1. Aufgabe:
A fährt mit seinem Pkw vorschriftsmäßig in die Innenstadt zum Einkaufen. Völlig unerwartet, durch höhere Gewalt, fällt Fußgänger F vor den Pkw des A. A kann das Überfahren des F nur dadurch vermeiden, dass er das Lenkrad so herumreißt, dass sein Pkw gegen ein Halteverbotsschild schleudert und er seinen Pkw beschädigt. Obwohl der Pkw noch ohne weiteres fahrbereit ist, lässt A den Pkw im absoluten Halteverbot stehen und setzt seine Einkäufe zu Fuß fort.
Die Polizei beauftragt wenig später Abschleppunternehmer U, den Pkw abzuschleppen.
Kann A von Fußgänger F Schadensersatz wegen des beschädigten Pkws verlangen?
Erhält Abschleppunternehmer U von A die Abschleppkosten erstattet?
2. Aufgabe:
V verkauft an K seinen Pkw für 13 000,– €.
Einen Monat später, nach Lieferung seines Neuwagens, übergibt V dem K den Pkw unter Aushändigung von Kraftfahrzeugschein und -brief. Die Zahlung des Kaufpreises durch K soll im darauf folgenden Monat erfolgen. K zahlt nach Ablauf des Monats trotz mehrerer Aufforderungen nicht.
Kann V von K die Herausgabe des Pkws verlangen?
Zusatzfrage: Wie wäre K Eigentümer geworden, wenn V und K, nachdem sie sich über den Eigentumsübergang geeinigt hätten, den Pkw von dem Angestellten A des V an den Angestellten B des K übergeben lassen hätten?
Variante: V hat dem K den Pkw geschenkt. K fährt einen Monat mit dem Pkw, dann stellt sich heraus, dass der Schenkungsvertrag nichtig ist. K gibt den Pkw an V heraus.
V verlangt von K Nutzungsersatz für den Zeitraum, in dem der K mit dem Pkw gefahren ist. K möchte keinen Nutzungsersatz leisten, da er sich ohne die Schenkung des V keinen Pkw angeschafft und weiterhin sein Fahrrad benutzt hätte.
Kann V Nutzungsersatz verlangen?
3. Aufgabe:
V veräußert an den gutgläubigen K einen Computer, der E gestohlen worden ist.
Nachdem die Festplatte bei K zerstört wurde, baut er eine neue für 300,– € ein.
Den Arbeitsspeicher erhöht er von 256 MB RAM um weitere 256 MB RAM. Kosten: 200,– €. Weiterhin baut K ein DVD-Laufwerk für 120,– € ein.
Schließlich lackiert K für 40,– € den Computer passend in seiner Wohnungsfarbe rosa. Nachdem K erfährt, dass E Eigentümer des Computers ist, gibt er diesen an E heraus und verlangt Verwendungsersatz. (Gehen Sie davon aus, dass der Einbau der Festplatte eine notwendige Verwendung darstellt und die übrigen Maßnahmen bis auf das Lackieren in rosa nützliche Verwendungen sind.)