1. Aufgabe:
Nennen Sie die drei besonderen Merkmale einer Stiftung.
2. Aufgabe:
Eine Stiftung hat keine Gesellschafter oder Mitglieder. Welche Konsequenz ergibt sich daraus?
3. Aufgabe:
Im September 2002 wurde das Stiftungsgesetz reformiert. Nennen Sie vier Änderungspunkte.
4. Aufgabe:
Nennen Sie vier Stiftungsformen-Paare und ihre Unterscheidungsmerkmale.
5. Aufgabe:
Welche Hauptaufgabe hat die Stiftungsaufsicht? Erklären Sie, warum der Staat die Stiftungsaufsicht im Gesetz festgeschrieben hat. Nennen Sie den Vorteil dieser staatlichen Institution, aber auch einen nachteiligen Aspekt.
6. Aufgabe:
Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Stiftungsvermögen zusammen? Was ist mit dem Grundsatz der Vermögenserhaltung gemeint?
7. Aufgabe:
Frau Gerti Mayer möchte eine Stiftung gründen. Sie will die Kultur fördern, insbesondere den modernen Tanz. Sie möchte ein Vermögen von 25.000,00 € (Barvermögen) der Ausbildung von Nachwuchstänzerinnen zur Verfügung stellen. Sie möchte, dass der Stiftungsvorsitzende alle zwei Jahre nach einem Vortanzen eine begabte Bewerberin aussucht, die dann eine zweijährige Ausbildung an einer Ballettschule finanziert bekommt.
a) Gerti Mayer plant eine selbstständige Stiftung. Welche Voraussetzungen muss sie für die Stiftungsgründung erfüllen?
b) Welche Bedingungen muss sie erfüllen, um die staatliche Anerkennung zu erlangen?
c) Nennen Sie fünf Stiftungsarten, die auf die Stiftung von Gerti Mayer zutreffen.
d) Gerti Mayer formuliert folgendes Stiftungsgeschäft: …..
Kann sie mit diesem Stiftungsgeschäft die staatliche Anerkennung erlangen? Begründen Sie bitte Ihre Antwort.
e) Ein junger Balletttänzer möchte in den Genuss der Förderung kommen. Er will die Stiftung verklagen, weil Gerti Mayer in ihrer Stiftung nur Tänzerinnen fördert. Seiner Meinung nach widerspricht dies dem Grundsatz der Gleichberechtigung des Art. 3 GG. Wird er sich durchsetzen können?
f) Gerti Mayer ist von den Argumenten des Tänzers nun doch überzeugt und lässt ihm als Vorsitzende der Stiftung die Förderung zukommen.
Ist dies zulässig?
g) Eine Freundin von Gerti Mayer möchte eine Zustiftung in Höhe von 10.000,00 € machen. Allerdings will sie, dass künftig ältere Tänzer eine zweite Berufsausbildung finanziert bekommen. Ist dies zulässig? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, gibt es Bedingungen, die an die Zulässigkeit geknüpft sind?
h) Gerti Mayer und ihre Freundin haben nun große Pläne. Sie möchten nun jährlich 20 Tänzerinnen finanziell unterstützen und außerdem von weiteren 20 Tänzern die Kosten für die zweite Berufsausbildung übernehmen. Wo könnte es bei diesen Plänen zu Problemen kommen?
i) Gerti Mayer hat einer jungen Tänzerin die Förderung bereits schriftlich zugesagt. Aufgrund eines finanziellen Engpasses möchte sie diese Zusage nun zurückziehen. Ist das möglich?
8. Aufgabe:
Erläutern Sie, welche Steuern bei einer privatnützigen oder gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen anfallen.