1. Aufgabe:
Ausweis von Forderungen in der Bilanz gemäß § 266 HGB.
Die Firma Heike Henkel e.K. liefert am 12.09.20X2 an die Firma Paul Meier OHG Fertigerzeugnisse und erteilt dafür eine Rechnung in Höhe von 182 400,– €. Im Kaufvertrag wurde ein Zahlungsziel von 90 Tagen vereinbart.
1. Unter welcher Bilanzposition ist der Vorgang am 31.12.20X2 im Jahresabschluss der Firma Henkel auszuweisen, wenn die Bezahlung
a) bis zu diesem Datum noch nicht erfolgt ist?
b) bis dahin per Scheck erfolgt und der Scheck sich noch im Portefeuille der Firma Henkel befindet?
2. Auf Wunsch der Firma Paul Meier OHG wird die Forderung am 12.12.20X2 für ein halbes Jahr gestundet.
Unter welcher Position wird die Forderung bei Heike Henkel am 31.12.20X2 bilanziert?
3. Die Forderung der Firma Henkel wird am 30.04.20X3 in ein Darlehen umgewandelt. Das Darlehen ist mit 9 % p.a. zu verzinsen und ab 20X5 in sechs gleichen Jahresraten zurückzuzahlen.
Unter welcher Position ist bei Heike Henkel ab 31.12.20X3 zu bilanzieren?
4. Heike Henkel bringt die Forderung als Sacheinlage in die Firma Paul Meier OHG ein.
Geben Sie an, wie der Betrag nunmehr bei Heike Henkel zu bilanzieren ist.
Fügen Sie bitte jeweils eine kurze (!) Begründung an.
2. Aufgabe:
Legen Sie dar, unter welchem Posten (gemäß § 266 HGB), mit welchem Betrag und mit welchen Zusatzangaben die folgenden Verbindlichkeiten in der Bilanz zum 31.12.X1 von Carmen Behrens e. K. auszuweisen sind.
Gehen Sie bitte davon aus, dass alle den Vorgängen entsprechenden Buchungen sachgerecht vorgenommen worden sind; sie sind hier nicht anzugeben.
1. Verbindlichkeiten vom 22.12.X1 aus einem Wareneinkauf in Höhe von 27 200,– € (inkl. USt.); der Rechnungsbetrag ist bis zum 22.02.X2 zu bezahlen.
2. Am 1.10.X1 hat Behrens bei der Direktbank AG ein Darlehen über 150 000,– € mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer jährlichen gleichbleibenden Tilgungsrate von 10 000,– € aufgenommen. Die erste Rate ist am 30.09.X2 fällig.
3. Für das obige Darlehen (s.o. Nr. 2) sind die Zinsen in Höhe von 5 % p.a. halbjährlich nachträglich zu bezahlen. Die erste Zinszahlung ist also am 31.03.X2 fällig.
4. Das Girokonto bei der Direktbank AG weist zum 31.12.X1 einen in Anspruch genommenen Kredit in Höhe von 18 700,– € aus; die vereinbarte Kreditlinie beträgt 25 000,– €.
5. Von einem Kunden hat Behrens aufgrund einer Gewährleistungsverpflichtung mangelhafte Ware zurückgenommen. Der noch einzulösende bzw. mit künftigen Forderungen zu verrechnende Gutschriftsbetrag beläuft sich auf 2 200,– €.
6. Zur Begleichung einer Verbindlichkeit aus LuL akzeptierte Behrens am 20.11.X1 einen am 19.02.X2 fälligen Wechsel über 11 000,– €.
7. Von einem Kunden erhielt Carmen Behrens am 15.12.X1 zum Ausgleich einer Forderung über 16 500,– € einen Wechsel. Am 16.12.X1 reichte Frau Behrens den Wechsel bei ihrer Bank (Direktbank AG) zum Diskont ein. Der Wechselbetrag wurde unter Abzug von Zinsen dem Bankkonto von Behrens gutgeschrieben. Der Kunde hat den Wechsel am 14.03.X2 bei der Direktbank einzulösen.
3. Aufgabe:
Im Einzelunternehmen Gerald Clemens e. K. wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr die nachstehenden Steuern abgeführt bzw. stehen noch zur Zahlung an:
1. Umsatzsteuer 5 000 000,– €
2. Umsatzsteuerzahllast aus dem Dezember des Abschlussjahres 420 000,– €
3. Grundsteuer für die betrieblich genutzten Grundstücke 60 000,– €
4. Noch abzuführende Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus der Lohnabrechnung für den Dezember des Abschlussjahres 250 000,– €
5. Hundesteuer für betriebliche Wachhunde 500,– €
6. Gewerbesteuervorauszahlungen 320 000,– €
7. Kfz-Steuer für die Betriebsfahrzeuge 5 000,– €
Aufgabe:
Legen Sie dar, welche der angeführten Steuern im Gliederungsschema der GuV-Rechnung nach § 275 Abs. 2 HGB unter „Steuern von Einkommen und Ertrag“ und unter „Sonstige Steuern“ aufzuführen sind. Erklären Sie bitte auch, wie und wo die Steuern zu behandeln sind, die nicht unter diese Positionen fallen.
4. Aufgabe:
Die Erfolgsrechnung des Jahresabschlusses der Marion Deitermann e. K. weist die nachstehenden Positionen aus (Verzicht auf die Angabe der Vorjahreswerte):