1. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, das sich akkreditieren lassen möchte?
a) Es muss Personal haben, das den Anforderungen der DIN EN ISO 19011 genügt.
b) Die Auditprogramme müssen nach DIN EN ISO 19011 organisiert sein.
c) Es muss branchenspezifische Kompetenz nachweisen.
d) Es muss Nachweise im Bereich der Qualitätssicherung erbringen.
8 Pkt.
2. Was ist ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes?
a) Ein Produkt ist eine bewegliche Sache.
b) Ein Produkt kann ein Teil einer beweglichen Sache sein.
c) Eine Dienstleistung ist ein Produkt
d) Elektrizität ist ein Produkt.
8 Pkt.
3. Welche Module der Konformitätsbewertung verlangen ein QMS?
a) A, C und E
b) C, D und E
c) D, E und H
4. Welche Verantwortungsbereiche zählen zu den Verkehrssicherungspflichten des ProdHaftG?
a) Konstruktions- und Qualitätsverantwortung
b) Fabrikations- und Konstruktionsverantwortung
c) Instruktionsverantwortung
d) Produktbeobachtung und Marktforschung
e) Produktbeobachtung und Organisationsverantwortung
8 Pkt.
5. Was ist unter „Fehlerfolgen“ zu verstehen?
a) Damit sind mehrere aufeinanderfolgende Fehler gemeint.
b) Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die nur zivilrechtlicher Art sind.
c) Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die nur strafrechtlicher Art sind.
d) Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die zivilrechtlicher und/oder strafrechtlicher Art sein können.
8 Pkt.
6. Welche Aussage zur Beweislastumkehr ist richtig?
a) Der Geschädigte muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf fehlerhaft war.
b) Der Geschädigte muss nachweisen, dass ein Produkt den Schaden erwirkt hat.
c) Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war.
d) Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt vom Geschädigten falsch gehandhabt wurde.
8 Pkt.
7. Was wird im Rahmen der Konformitätsbewertung gemacht?
a) Zur Konformitätsbewertung gehört ein vereinheitlichtes Verfahren zur Herstellererklärung.
b) Die Konformitätsbewertung verfolgt ein vereinheitlichtes Verfahren zur Überwachung durch genannte Stellen.
c) Die Konformitätsbewertung vereinheitlicht ein Verfahren zur Berechtigung ein CE-Kennzeichen zu führen.
8. Welche Pflichten gehören zur Produktbeobachtung?
a) Ein Hersteller ist verpflichtet, sein Produkt zu beobachten, nachdem es in Verkehr gebracht wurde.
b) Ein Hersteller ist verpflichtet, bei spät erkannten Mängeln (nachdem das Produkt bereits in Verkehr ist) und je nach Schwere des Mangels die Möglichkeit zum Rückruf zu erwägen.
c) Ein Hersteller ist verpflichtet, auf jeden Änderungswunsch des Kunden einzugehen.
d) Ein Hersteller ist verpflichtet, ggf. Informationen zu veröffentlichen, die den Benutzer vor einem Mangel warnen.
8 Pkt.
9. Welche Funktion hat eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)?
a) Eine QSV regelt die Haftungsverteilung.
b) Eine QSV sorgt beim Zulieferer und Abnehmer für die Vermeidung von Mehrarbeit.
c) Eine QSV dient der Absicherung von Fertigungsprozessen beim Zulieferer.
d) Eine QSV fördert die Qualitätsfähigkeit des Zulieferers.
8 Pkt.
10. Wofür ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zuständig?
a) Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Laboren vor.
b) Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Zertifizierungsgesellschaften mit dem Schwerpunkt Managementzertifizierung vor.
c) Die DAkkS nimmt Zertifizierungen von Qualitätsmanagement-Systemen vor.
d) Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Personenzertifizierungen vor.
8 Pkt.
11. Bitte erläutern Sie den Unterschied zwischen den Begriffen „Akkreditierung“ und „Notifizierung“.
10 Pkt.
12. Worin unterscheiden sich „gesetzlich geregelter“ und „freiwirtschaftlicher“ Bereich?