1. Aufgabe:
Beraten Sie bitte im nachfolgend geschilderten Fall die Gesellschafter darüber, welche Gesellschaftsform gewählt werden soll und wie die angesprochenen Punkte im Gesellschaftsvertrag geregelt werden können.
Fall:
Herr A stellt in seiner eigenen kleinen Werkzeugfabrik hoch spezialisierte Werkzeuge her, die industriell Verwendung finden. Nachdem sich mehrere große Autokonzerne für diese Werkzeuge interessiert haben, beschließt Herr A, seine Produktion erheblich auszuweiten. Da er hierzu mehr Kapital benötigt, will er weitere Gesellschafter aufnehmen.
Die B-GmbH will sich mit einer Einlage von 50 000,00 € an der neuen Gesellschaft beteiligen. Ferner will sich Herr C ebenfalls mit 50 000,00 € an der Gesellschaft beteiligen. Über ihre Beteiligung hinaus wollen die B-GmbH und Herr C nicht haften. Herr A ist bereit, weiterhin die persönliche Haftung in der Gesellschaft zu übernehmen. A, B und C versprechen sich insbesondere größere Marktchancen davon, dass in Zukunft nicht mehr Herr A als Einzelkaufmann nach außen hin in Erscheinung tritt, sondern eben eine Gesellschaft.
Um den Einsatz ihres Kapitals kontrollieren zu können, wollen B und C im Gesellschaftsvertrag geregelt wissen, dass Herr A zur Geschäftsführung und Vertretung der neuen Gesellschaft nur berechtigt ist, wenn entweder B oder C mitwirken. Insofern sollen eine Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretung geregelt werden.
Was raten Sie den Gesellschaftern zur Erreichung der Ziele?
2. Aufgabe:
Bisher enthält der Gesellschaftsvertrag der oben genannten neu zu gründenden Gesellschaft keine ausdrückliche Regelung zur Gewinnbeteiligung. Stellen Sie bitte kurz die Gewinnbeteiligung nach der gesetzlichen Regelung dar und begründen Sie, ob im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung erforderlich ist.
3. Aufgabe:
An einer KG, die MP3-Player herstellt, sind X als Komplementär und Y und Z als Kommanditisten beteiligt. Als die Geschäfte der Gesellschaft nicht mehr so gut gehen, vertreibt Herr X MP3-Player, die er von einem anderen Hersteller einkauft, auf eigene Rechnung an bisherige Kunden der Gesellschaft. Herr Y meint, MP3 habe sowieso keine Zukunft und macht daher einen kleinen Laden auf, der klassische Schallplatten veräußert. Z ist über das Verhalten von X und Y empört und bittet Sie um Rat, was zu tun sei.
4. Aufgabe:
Wem steht bei der GbR das Gesellschaftsvermögen zu?
5. Aufgabe:
A und B wollen mit gebrauchten Autos handeln. Sie wollen eine Personengesellschaft gründen, bei der aber ihre Haftung jeweils auf 50 000,00 € beschränkt ist. Über diesen Betrag hinaus wollen sie nicht persönlich haften. Welche Personengesellschaft kommt insofern in Betracht?
6. Aufgabe:
Wer vertritt in einer GmbH & Co. KG die KG?
7. Aufgabe:
A, B und C haben sich zu einer oHG zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, dass C die Gesellschaft nicht vertreten kann. B hat mit dem Autohändler X einen Vertrag über den Kauf eines Kleintransporters für 30 000,00 € abgeschlossen. Noch vor Lieferung des Kleintransporters verlangt X vom Gesellschafter C Zahlung von 30 000,00 €. C wendet ein, die Zahlung müsse erst Zug um Zug gegen Lieferung des Kleintransporters erfolgen (§ 320 BGB). X ist der Auffassung, eine derartige Einwendung könne überhaupt nur ein vertretungsberechtigter Gesellschafter für die Gesellschaft erheben. C müsse in jedem Fall zahlen. Zu Recht?
8. Aufgabe:
Wie in Fall 7. hat B mit X einen Kaufvertrag über den Kleintransporter für 30 000,00 € geschlossen. Aus einem früheren Vertrag steht der Gesellschaft noch ein Anspruch auf Zahlung von 40 000,00 € gegen X zu. X verlangt wiederum von C Zahlung von 30 000,00 €. Dieser wendet ein, er müsse gar nichts zahlen, da die Gesellschaft von X noch 40 000,00 € bekomme. Er rechne auf. X wendet ein, C könne nicht aufrechnen, da C nicht vertretungsberechtigt für die Gesellschaft sei. Zu Recht?