1. Aufgabe:
Berechnen Sie den Gewinn eines Gewerbetreibenden aus Husum gemäß § 4 Abs. 3 EStG für das Jahr 2022. Der Unternehmer tätigt nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze.
1. Warenverkauf gegen bar 100 000,00 €
+ 19 % USt. 19 000,00 €
2. Wareneinkauf gegen bar 60 000,00 €
+ 19 % USt. 11 400,00 €
3. Eingang einer Forderung aus 2021 1 910,00 €
4. Bezahlung von Personalkosten 23 000,00 €
5. Kauf eines neuen Computers am 2.1.2022 2 000,00 €
+ 19 % USt. 380,00 €
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 3 Jahre
6. Verkauf der alten Schreibmaschine für 400,00 €
+ 19 % USt. 76,00 €
(auf null € abgeschrieben)
7. Kauf eines Schreibtisches am 01.02.2022 380,00 €
+ 19 % USt. 72,20 €
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 11 Jahre
8. Kauf eines unbebauten Lagerplatzes am 1.9.2022 15 000,00 €
9. Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung des Kaufes
15 000,00 €
10. Kreditzinsen 900,00 €
11. Forderungen gegenüber Kunden in 2022 14 145,00 €
12. Ein Teil der eingekauften Waren ist im Wert gesunken,
Wertminderung 1 000,00 €
13. Überweisungen der USt.-Zahllast an das Finanzamt
2 000,00 €
Der Gewinn soll, wie in den Vorjahren auch, so niedrig wie möglich ausfallen. § 7g EStG ist nicht zu berücksichtigen. Corona bedingte Vergünstigungen sind zu berücksichtigen.
2. Aufgabe:
Ermitteln Sie für eine Einzelunternehmung aus Lübeck, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG errechnet, die Bilanzansätze für den VZ 2022 auf den 31.12.2022. Der Gewinn soll, wie in den Vorjahren auch, so gering wie möglich ausfallen. Der endgültige Gewinn ist nicht zu berechnen. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen des § 7g EStG sind noch in keinem Jahr erfüllt worden.
1. Am 31.12.2022 befinden sich noch Rohstoffe im Lager. Die Anschaffungskosten betrugen 600 €. Der voraussichtlich dauernd niedrigere Teilwert zum 31.12.2022 beträgt 555 €.
2. Die Unternehmung hat am 13.1.2020 einen Buchungsautomaten für 10 000 € netto erworben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Am 31.12.2022 stellt sich heraus, dass die Anschaffung ein Fehlkauf war, die Computerwelle überschwemmt den Markt. Im Januar 2023 ist der Buchungsautomat höchstens noch für netto 1 000 € zu verkaufen.
3. Bewertung von Rohstoffen:
Anschaffungskosten/Teilwert 2021/ Teilwert 2022
Rohstoff A 10 000 € / /9 000 €
Rohstoff B 7 000 € / / 7 000 €
Rohstoff C 5 000 € / 4 000 € / 3 500 €
Rohstoff D 4 000 € / 5 000 € / 5 500 €
Am 31.12.2021 wurde die Bewertung korrekt entsprechend den einkommensteuerlichen Vorschriften vorgenommen.
4. Am 1.9.2022 ist eine Maschine erworben worden:
Kaufpreis 22 000 € netto, 5 % Treuerabatt,
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 2 Wochen; es wird am
5.9.2022 durch Banküberweisung gezahlt, die zusätzlichen
Montage- und Transportkosten betragen 2 000 €.
Die Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
von 12 Jahren.
5. Unter den Verbindlichkeiten befindet sich eine Rechnung vom 20.12.2022 eines Schweizer Lieferanten über umgerechnet 15 400 €. Am 31.12.2022 betrug auf Grund von Kursveränderungen nur noch 14 880,– €.
6. Der Einzelunternehmer legt am 20.2.2022 folgende, bisher zu seinem Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter in den Betrieb ein:
Wirtschaftsgut/Tag der Anschaffung/AK/TW zum Zeitpunkt der
Einlage
a) Siemens-Aktien (30 Aktien)/07.07.202018/900 €/1 100 €
b) Anteil Klein GmbH (30 % des Grundvermögens)
03.07.2017/10 000 €/13 000 €