1. Aufgabe:
Ein Reinigungsunternehmen beschäftigt ständig zwanzig Arbeitskräfte mit einer regelmäßigen Arbeitszeit. Im Bedarfsfall greift das Unternehmen auf fünf weitere Mitarbeiter in den Abendstunden zurück, die sich stundenweise nebenberuflich etwas dazuverdienen. Diese erhalten einen Stundenlohn von zehn Euro, die regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer einen solchen von elf Euro. Halten Sie diesen Lohnunterschied für gerechtfertigt? Beantworten Sie diese Frage mit einer kurzen Begründung.
2. Aufgabe:
Ein Arbeitnehmer ist zunächst drei Wochen wegen einer Grippeerkrankung arbeitsunfähig. In der ersten Woche nach Wiederaufnahme seiner Tätigkeit erleidet er einen schweren Verkehrsunfall und ist deswegen erneut vier Wochen arbeitsunfähig. Beantworten Sie dazu bitte unter Angabe der maßgebenden Gesetzesvorschriften folgende Fragen:
Muss der Arbeitgeber auch für die Arbeitsunfähigkeit wegen des Verkehrsunfalls das Arbeitsentgelt fortzahlen,
a) wenn der Arbeitnehmer diesen in stark angetrunkenem Zustand verursacht hat?
b) wenn der Arbeitnehmer den Unfall allein durch fremdes Verschulden erlitten hat?
c) Kann im Fall b) der Arbeitgeber Ansprüche gegen den Schädiger stellen?
d) Ein Arbeitnehmer ist vier Wochen im Februar des Jahres 2014 an einer chronischen Bronchitis arbeitsunfähig erkrankt. Im April 2014 ist er wegen derselben Krankheitsursache erneut drei Wochen arbeitsunfähig. Im Juli 2014 ist er infolge eines häuslichen Unfalls zwei Wochen arbeitsunfähig (ohne eigenes Verschulden). Im Dezember 2014 ist er erneut an chronischer Bronchitis drei Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Für welche der vorgenannten Krankheitszeiten kann er Fortzahlung seines Arbeitsverdienstes beanspruchen? (Bitte begründen Sie Ihre Antwort dazu kurz.)
e) Ein Arbeitnehmer erkrankt in einem am 1.1.2014 neu begonnenen Arbeitsverhältnis im Januar 2014 für die Dauer von zwei Wochen. Danach ist er wieder arbeitsfähig. Kann er Fortzahlung seiner Vergütung im Januar 2014 beanspruchen?
3. Aufgabe:
Ein Arbeitnehmer erhält eine Weihnachtsgratifikation von einem halben Monatsgehalt. Er hat sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Rückzahlung dieser Weihnachtsgratifikation verpflichtet, falls das Arbeitsverhältnis zum 30.6. des Folgejahres – gleich aus welchem Grunde – endet. Muss der Arbeitnehmer diese Gratifikation zurückzahlen, wenn er selbst fristgerecht zum 30.6. gekündigt hat?
4. Aufgabe:
Ein Arbeitnehmer war vom 5.10.2013 bis zum 17.7.2014 bei demselben Arbeitgeber beschäftigt (AG Nr. 1). Am Jahresanfang 2014 bittet er seinen Arbeitgeber (Nr. 1), den Resturlaub auf das laufende Jahr zu übertragen. AG Nr. 1 ist damit einverstanden, hat ihn aber am 17.7.2014 zu Recht fristlos entlassen. In diesem Arbeitsverhältnis galt die gesetzliche Urlaubsregelung. Danach hat der Arbeitnehmer ab 26.7. ein neues Arbeitsverhältnis mit tariflicher Urlaubsregelung begonnen. Hiernach stehen ihm tariflich für das Kalenderjahr 30 Werktage Urlaub zu. Angebrochene Monate zählen nach dem Tarifvertrag bei der Berechnung des Teilurlaubs nicht.
a) Kann der Arbeitnehmer von AG Nr. 1 bei seinem Ausscheiden Urlaubsabgeltung für die gesamte Zeit seiner Tätigkeit fordern und ggf. wie viel?
b) Wie viel Urlaub kann der Arbeitnehmer von dem neuen Arbeitgeber Nr. 2 fordern, wenn Arbeitgeber Nr. 1 den gesetzlichen Urlaubsanspruch erfüllt hat?