1. 1. Fall
Herr Maas hat gegen Herrn Jahn eine Forderung von 2 000,– Euro. Herr Jahn bestreitet die Schuld nicht. Er weigert sich jedoch zu zahlen, weil es ihm angeblich sehr
schlecht geht. Tatsächlich hat er so gut wie keine flüssigen Mittel. In seiner Mietwohnung steht jedoch ein wertvoller Kirschbaumsekretär, der in dieser Ausführung
auch gebraucht noch 6 000 Euro wert ist.
a) Empfiehlt es sich für Herrn Maas, Klage auf Zahlung der 2 000,– Euro zu
erheben?
(Begründen Sie bitte Ihre Antwort, indem Sie das rechtlich Entscheidende
– die Rechtsgrundsätze – hervorheben.)
30 Pkt.
b) Wie läuft die Angelegenheit voraussichtlich weiter, wenn Herr Maas den Erlass
eines Mahnbescheids beantragt?
(Unterstellen Sie bitte, dass Herr Jahn keinen Widerspruch erhebt.)
10 Pkt.
2. 2. Fall
Herr Jahn glaubt sich zu erinnern, dass er die 2 000,– Euro bereits vor einem Jahr
bezahlt hat.
a) Wie kann er sich gegen den Mahnbescheid wehren? Muss Herr Jahn
seine Weigerung in diesem Rahmen ausführlich begründen?
10 Pkt.
b) Welche Gefahr besteht, wenn Herr Jahn sich erst gegen den
Vollstreckungsbescheid wehren würde?
20 Pkt.
3. 3. Fall
Herr Maas hat seinen Anspruch gegen Herrn Jahn titulieren lassen und den Gerichtsvollzieher beauftragt, eine Pfändung vorzunehmen. Besondere Vorgaben
für diese Maßnahmen hat der Gläubiger in seinem Auftrag nicht gemacht.
In der Wohnung erwägt der Gerichtsvollzieher, den Kirschbaumsekrektär zu
pfänden?
Dem Gerichtsvollzieher legt der verschreckte Herrn Jahn ein Schreiben seiner Kapitallebensversicherung vor, wonach in zwei Wochen die Versicherungssumme von
30 000 Euro zur Auszahlung fällig wird.
a) Welche Gestaltungsmöglichkeit hätte der Gerichtsvollzieher? Begründen Sie
Ihre Antwort anhand des Gesetzes.
b) Abwandlung: Herr Jahn wohnt im vierten Obergeschoss. Der Sekretär ist schwer
und kann von einer Person nicht transportiert werden. Wie würde der Gerichtsvollzieher die Pfändung vornehmen? Begründen Sie Ihre Antwort anhand des
Gesetzes.
c) Der Kirschbaumsekretär ist ein Liebhaberstück, für das es eher bundesweit als
regional zahlungskräftige Interessenten gibt. Welche Überlegung muss der
Schuldner anstellen, damit seine Interessen bei der Verwertung gewahrt werden?
30 Pkt.