GRRE01

GRRE01 Cover - GRRE01 2.50
2,50 €

BGB-Grundlagen

Einsendeaufgabe wurde mit 97 Punkten bewertet.
Korrektur des Fernlehrers ist mit beigefügt.

Bitte verwendet diese Lösung nur zur Unterstützung, als Hilfe oder Denkanstoß. Das direkte Einsenden dieser Einsendeaufage untersage ich hiermit ausdrücklich!
Diese Lösung enthält 1 Dateien: (pdf) ~305.81 KB
Diese Lösung zu Deinen Favoriten hinzufügen?
Diese Lösung zum Warenkorb hinzufügen?
GRRE01_ILS.pdf ~ 305.81 KB
K ist am Kauf eines Grundstücks interessiert, das dem V gehört. Nach zähen Ver- handlungen verspricht V dem K während eines Gesprächs, ihm das Grundstück zu übereignen. Als K drei Tage später bei V anruft, entgegnet dieser, er habe sich die Sache nochmals überlegt und wolle vom Verkauf des Grundstücks Abstand nehmen. K ist der Auffassung, es sei ein wirksamer Vertrag geschlossen worden. Daher müsse V ihm das Grundstück übereignen.
Prüfen und begründen Sie: Hat K gegen V einen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks?
Weitere Information: 20.11.2024 - 18:04:16
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 29.03.2020 von CaptainFunzi
Letzte Aktualisierung: 29.03.2020
0 Bewertung
12345
Studium:
Bisher verkauft: 11 mal
Bisher aufgerufen: 966 mal
Prüfungs-/Lernheft-Code: GRRE 1-XX1-A11
Benotung: 1
Bewertungen
noch keine Bewertungen vorhanden
Benötigst Du Hilfe?
Solltest du Hilfe benötigen, dann wende dich bitte an unseren Support. Wir helfen dir gerne weiter!
Was ist StudyAid.de?
StudyAid.de ist eine Plattform um selbst erstellte Musterlösungen, Einsendeaufgaben oder Lernhilfen zu verkaufen.

Jeder kann mitmachen. StudyAid.de ist sicher, schnell, komfortabel und 100% kostenlos.
Rechtliches
Für diesen Artikel ist der Verkäufer verantwortlich.

Sollte mal etwas nicht passen, kannst Du gerne hier einen Verstoß melden oder Dich einfach an unseren Support wenden.

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt.
Mehr von CaptainFunzi
2,50 €
2,50 €
2,50 €
2,50 €
2,50 €
2,50 €
2,50 €
2,50 €
 
Zahlungsarten
  • Payments
Auf StudyAid.de verkaufen
> 2000
Schrieb uns eine WhatsApp