Lösungshilfe Einsendeaufgabe ABR01A
Lösungshilfe für das Fernstudium geprüfte/r technische/r Betriebswirt/in IHK bei der ILS.
Lehrheft - Code: ABR01A-XX2-A06
Die Einsendeaufgabe wurde von mir persönlich ausgearbeitet und wurde mit der Note 1 (100/100 Punkten) bewertet.
Damit Sie auch 100%ig sicher sein können, ob es auch die richtigen Aufgabenstellungen sind, hier die Fragen:
AUFGABE 1:
Erläutern Sie die Stellung des Arbeitsrechts in der Gesamtrechtsordnung.
AUFGABE 2:
Nennen Sie die wichtigsten Rechtsquellen des Arbeitsrechts.
AUFGABE 3:
Nennen Sie die wichtigsten Arbeitsschutzgesetze bzw. -vorschriften.
AUFGABE 4:
Fall:
Geizig beschäftigt den Fleißig als Monteur, um die Maschinen des Geizig bei den Kunden direkt zu warten bzw. zu reparieren. Diese Kunden werden dem Fleißig unmittelbar von Geizig vermittelt. Andere Auftraggeber als den Geizig hat Fleißig nicht. Gegenüber den Kunden des Geizig tritt der Fleißig als Mitarbeiter des Geizig auf. Fleißig muss sich bei seiner Tätigkeit (insbesondere hinsichtlich seiner Arbeitszeit) den Anforderungen der Kunden anpassen; ansonsten ist er an die Weisungen des Geizig gebunden.
Geizig hat mit Fleißig keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Werkvertrag ab- geschlossen, wonach der Fleißig u. a. auch selbst die Entrichtung der Einkommenssteuer als auch der Sozialversicherungsbeiträge vorzunehmen hat und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheits- oder Urlaubsfall erhält.
Als Geizig persönlichen Ärger mit Fleißig hat, möchte er ihn kurzfristig „los-
werden“. Geht dies ohne weiteres? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
AUFGABE 5:
Darf ein Arbeitgeber schon vor Abschluss des im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Zustimmungsverfahrens (Anhörung und Zustimmung des Betriebsrats) einen Arbeitnehmer einstellen? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort.
AUFGABE 6:
In dem Betrieb des Zögerlich war es bisher üblich die Betriebsferien zusammen mit dem Betriebsrat Anfang eines jeden Jahres festzulegen. Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber bis zum März des laufenden Jahres noch nicht bereit war, über die Urlaubsplanung zu reden?
AUFGABE 7:
Welche Formen der Beteiligung hat der Betriebsrat in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Erläutern Sie ggf. Ihre Antwort.
AUFGABE 8:
Fall:
Die Firma Sorgfalt möchte ein (im Markt übliches) Personalinformationssystem einführen, mit dem sie vor allem die Gehälter abrechnen will, aber auch andere Mitarbeiterdaten erfassen möchte. Sie ist der Meinung, dass bei der Einführung des neuen Programms der Betriebsrat nicht gehört werden müsse, da es sich um ein auf dem Markt angebotenes Programm handele.
Der Betriebsrat ist anderer Meinung. Wer hat Recht? Ggf. auf welche Vorschrift könnte der Betriebsrat sich berufen?