ILS Einsendeaufgabe GRRE2B / GRRE02B

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BGB Schuldrecht Teil 2

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Vinzenz (V) ist selbständiger Händler und vertreibt seine Waren vornehmlich durch persönliche Kundenbesuche. Am 1.2. erscheint er bei Rentner Karl (K) und erzählt ihm, er habe einen Posten besonders günstiger Vitamintabletten aus einem Insolvenzverfahren erworben und wolle ihn an der günstigen Kaufgelegenheit teilhaben lassen. Er müsse sich aber schnell entscheiden, wenn er sich noch ein Sortiment sichern wolle. K überlegt nicht lange und erklärt gegenüber dem V er möchte die Vitamintabletten erwerben. Ohne weitere Formalitäten übergibt V dem K die Tabletten, K zahlt sofort den Kaufpreis. Am nächsten Tag stellt K fest, dass er die gleiche Ware in der Apotheke seines Vertrauens wesentlich günstiger hätte erwerben können. Er ruft daher bei V an und teilt mit, dass er vom Kauf Abstand nehmen möchte und daher den Vertrag widerrufe sowie Rückzahlung des Kaufpreises verlange. Prüfen und begründen Sie: Kann K von V Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, wenn:

Der kfm. Angestellte Kuno (K) ist in eine neue Wohnung umgezogen und möchte dazu eine neue Küche erwerben. Er wendet sich an die B-Bank und fragt nach einer Finanzierungsmöglichkeit. B ist bereit, ihm die erforderlichen 10 000 € als Darlehen gegen Zahlung von 5,2 % Zinsen p.a. zur Verfügung zu stellen. Als Sicherheit verlangt die B-Bank, dass K die Gehaltsansprüche gegenüber seinem Arbeitgeber G in Höhe des pfändbaren Betrages abtritt. K ist einverstanden. In dem schriftlichen Darlehensvertrag trägt die B-Bank alle erforderlichen Angaben ein, vergisst jedoch den effektiven Jahreszins einzusetzen und die mündlich vereinbarte Abtretung der Gehaltsansprüche schriftlich festzuhalten. Das Darlehen wird unmittelbar nach Vertragsschluss an K ausgezahlt.


3. Student S will einen gebrauchten Mercedes SLK erwerben. Er wendet sich daher wegen eines Privatdarlehens über 25 000 € an das Kreditinstitut K, bei dem sein Vater V Kunde ist. S erklärt, V werde für ihn bürgen. Daraufhin wird V, der als Kaufmann einen großen Getränkehandel betreibt, kontaktiert. V erklärt sich am Telefon mit einer Bürgschaftsübernahme einverstanden, da er privat auch ein Autonarr ist. V übersendet dem K umgehend ein von ihm unterzeichnetes Telefax, worin er sich selbstschuldnerisch für das Darlehen seines Sohnes verbürgt.
S kann das Darlehen nicht zurückzahlen. Daraufhin will K den V aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen.

Abwandlung: V hat bereits die 25 000 € an K gezahlt. Nach Beratung durch seinen Rechtsanwalt beruft er sich auf die Formnichtigkeit der Bürgschaft und verlangt Rückzahlung.

Der im Handelsregister eingetragene Baustoffhändler B hat beim Kreditinstitut K einen Kredit in Höhe von 50 000 € aufgenommen. Zur Sicherung hat er dem K seine Forderungen aus Liefergeschäften gegen das Unternehmen G-GmbH in gleicher Höhe abgetreten. Als K die Abtretung gegenüber der G-GmbH offen legt, teilt diese mit, zwischen ihr und dem B sei ein Abtretungsverbot vereinbart. Diese Aussage der G- GmbH trifft zu.

Elektronix (E) ist Inhaber eines Unternehmens, das Baumaschinen vermietet. Am 26.5. hat er dem Baumix (B) eine Putzmaschine bis zum 10.6. vermietet. Nachdem B die Arbeiten ausgeführt hat, gerät er in Liquiditätsschwierigkeiten. Er wendet sich an Kaufmix (K) und bietet ihm die Putzmaschine zum Preis von 10 000 € zum Kauf an. K ist sofort einverstanden, weiß er doch, dass die Maschine tatsächlich noch 12 000 € wert ist. B einigt sich mit K über den Eigentumsübergang an der Maschine und übergibt sie ihm nebst den dazu gehörigen Unterlagen. K ist dabei davon ausgegangen dass B Eigentümer der Maschine ist. Nach Ablauf der Mietzeit verlangt E von B Herausgabe der Maschine. Dabei erfährt E von den ganzen Vorgängen.
Weitere Information: 11.12.2024 - 02:52:06
  Kategorie: Sonstiges
Eingestellt am: 26.08.2021 von Kathala
Letzte Aktualisierung: 26.08.2021
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Prüfungs-/Lernheft-Code: GRRE2B
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