde ein getrennter Satz Konnossemente ausgestellt. Das eine Teil-
sendung betreffende und für einen Nachkäufer bestimmte Konnossement ist als
Anlage beigefügt.
a) Geben Sie zwei Lieferbedingungen an, die dem zwischen der Hansa Trading
GmbH und der Nippon Sales Ltd. geschlossenen Kaufvertrag zugrunde gelegt
sein könnten.
Begründen Sie Ihre Angaben anhand von zwei Eintragungen im Konnossement.
b) Nennen Sie das dieser Verschiffung zugrunde liegende Container-Transport-
system (Container Movement).
Weisen Sie Ihre Angabe an vier Eintragungen im Konnossement nach.
c) Begründen Sie, weshalb im vorliegenden Konnossement die Angabe der Firma
„HANSA TRADING GMBH“ als „Notify Party“ aus der Sicht des Verfrachters
unbedingt erforderlich ist.
d) Legen Sie dar, weshalb das Konnossement die Eintragungen
• „SHIPPER’S LOAD AND COUNT“,
• „SAID TO CONTAIN“
enthält.
e) Geben Sie an, warum im vorliegenden Konnossement der vom Reedereiagenten
gezeichnete Vermerk LADEN ON BOARD THE VESSEL wichtig ist.
f) Das Konnossement enthält Angaben zu den Frachtkosten und deren Übernahme.
A) Geben Sie an, auf welchem rechnerischen Weg der Verfrachter auf eine
Grundfracht in Höhe von USD 457,77 gekommen ist.
B) Legen Sie dar, aus welchem Grund der Verfrachter eine Berechnung von
CAF, im vorliegenden Fall in Höhe von USD 34,33, vorgenommen haben
könnte.
Die Hansa Trading GmbH hat die Dokumente gegen Zahlung aufgenommen und die
einzelnen Teilsendungen betreffenden Konnossemente an die jeweiligen Nachkäufer
gegen Zahlung weitergegeben.
Der Nachkäufer der auf dem beiliegenden Konnossement verbrieften Sendung will
die für ihn bestimmten Güter im Löschhafen abnehmen und auf sein Lager ver-
bringen.
g) Geben Sie an, ob mit Weitergabe dieses Konnossementes an den Nachkäufer die
Hansa Trading GmbH das Dokument mit einem Indossament versehen muss.
Begründen Sie Ihre Angabe.
h) Schildern Sie die Abwicklung des Geschäftes von der Aufnahme der Dokumente
durch den Nachkäufer bis zur Auslieferung der Güter.
Es sei unterstellt, dass der Hansa Trading GmbH im Rahmen des Dokumenten-
inkassos nur 2/3 der diese Sendung betreffenden blanko indossierten Original-
konnossemente zur Aufnahme vorgelegt werden.
i) Geben Sie an, welches Risiko die Hansa Trading GmbH einginge, wenn sie
Zahlung gegen Aushändigung von 2/3 Originalen der für die Abwicklung des
vorliegenden Geschäftes ausgestellten Konnossemente leistete.
Begründen Sie Ihre Angabe.
j) Legen Sie eine Maßnahme dar, wie die Hansa Trading GmbH sich gegen das von
Ihnen genannte Risiko absichern kann.
2. Muss jedes Unternehmen mit einer Außenprüfung rechnen?
3. Kann der Betriebsprüfer abgelehnt werden?
4. Was können Sie tun, um dem Betriebsprüfer seine Arbeit zu erleichtern, und damit
die Prüfung zu beschleunigen?
5. Wie weit gehen die Rechte und Pflichten des Unternehmens bei einer Außen-
prüfung?
6. Hat das Unternehmen einen Anspruch auf eine Schlussbesprechung?
7. Ist das Unternehmen verpflichtet, dem Prüfer alle betrieblichen Unterlagen zur
Einsicht zu geben?
8. Wie sollte sich das Unternehmen verhalten, wenn der Prüfer Verstöße, z. B. fehlende
Genehmigungen für bereits erfolgte Ausfuhrsendungen, feststellt?
9. Das ATLAS-Verfahren wird seit ca. 10 Jahren umfassend eingesetzt. Welche Ände-
rungen sind durch dieses Kommunikationssystem entstanden?
10. Das ATLAS-System ermöglicht umfassende Risikokontrollen und gezielte Über-
wachungsfunktionen. Welche Anforderungen lassen sich daraus an den ATLAS-
Einsatz formulieren?