1. Situationsbeschreibung
Die INFORGA AG ist ein Beratungsunternehmen, das andere Unternehmen bei der Lösung von Organisations- und EDV-Problemen berät. Die INFORGA AG hat knapp 1.000 Mitarbeiter. Geleitet wird die INFORGA von 2 Vorstandsmitgliedern. Der Großteil der Mitarbeiter sind Berater. Die Mitarbeiter der INFORGA verteilen sich auf 9 Geschäftsstellen in ganz Deutschland und die in Nürnberg ansässige Unternehmenszentrale. Die 5 Geschäftsstellen in der Nordhälfte Deutschlands fallen in den Zuständigkeitsbereich des ersten Vorstandsmitglieds, die 4 anderen Geschäftsstellen und die Unternehmenszentrale in den des 2. Vorstandsmitglieds. Die Personalarbeit ist im Unternehmen wie folgt organisiert:
Jede Geschäftsstelle hat ca. 100 Mitarbeiter und wird von einem Geschäftsstellenleiter geführt. Ihm unterstellt sind ein Sekretariat und sog. Bereichsleiter. Jeder Bereichsleiter leitet eine Gruppe von 15 bis 20 Beratern. Die Personalplanung und -führung der Geschäftsstelle ist ausschließlich Sache der Geschäftsstelle. Für die Ausgestaltung und Durchführung dieser Aufgaben ist der Geschäftsstellenleiter verantwortlich. Einzelne Aufgaben der Personalführung wie Personaleinsatzplanung, Personalbetreuung und Personalbeurteilung werden allerdings oft an die Bereichsleiter delegiert. Dies ist jedoch von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle unterschiedlich und vom jeweiligen Geschäftsstellenleiter abhängig.
Die Personalabteilung der INFORGA ist Teil des Verwaltungsbereichs, der zur Unternehmenszentrale in Nürnberg gehört. Der Leiter der Personalabteilung ist dem Verwaltungsleiter unterstellt, der wiederum direkt dem 2. Vorstandsmitglied unterstellt ist. Die Mitarbeiter der Personalabteilung übernehmen folgende Aufgaben: Personalaktenpflege, Zeitwirtschaft, Gehaltsabrechnung inkl. Meldewesen für alle Mitarbeiter des Unternehmens, Erarbeitung von Regelungen und Richtlinien zur Arbeitszeit sowie Beratung aller Mitarbeiter in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen.
Aufgaben
Beurteilen Sie die Eingliederung der personalen Aufgaben in die Unternehmensorganisation.
2. Aus welchen Teilaufgaben bestehen die Aufgabe der Personalplanung und die der Personalführung prinzipiell (d. h. ohne Bezug zur INFORGA)?
3. Beurteilen Sie die Organisation der personalen Aufgaben, die innerhalb einer Geschäftsstelle abgedeckt werden, hinsichtlich der Gestaltungsparameter Arbeitsteilung, Konfiguration und Koordination.
4. Aus welchen Teilaufgaben besteht die personale Aufgabe der Grundsatz- und Richtlinienarbeit prinzipiell (d. h. ohne Bezug zur INFORGA)?
5. Welche Teilaufgaben der Grundsatz- und Richtlinienarbeit werden in der INFORGA von welcher/welchen Organisationseinheit(en) abgedeckt? Gehen Sie je Teilaufgabe darauf ein,
• ob eine Verrichtungs- oder Objektzentralisation vorliegt (inkl. Begründung),
• mit welchen Vor- und Nachteilen die derzeitige Organisation (Verteilung der Teilaufgabe auf Organisationseinheiten) verbunden ist.
6. Was versteht man allgemein (d. h. ohne Bezug zur INFORGA) unter dem Personalreferentenmodell der Personalarbeit?
7. Erarbeiten Sie ein mögliches Personalreferentenmodell mit zugehöriger Aufbauorganisation für die INFORGA, stellen Sie es grafisch dar und erläutern Sie es.
8. Diskutieren Sie, welche Vor- und Nachteile ein Personalreferentenmodell der INFORGA bringt.
9. Der Vorstand der INFORGA will die von der Personalabteilung wahrgenommenen Aufgaben auslagern. Erläutern Sie mit Bezug zur INFORGA und den genannten Aufgaben, welche Vor- und Nachteile mit der Auslagerung verbunden sein können.