1. Aufgabe:
In der Reinwig OHG fallen im Monat April folgende Geschäftsvorfälle an. Beurteilen Sie, ob es sich für den Monat April um Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen und Kosten handelt. Geben Sie jeweils die zutreffenden Werte an.
1) Am 2. April wurden Rohstoffe im Wert von 140 000 € geliefert. Die Rechnung wurde am 17. April nur teilweise durch Überweisung bezahlt. Per 30. April bestand aus dieser Lieferung noch eine Verbindlichkeit in Höhe von 100 000 €. Die Rohstoffe befanden sich Ende April noch im Lagerbestand.
2) Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für den Monat April wurden in Höhe von 85 000 € am 28. April überwiesen.
3) Am 1. April wurde eine neue Fertigungsanlage für 240 000 € angeschafft und in Betrieb genommen. Gemäß Zahlungsvereinbarung mit dem Lieferanten wurden die ersten 90 000 € noch im April überwiesen. Der restliche Betrag wird erst im September bezahlt. Die bilanziellen Abschreibungen für den Monat April betrugen 2 500 €. Für die kalkulatorische Rechnung wird eine Nutzungsdauer von 10 Jahren veranschlagt. Die Wiederbeschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten.
4) Für den mitarbeitenden Firmeninhaber wurde für April ein kalkulatorischer Unternehmerlohn von 7 000 € verrechnet.
2. Aufgabe:
Erläutern Sie zwei Gründe, aus denen in einer Periode die kalkulatorische Abschreibung auf das Anlagevermögen niedriger als die bilanzielle Abschreibung auf das Anlagevermögen ausfallen kann.
Geben Sie ergänzend jeweils ein Zahlenbeispiel an.
3. Aufgabe:
In einem Unternehmen sollen für eine bestimmte Periode die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden. Folgende Informationen liegen vor (Auszug):
Aufgaben:
a) Ermitteln Sie das betriebsnotwendige Anlagevermögen, das betriebsnotwendige Umlaufvermögen sowie das betriebsnotwendige Kapital.
Hinweis: Beim abnutzbaren Anlagevermögen ist die Durchschnittswertmethode ausgehend von den Anschaffungskosten anzuwenden. Beim Umlaufvermögen werden die Durchschnittsbestände als betriebsnotwenig angesehen.
b) Berechnen Sie die kalkulatorischen Zinsen.
4. Aufgabe:
Zwei Mitarbeiter aus dem Rechnungswesen eines Unternehmens streiten sich über die Höhe des monatlich anzusetzenden „kalkulatorischen Unternehmerlohns“. Mitarbeiter A meint zwar, dass der von B vorgeschlagene Wert in Höhe von 5 000 €/Monat aus formaler Sicht schon richtig sei. Man müsse jedoch bedenken, dass angesichts des harten Wettbewerbs bei einem Ansatz von 5 000 € die Selbstkosten zu hoch seien und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens verringerten.
Aufgabe:
Begründen Sie Ihre Entscheidung, A oder B zuzustimmen.
5. Aufgabe:
In einer OHG sind folgende Informationen für den abgelaufenen Monat bekannt:
1. Umsatzerlöse: 180 000
2. Verluste aus spekulativen Wertpapiergeschäften: 2 000
3. Gehaltsaufwendungen:
davon Gehaltsvorauszahlung für den Folgemonat: 60 000
5 000
4. Materialverbrauch bewertet zu Anschaffungskosten:
bewertet zu Verrechnungspreisen der Kostenrechnung: 70 000
75 000
5. Der geschäftsführende Gesellschafter der OHG würde in einem vergleichbaren anderen Unternehmen in geschäftsführender Position 10 000 € monatlich erhalten.
6. Ein betrieblich genutzter Pkw mit bilanzierten Anschaffungskosten von 75 000 € wird im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften jährlich linear mit 15 000 € abgeschrieben. Die geschätzte betriebliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre, der Wiederbeschaffungswert beträgt 81 600 €.
Aufgaben:
a) Führen Sie für den laufenden Monat die Abgrenzungsrechnung für die OHG in einer Ergebnistabelle durch. Geben Sie Nebenrechnungen an.
b) Ermitteln Sie Unternehmensergebnis, neutrales Ergebnis und Betriebsergebnis. Stellen Sie den Zusammenhang zwischen den drei Ergebnissen rechnerisch dar.
6. Aufgabe:
Im Beschaffungslager eines Industriebetriebes sind im Monat Januar die folgenden Veränderungen des Bestandes eines bestimmten Rohstoffes erfasst worden:
Bestand 02.01. 700 Einheiten à 20,00 €
Zugang 05.01. 400 Einheiten à 21,00 €
Abgang 08.01. 800 Einheiten
Zugang 10.01. 500 Einheiten à 19,50 €
Zugang 18.01. 800 Einheiten à 21,30 €
Abgang 19.01. 900 Einheiten
Aufgaben:
a) Berechnen Sie den Wert der Abgänge zum 8.1. und 19.1. nach der Methode des gleitenden Durchschnitts.
b) Berechnen Sie den durchschnittlichen Anschaffungswert des Monats Januar.