1. Aufgabe:
Fall:
Lösen Sie bitte den letzten Fall der Studieneinheit, der mit der Frage endet: „Ist Brauer zur Zahlung der 2 000 € verpflichtet?“ – Dabei können und sollen Sie selbstverständlich die in der Studieneinheit angestellten Vorüberlegungen verwerten. Aber schreiben Sie bitte keinesfalls einfach ab. Beginnen Sie vielmehr mit einer klaren Antwort auf die Frage der Aufgabe, und bringen Sie anschließend mit Ihren eigenen Worten die Begründung (d.h. den Hinweis auf die maßgebenden gesetzlichen Regelungen).
2. Aufgabe:
Fall:
Der Lebensmittelgroßhändler Grage hat dem Lebensmitteleinzelhändler Eigen für 300 € Waren auf Kredit geliefert. Eigen hat dem Grage dafür seinen großen Schrank zur Sicherheit übereignet. Das hat sich Grage, der seinen Fahrer bei sich hatte, schriftlich geben lassen. Jetzt ist über das Vermögen des Eigen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Grage verlangt vom Insolvenzverwalter als abgesonderte Befriedigung (Vorwegbefriedigung aus einer Sache, worauf der Sicherungseigentümer ein Recht hat) den großen Schrank, der immer noch im Laden steht. Der Insolvenzverwalter lehnt das aus folgenden Gründen ab:
1. Vier Wochen vor dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den im Laden verbliebenen großen Schrank einem Herrn Schreep für eine Forderung von 400 € verpfändet (der schriftlich abgefasste Vertrag liegt vor).
2. Eine Woche nach dem Kreditgeschäft mit Grage hat Eigen den Schrank dem Gläubiger Lehmann schriftlich zur Sicherheit übereignet. Dieser hat seine Ansprüche ebenfalls angemeldet.
3. Grage kann den schriftlichen Vertrag über die Sicherungsübereignung nicht vorlegen. Er kann ihn nicht wiederfinden. Eigen verweigert jede Aussage.
Grage hält diese drei Argumente für nicht stichhaltig. Er will daher klagen.
a) Warum sollte Grage sich zunächst einmal unvoreingenommen die Rechtslage klarmachen?
b) Was halten Sie von den drei Argumenten?
Begründen Sie Ihre Antworten ausführlich.
3. Aufgabe:
Fall:
Lehmann hat sich von der Bremer Bank einen Kredit von 2 500 € zu 8 % (jährlich) für zwei Jahre gewähren lassen, das Darlehen jedoch nicht vereinbarungsgemäß, nämlich bis zum 10.01.20.., zurückgezahlt. Jetzt fordert die Bank von ihm 10 % erhöhte Zinsen wegen Verzugs (einschließlich der 8 % Normalzins). Sie verweist dabei auf Ziffer 7 ihrer Geschäftsbedingungen, wo es heißt: „Im Verzugsfall können als Verzugszinsen weitere zwei Prozent über den bisherigen Zinssatz hinaus gefordert werden.“ Lehmann hält die Forderung für unberechtigt, obgleich er im Kreditvertrag auf die Geschäftsbedingungen der Bank hingewiesen worden ist.
Was meinen Sie? (Vergessen Sie bitte niemals die Begründung, d.h. den Hinweis auf den für den Interessenkonflikt maßgebenden Rechtsgrundsatz.)