1. Aufgabe:
Ein selbstständiger Handwerksmeister kauft für seinen Betrieb im März des Jahres X1
– einen Büroschreibtisch für 975,– € und
– einen Bürostuhl für 725,– € (jeweils zzgl. USt)
Versehentlich wurde der Einkaufsbeleg noch nicht gebucht; die Bezahlung durch Banküberweisung ist aber erfolgt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für beide Artikel jeweils 13 Jahre. Weitere Anschaffungen an GWG erfolgten in X 1 nicht. Der Handwerksmeister möchte die Anwendung der bestehenden steuerlichen Wahlrechte von Ihnen prüfen lassen. Eine generelle Abschreibung aller oben beschafften Artikel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer soll nicht vorgenommen werden.
Aufgaben:
a) Welche Wahlrechte bestehen für die Behandlung der angeschafften Wirtschaftsgüter im Jahresabschluss X1?
b) Bilden Sie für den Einkauf und die alternativen Behandlungsmöglichkeiten die Buchungssätze zum 31. 12. X1.
2. Aufgabe:
Kauf einer Verpackungsmaschine zum Preis von brutto 92 400,– €, Rechnungsdatum 14. 8. des Jahres X8.
Finanzierung:
1) Eine bisher betrieblich genutzte Verpackungsmaschine wird mit netto 6 000,–€ in Zahlung gegeben. Buchungshinweis: Die Maschine wurde im April des Jahres X1 zu Anschaffungskosten von 72 000,– € gekauft; ihre Nutzungsdauer beträgt nach AfA-Tabelle 8 Jahre. Der Betrieb schreibt linear ab.
2) Der Restbetrag wird per Banküberweisung beglichen.
Aufgaben:
a) Buchen Sie den Anlagenzugang und die Finanzierung (einschließlich der anteiligen Abschreibung für die alte Maschine im Jahr X8).
b) Buchen Sie die für den 31. 12. des Jahres X8 erforderliche Abschreibung für die neu angeschaffte Verpackungsmaschine. Nutzungsdauer: 8 Jahre, Abschreibungsverfahren: linear.
3. Aufgabe:
Einzelwertberichtigung von Forderungen
17. 2. Eröffnung eines Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines unserer Kunden: Höhe der Außenstände lt. Konto 240 35 750,– €
30. 9. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Vergleichsverhandlungen wird mit einem Forderungsausfall von 30 % gerechnet.
25.11. Nach Abschluss des Vergleichsverfahrens werden uns 26 455,– € per Bank überwiesen.
14. 5. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines unserer Kunden; Höhe der Gesamtforderung 25 300,– €; sie ist auszusondern und zu 90 % abzuschreiben.
6.11. Banküberweisung des Regulierungsbetrages nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in Höhe von 2 024,– €.
Aufgabe:
Bilden Sie für die obigen Vorgänge die noch erforderlichen Buchungssätze mit der jeweiligen Datumsangabe. (Zur Erinnerung: Die erforderlichen Berechnungen sind mit einzureichen.)
4. Aufgabe:
Abschluss eines Geschäftganges
(Aus Vereinfachungsgründen werden Grundstück und Gebäude zu einem Konto zusammengefasst.)
Im Rahmen der vorbereitenden Abschlussarbeiten sind folgende Vorgänge und Daten zu beachten:
1) Abschreibungen auf Anlagevermögen:
a) Gebäude: 3 % linear von einem Anschaffungswert von 2 000 000,– €
b) Leistungsbedingte Abschreibung auf Maschinen: Anschaffungskosten 1 600 000,– €; Gesamtleistung 2 800 000 Stück, Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr 700 000 Stück
c) BGA: 20 % linear von Anschaffungskosten in Höhe von 360 000,– €
d) Fuhrpark: 16 2/3 % linear von Anschaffungskosten in Höhe von 540 000,– €
2) Die zweifelhaften Forderungen (Konto 241) sind mit 60 % direkt abzuschreiben.
3) Auf die Forderungen aus LuL (Konto 240) ist eine Pauschalwertberichtigung von 5 % zu bilden. (Hinweis: Die einzeln zu bewertenden Forderungen sind bereits ausgesondert, also zum Konto 241 umgebucht.)
4) Endbestände
a) des Materials 144 000,– €
b) der Unfertigen Erzeugnisse (UE) 98 000,– €
c) der Fertigen Erzeugnisse (FE) 92 000,– €
Aufgaben:
a) Nehmen Sie die vorbereitenden Abschlussbuchungen aufgrund der vorstehenden Angaben und die darüber hinaus erforderlichen Umbuchungen in Form von Buchungssätzen (Grundbuch) vor.
b) Führen Sie die unter a) angeführten T-Konten; übertragen Sie dazu vorher die vorgegebenen Beträge auf die entsprechenden Kontenseiten.
c) Erstellen Sie das Gewinn-und-Verlust-Konto sowie das Schlussbilanzkonto auf einem gesonderten DIN-A4-Bogen. Schließen Sie dazu die unter b) geführten Konten formgerecht ab; die nicht angesprochenen Konten aus der Ausgangssituation können direkt in die Abschlusskonten übertragen werden.