1. Aufgabe:
a) Erklären Sie, von welchen Unternehmen die Rechnungslegung nach HGB anzuwenden ist und wie sich hierin die Verpflichtung zur Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses ableiten lässt.
b) Geben Sie das vordergründige Prinzip des HGBs an, aus dem sich weitere Prinzipien und Bewertungsgrundsätze ableiten lassen.
2. Aufgabe:
Erstellen Sie für die folgenden Darlehensarten jeweils einen Zins- und Tilgungsplan. Verwenden Sie folgende Daten:
• Nennbetrag 60 000,– €
• Auszahlung 100 %
• Nominalzinssatz 8 %
• Laufzeit 6 Jahre
a) Fälligkeitsdarlehen
b) Abzahlungsdarlehen mit konstanter Tilgung
c) Annuitätendarlehen
3. Aufgabe:
Die Immobilien Müller GmbH bittet Sie als angehende/r Immobilienfachwirt/in um Auskunft, wie nachstehende Sachverhalte in die Vorbereitungen zum Jahresabschluss Jahr 01 handelsrechtlich zu berücksichtigen sind.
• Sachverhalt 1:
Einem Tochterunternehmen wurde ein Darlehen über 50 000 € gewährt. Die vertraglich vereinbarte halbjährliche, im Voraus zu leistende Zinszahlung über 500 € wurde seitens der Tochterfirma versehentlich im Dezember 01 für das Jahr 02 vorgenommen, welche bei der Müller GmbH bereits als Ertrag buchhalterisch erfasst wurde.
• Sachverhalt 2:
Der Steuerberater kündigte in der Vorbesprechung zum Jahresabschluss an, dass für das laufende Jahr 01 von einer Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von 7 500 € auszugehen ist.
• Sachverhalt 3:
Nach Erwerb und buchmäßiger Erfassung eines Vorratsgrundstücks im Jahr 01, welches das Unternehmen nicht kurzfristig bebauen möchte, wurde dem bisherigen Pächter, der das Grundstück für seine Pferde genutzt hat, eine Abfindung in Höhe von 1 500 € zur vorzeitigen Pachtbeendigung im Jahr 01 ausbezahlt.
a) Erläutern Sie nach handelsrechtlicher Berücksichtigung die o.g. drei Sachverhalte und wie sich diese auf den Jahresüberschuss 01 auswirken.
b) Der vorläufige Jahresabschluss für das Jahr 01 weist einen Jahresüberschuss von 560 000 € aus. Ermitteln Sie rechnerisch nachvollziehbar, wie sich die o.g. drei Sachverhalte hinsichtlich des Jahresüberschusses betragsmäßig auswirken werden.
4. Aufgabe:
Die Immobilien Müller GmbH mit den beiden Gesellschaftern A und B beraten sich, ob sie für eine geplante Modernisierungsmaßnahme die bisher gebildeten Rücklagen (satzungsmäßige und Bauerneuerungsrücklage) jeweils zu 60 % auflösen sollen, um keine Fremdfinanzierung in Anspruch zu nehmen.
a) Erklären Sie, was allgemein unter Gewinnrücklagen verstanden wird.
b) Gehen Sie auf die Überlegung der beiden Gesellschafter ein, in dem Sie jeweils zwei Voraussetzungen und zwei Konsequenzen für die 60 %ige Auflösung der satzungsmäßigen Rücklage und der Bauerneuerungsrücklage nennen.
5. Aufgabe:
Worin unterscheidet sich der Anhang vom Lagebericht? Beschreiben Sie beide unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen. Geben Sie jeweils zwei eigene Beispiele für Angaben im Anhang und im Lagebericht an.