Frage 1.
Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgelände befindet sich in der Bonner Str. 2, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen 01.01.1964 umgerechnet 450.000 €.
AO wohnt in einem eigenen Einfamilienhaus in der Bonner Str. 3, der Einheitswert beträgt 50.000 €.
Für das Kj. 2011 ermittelte Gewinn beträgt 300.000 €-
AO hat aus betrieblichen Gründen das Grundstück Bonner Str. 1 inklusive der auf dem Grundstück befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich 12.000 €. Lt. Auskunft des Verpächters HB beträgt der Einheitswert für dieses Grundstück 200.000 €.
Aufgrund betrieblicher Investition musste AO am 01.01.2011 ein Darlehen von 600.000 € zu einem Zinssatz von 7 % aufnehmen. Daneben musste AO im Kj. 2011 noch eine Kreditprovision von 6.000 € bezahlen.
Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatliche Leasingraten betragen 9.000 €.
Bei der Gewinnermittlung wurde der Gewinnanteil eines typischen stillen Gesellschafters mit 4.000 € als Betriebsausgabe abgesetzt.
Aus dem Kj. 2010 besteht noch ein gesondert festgestellter Verlust in Höhe von 25.000 €.
Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2011.
Begründen Sie alle Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.
Frage 2:
Bäckermeister B hat in Mainz eine Bäckerei. Außerdem ist er Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhaus in Mainz.
Im Kj. 2011 erwarb K das Haus für 238.000 €. K will das Haus selbst bewohnen. Makler M aus Koblenz vermittelte den Kauf des Hauses Anfang November, er stellte dafür dem Erwerber mit Datum vom 15.11.2011 den Betrag von 11.900 € in Rechnung. An dem von K vereinbarten Notartermin am 15.11.2011 wurde vor dem Notar N in Frankfurt der Kaufvertrag abgeschlossen. Danach ging Besitz, Nutzen und Lasten am gleichen Tag über. Am 05.01.2012 erfolgte die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Der Notar N stellte am 01.12.2011 für seine Tätigkeit 3.000 € in Rechnung.
Nehmen Sie aus umsatzsteuerlicher Sicht zu allen Beteiligten in dem Fall Stellung. Gehen Sie dabei auch auf die Unternehmereigenschaft, Umfang des Unternehmens, Art der Leistung, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerentstehung etc. ein. Geben Sie mit den Begründungen auch die umsatzsteuerlichen Vorschriften an.
Frage 3: (Leider nicht ganz darstellbar)
C betreibt im Inland einen Neuwagenhandel. Er erwirbt vom Hersteller O Kraftfahrzeuge und veräußert diese an verschiedene Händler.
Am 12.01.2012 erwirbt C vom Hersteller O einen PKW. Mit Übergabe des PKW am gleichen Tag erhält er eine Rechnung über 20.000 € zuzüglich 3.800 € USt. Den Gesamtbetrag von 23.800 € zahlt er am 10.02.2012 an O.
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Frage 4: (Leider nicht ganz darstellbar)
Alleiniger Gesellschaft der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
Die Asterix GmbH hat im Kj. 2011 einen Bilanzgewinn in Höhe von 41.200 € erzielt. Die folgenden Sachverhalte wurden in der Bilanz erfolgswirksam verbucht:
Die GmbH erhielt im Kj. 2011 eine Investitionszulage in Höhe von 10.000 €.
Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € sind nur 90.000 € angemessen.
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