1. Definieren Sie den Begriff der Versicherung.
2. Welche drei Merkmale kennzeichnen Fürsorgeleistungen?
3. Warum brauchen für Versorgungsleistungen – im Gegensatz zu Versicherungsleistungen – keine Beiträge erbracht zu werden?
4. Aus welchem Grund wird in der Sozialversicherung zwischen Versicherungspflicht und freiwilliger Mitgliedschaft unterschieden?
5. Beschreiben Sie die Ausprägungen des Solidarprinzips in der Sozialversicherung.
6. Erläutern Sie die Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane. Welches Organ halten Sie für das wichtigere: die Vertreterversammlung oder den Vorstand?
7. Auf welche Gebiete erstreckt sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der sozialen Sicherheit?
8. Beschreiben Sie den Inhalt der Grundrechte, die Aussagen zum Bereich der sozialen Sicherheit enthalten.
9. In der GKV erhalten Mitglieder, die rückständige Beiträge in bestimmter Höhe nicht zahlen, nur die unabdingbar notwendigen Leistungen. In der GRV existiert eine vergleichbare Regelung nicht. Erklären Sie bitte, warum dies in der GRV nicht erforderlich ist.
10. Erklären Sie die Bedeutung der Rehabilitation aus der Sicht des Einzelnen und der Gesamtheit.
11. Beschreiben Sie die wesentlichen Vor- und Nachteile des Sachleistungs- und des Kostenerstattungsprinzips aus der Sicht der Versicherten und der Krankenkassen.
12. Herr A. kommt mit einem gebrochenen Arm zum Arzt. Wovon hängt es ab, ob die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft für die Kosten der ärztlichen Behandlung aufkommt?
13. Warum werden die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, anders als bei den anderen Versicherungszweigen, nicht aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert?
14. Warum ist es sinnvoll, dass bei vollstationärer Pflege die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen nur dann bis zur Höchstgrenze von den Pflegekassen übernommen werden, wenn eine ordnungsgemäße Pflege durch Leistungen der häuslichen Pflege nicht sichergestellt werden kann?
15. Welche Vorteile hat die Angliederung der Pflegekassen an die Krankenkassen?
16. Welches sind die Aufgaben der Arbeitsförderung?
17. Aus welchem Grund wird das Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen gesperrt?
18. Bei den Versicherungsleistungen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung ist das Kriterium der Bedürftigkeit als Leistungsvoraussetzung nicht aufgetreten. Warum muss ein Empfänger von Arbeitslosengeld II dennoch bedürftig sein?
19. Welche Aufgaben haben das Sozialgericht, das Landessozialgericht und das Bundessozialgericht?
20. Beschreiben Sie den Ablauf der mündlichen Verhandlung vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit.