1. Ein Arbeitnehmer aus Heide (Holstein) hat im abgelaufenen Monat Mai 165 Stunden
zu einem Stundenlohn von 24,– € gearbeitet; zusätzlich hat er 12 Überstunden ge-
leistet, die mit einem Zuschlag von 25 % vergütet werden.
Daneben ist er berechtigt, ohne ein besonders berechnetes Entgelt ein Betriebsfahr-
zeug mit Verbrennungsmotor sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits-
stätte (Entfernung 15 km) als auch für sonstige Privatfahrten zu nutzen.
Der Bruttolistenpreis des Pkw hat bei Erstzulassung einschließlich aller Nebenkos-
ten und Umsatzsteuer 33970,– € betragen
Ein Fahrtenbuch wird nicht geführt. Der Arbeitgeber nutzt die Pauschalbesteuerung
nicht.
2. Die 36-jährige Steuerfachwirtin Alina Heitmann aus Bremen beginnt ein neues
Arbeitsverhältnis. Im Arbeitsvertrag wurde vereinbart, dass der erste Arbeitstag
Montag, der 8. Januar, sein und das anteilige (also bereits umgerechnete)
Gehalt für den Januar 3840,00 € betragen soll.
Ein Bankangestellter aus Hamburg erhält regelmäßig ein Gehalt von 4700,00 €.
Im Juni wird gemäß Betriebsvereinbarung ein Urlaubsgeld in Höhe von 50 %
eines Monatsgehaltes und im November ein Weihnachtsgeld in Höhe eines ganzen
Monatsgehaltes gezahlt.
Aufgaben:
Ermitteln Sie in übersichtlichen Vergleichsrechnungen, in welchem Umfang
a) das Urlaubsgeld bzw.
b) das Weihnachtsgeld
in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung abgabenpflichtiges Entgelt
darstellt.
(Die SozV-Abzüge sollen nicht berechnet werden.)
4. Eine 21-jährige Auszubildende in einem Hamburger Außenhandelsbetrieb erhält im
letzten Ausbildungsjahr eine monatliche Vergütung von 1400,00 €. Die Auszubil-
dende spart im Monat 40,– € vermögenswirksam; gemäß den vertraglichen Verein-
barungen beteiligt sich der Arbeitgeber (Ausbilder) hieran mit 100 %.
Daten aus dem Lohnkonto:
Aufgabe:
Erstellen Sie auf einem der beigefügten Lohnzettel eine Nettolohnabrechnung.
Erforderliche Erläuterungen sind anzuführen.
16 Pkt.
5. Eine Arbeitnehmerin übt eine geringfügig entlohne Beschäftigung für ein monat-
liches Arbeitsentgelt von 400,00 € aus. Im August muss sie wider Erwarten eine
Krankheitsvertretung übernehmen. Dadurch erhöht sich ihr Arbeitsentgelt in
diesem Monat auf 600,00 €. Einen Antrag zur Befreiung von der Rentenversiche-
rungspflicht hat die Arbeitnehmerin nicht gestellt. Nach Abruf bei ELSTAM ist
die Steuerklasse I anzuwenden.
Aufgaben:
a) Berechnen Sie in übersichtlicher Form den Auszahlungsbetrag im August an die
Arbeitnehmerin (ein Lohnzettel ist nicht zu erstellen).
b) Berechnen Sie den Betrag, den der Arbeitgeber
1) für den Monat August,
2) für die übrigen Monate
jeweils an die Minijobzentrale abzuführen hat