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Grundzüge des Lohnsteuerrechts

Zum Kauf biete ich als Lernhilfe die unten aufgeführten SGD Einsendeaufgaben an

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Genannte Marke, hier SGD, ist Eigentum des Rechteinhabers und wird nur genannt, weil sie ein charakteristisches Qualitätsmerkmal des Artikels darstellt bzw. Bestandteil des Artikels ist.

Ich übernehme keine Haftung für Fehler die bei der Korrektur gemacht wurden, oder die bei dieser übersehen wurden.


1. Aufgabe: A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50,00 € eingekauft und wollte sie für 80,00 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75,00 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligten oder geschenkten Waren von dem Arbeitgeber erhalten. Ist die Blumenvase zu versteuern und wenn ja, mit welchem Wert?

2. Aufgabe: B ist als Arbeitnehmer seit dem 01.01.2017 in Mainz beschäftigt. Wegen der großen Entfernung zu seinem Wohnort Erfurt kann er nicht täglich nach Hause fahren. Der Arbeitgeber hat ihm ein möbliertes Zimmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ortsübliche Preis für ein solches Zimmer beträgt 250,00 €. Außerdem erhält B an den 20 Arbeitstagen pro Monat Frühstück und Mittagessen kostenlos. Der Arbeitgeber will die Lohnsteuer für den Sachbezug – falls möglich – pauschalieren. Ermitteln Sie die Höhe der Lohnsteuer.

3. Aufgabe: Ein Arbeitgeber erwirbt im Januar 2017 einen neuen Pkw. Aufgrund seiner guten Geschäftsbeziehungen mit dem Autohaus zahlt er nicht den Listenpreis von 28.000,00 € (brutto), sondern lediglich 24.000,00 € (brutto). Die Nutzungsdauer des Pkw beträgt sechs Jahre. Folgende Kosten (brutto) sind im Laufe des Jahres angefallen: Treibstoff
2.400,00 €
Reparatur, Wartung

750,00 €
Kfz-Steuer

200,00 €
Haftpflichtversicherung

500,00 €
Vollkasko

650,00 €


4.500,00 € Der Pkw wird von einem Arbeitnehmer wie folgt genutzt: Jahresfahrleistung insgesamt
30 000 km
reine Privatfahrten

5 000 km
Fahrten Wohnung – Erste Tätigkeitsstätte 225 Arbeitstage, 20 km Entfernung

9 000 km
Für die reinen Privatfahrten muss der Arbeitnehmer 0,10 € pro Kilometer dem Arbeitgeber erstatten. Der Arbeitgeber will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln. Gibt es ggf. „formelle“ Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beachten muss?

4. Aufgabe: Die X-GmbH hat mit Wirkung vom 01.01.2006 für den Arbeitnehmer A eine Direktversicherung abgeschlossen, wonach er frühestens zu seinem 60. Lebensjahr eine lebenslängliche Rente erhält. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 150,00 € in diesen Vertrag ein. Wie erfolgt die Besteuerung im Kj. 2017 bzw. die sozialversicherungsrechtliche Behandlung?

5. Aufgabe: D vereinbart als Krankheitsvertretung eine auf zwei Tage (Wochenende) befristete Beschäftigung zu je acht Stunden. Der Lohn beträgt pro Tag 80,00 €. Kann die Lohnsteuer pauschal ermittelt werden und ggf. mit welchem Steuersatz?

6. Aufgabe: Welche Kriterien beeinflussen die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages?
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1. Aufgabe: A, wohnhaft in Mainz, ist Arbeitnehmerin in einem Kaufhaus in Frankfurt. Wegen besonders guter Leistungen erhält sie von ihrem Arbeitgeber eine Blumenvase geschenkt. Der Arbeitgeber hat die Vase für 50,00 € eingekauft und wollte sie für 80,00 € im Kaufhaus verkaufen. In Mainz hätte die Vase nur 75,00 € gekostet. A hat bisher noch keine verbilligten oder geschenkten Waren von dem Arbeitgeber erhalten. Ist die Blumenvase zu versteuern und wenn ja, mit welchem Wert?

2. Aufgabe: B ist als Arbeitnehmer seit dem 01.01.2017 in Mainz beschäftigt. Wegen der großen Entfernung zu seinem Wohnort Erfurt kann er nicht täglich nach Hause fahren. Der Arbeitgeber hat ihm ein möbliertes Zimmer kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ortsübliche Preis für ein solches Zimmer beträgt 250,00 €. Außerdem erhält B an den 20 Arbeitstagen pro Monat Frühstück und Mittagessen kostenlos. Der Arbeitgeber will die Lohnsteuer für den Sachbezug – falls möglich – pauschalieren. Ermitteln Sie die Höhe der Lohnsteuer.

3. Aufgabe: Ein Arbeitgeber erwirbt im Januar 2017 einen neuen Pkw. Aufgrund seiner guten Geschäftsbeziehungen mit dem Autohaus zahlt er nicht den Listenpreis von 28.000,00 € (brutto), sondern lediglich 24.000,00 € (brutto). Die Nutzungsdauer des Pkw beträgt sechs Jahre. Folgende Kosten (brutto) sind im Laufe des Jahres angefallen: Treibstoff
2.400,00 €
Reparatur, Wartung

750,00 €
Kfz-Steuer

200,00 €
Haftpflichtversicherung

500,00 €
Vollkasko

650,00 €


4.500,00 € Der Pkw wird von einem Arbeitnehmer wie folgt genutzt: Jahresfahrleistung insgesamt
30 000 km
reine Privatfahrten

5 000 km
Fahrten Wohnung – Erste Tätigkeitsstätte 225 Arbeitstage, 20 km Entfernung

9 000 km
Für die reinen Privatfahrten muss der Arbeitnehmer 0,10 € pro Kilometer dem Arbeitgeber erstatten. Der Arbeitgeber will den geldwerten Vorteil nach der günstigsten Methode ermitteln. Gibt es ggf. „formelle“ Voraussetzungen, die der Arbeitgeber beachten muss?

4. Aufgabe: Die X-GmbH hat mit Wirkung vom 01.01.2006 für den Arbeitnehmer A eine Direktversicherung abgeschlossen, wonach er frühestens zu seinem 60. Lebensjahr eine lebenslängliche Rente erhält. Der Arbeitgeber zahlt monatlich 150,00 € in diesen Vertrag ein. Wie erfolgt die Besteuerung im Kj. 2017 bzw. die sozialversicherungsrechtliche Behandlung?

5. Aufgabe: D vereinbart als Krankheitsvertretung eine auf zwei Tage (Wochenende) befristete Beschäftigung zu je acht Stunden. Der Lohn beträgt pro Tag 80,00 €. Kann die Lohnsteuer pauschal ermittelt werden und ggf. mit welchem Steuersatz?

6. Aufgabe: Welche Kriterien beeinflussen die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages?
Weitere Information: 21.11.2024 - 10:37:50
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 18.02.2021 von DeKoester
Letzte Aktualisierung: 21.09.2024
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Prüfungs-/Lernheft-Code: BIL08A-XX6-A08
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