Aufgabe 1:
Eine Firma zur Herstellung von Lacken möchte in zwei Jahren ihren Standort verlagern, um ihre Produktionskapazitäten auszuweiten. Sie als Laborleiter/in des Betriebslabors werden zu einer Arbeitsgruppe hinzu gebeten, die diese Maßnahme vorbereitet. Sie sollen mitwirken, die Sicherheitsanforderungen für Ihr neues Labor zu formulieren, und wollen sich vorbereiten. Die erste Besprechung, an der Sie teilnehmen, soll die Gesetzeslage beleuchten. Das unmittelbar geltende europäische Regelwerk wird durch das Chemikaliengesetz (ChemG) als zentrales nationales Gesetz ergänzt, das den Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Chemikalien regelt, und wird durch andere Gesetze wie das Arbeitssicherheitsgesetz ergänzt. Die Gefahrstoffverordnung konkretisiert diese gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz und die Sicherheitstechnik.
Aufgabe 2:
1,-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) wird zur Herstellung von Epoxidharzen, als Zwischenprodukt bei organischen Synthesen, z. B. zur Herstellung von Propan-1,2,3-triol (Glycerol, Glycerin) und Emulgatoren, als Bodendesinfektionsmitteln, Ionenaustauscherharzen und Agrarchemikalien eingesetzt. Sie haben als Hersteller diesen Stoff zunächst nach GHS-Verordnung eingestuft.
Aufgabe 3:
Ein Betrieb zur Herstellung technischer Reinigungsmittel möchte die Produktion von gewerblichen Geschirrspülmitteln in sein Produktionsprogramm aufnehmen. Diese Produkte enthalten neben Tensiden Natriumhypochloritlösung als neuen Rohstoff. Technische Hypochloritlösung wird durch Einleiten von Chlorgas in Natronlauge hergestellt. Dabei disproportioniert das Chlor zu Chlorid und Hypochlorit:
Aufgabe 4:
Die Chemikalienverbotsverordnung regelt Beschränkungen und Verbote des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe. Im Anhang (zu § 1) sind in Abschnitt 4 Dioxine und Furane genannt. Erläutern Sie anhand des dort unter 1a) genannten Stoffes 2,3,7,8-Tetrachlordibenzo-p-dioxin; 2,3,7,8-TCDD (Verwendungsverbote; gestaffelt ab einem Gesamtgehalt von ausgewählten besonders gefährlichen Dioxinen von 1 μg/kg) die toxikologischen Eigenschaften dieses Stoffes.
Hinweis: In Laboratorien ist auch die TRGS 526 anzuwenden.
Aufgabe 5:
Nennen Sie vier stickstoffhaltige Verbindungen, die mit Verwendungsbeschränkungen nach REACH bzw. nach der Chemikalienverbotsverordnung oder der Gefahrstoffverordnung belegt sind.
Aufgabe 6:
1,3 Butadien ist ein farbloses, brennbares Gas und mit unauffälligem aromatischem Geruch. Es ist ein krebserregender Stoff und kann vererbbare Schäden verursachen. Die Geruchsschwelle liegt bei 4 mg/m³. In Wasser ist es gering löslich (Größenordnung: 1 g/l bei 20 °C), allerdings ist es stark wassergefährdend (WGK 2). Es wird durch Cracken unter Wasserstoffabspaltung aus gesättigten Kohlenwasserstoffen hergestellt.