1. Aufgabe:
Wie setzen sich die Bruttokosten der betrieblichen Berufsausbildung nach dem Berechnungsmodell des Bundesinstituts für Berufsbildung zusammen?
2. Aufgabe:
Was bedeutet die Freistellung und Nichtbeschäftigung der Auszubildenden bezüglich des Besuchs der Berufsschule nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)?
3. Aufgabe:
Was wird unter dem sogenannten „Zweiten Bildungsweg“ verstanden?
4. Aufgabe:
Welche Voraussetzungen muss der Ausbildende erfüllen, um Auszubildende
a) einstellen und
b) ausbilden zu dürfen?5. Aufgabe:
Fallstudie
Die Cartex GmbH, ein mittelständisches Unternehmen mit 25 Mitarbeitern, stellt Katalysatoren für die Automobilindustrie her. Geschäftsführer ist Herr Dr. Dipl.-Ing. Franz Mehring. Den Maschinenbereich leitet der Industriemeister Willi Hohndorf, der von Franz Heimelt ohne Berufsabschluss unterstützt wird. Den kaufmännischen Bereich leitet Frau Angelika Hübner, gelernte Industriekauffrau mit erfolgreich bestandener Ausbilder-Eignungsprüfung. Sie wird vom Bilanzbuchhalter Hans Bruns und einer Sekretärin ohne Ausbildungsberechtigung unterstützt, die vor einem Jahr die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement abgeschlossen hat. Der Geschäftsführer möchte einen Mitarbeiter mit einem belgischen Berufsabschluss einstellen. Allerdings kann er den Berufsabschluss des Bewerbers nicht einordnen.
a) Zeigen Sie 3 Möglichkeiten auf, damit die Sekretärin als verantwortliche Ausbilderin benannt werden kann!
b) Ist der Industriemeister Willi Hohndorf berechtigt, an einer Hochschule zu studieren? Begründen Sie Ihre Entscheidung!
c) Wer kann dem belgischen Bewerber die vollständige rechtliche Gleichstellung seines Berufes mit einem Inhaber des deutschen Vergleichsberufes im Bereich der Industrie- und Handelskammern bescheinigen? Begründen Sie Ihre Entscheidung!
d) Welche einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten der Ausbildung haben Frau Hübner und Herr Hohndorf, wenn sie nicht alle Ausbildungsinhalte des Ausbildungsrahmenplans im Betrieb vermitteln können?
e) Darf Herr Heimelt ausbilden? Begründen Sie Ihre Entscheidung und zeigen Sie ggf. eine Möglichkeit auf, damit Herr Heimelt als verantwortlicher Ausbilder für Industriemechaniker benannt werden kann.
f) In welchen Angelegenheiten muss der Geschäftsführer, Dr. Dipl.-Ing. Franz Mehring, den Betriebsrat beteiligen, damit dieser seine Mitbestimmungsrechte bezüglich der Berufsausbildung wahrnehmen kann?