QUAL05A-XX5-K13 Einsendeaufgabe (ILS/SGD) – Note 1 inkl. Korrektur & Lösungen

QUAL05A-XX5-K13 Einsendeaufgabe (ILS/SGD) – Note 1 inkl. Korrektur & Lösungen Cover - QUAL05A-XX5-K13 Einsendeaufgabe (ILS/SGD) – Note 1 inkl. Korrektur & Lösungen 2.00
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Produkthaftung und Qualitätsvereinbarungen, Europäische Harmonisierung für Zertifizierung und Prüfwe

Bitte hier meine selbst erarbeitete Lösung zur Einsendeaufgabe für die ILS und SGD an.

Die Arbeit wurde mit der Note 1 gelöst und dient zum Vergleich der eigenen Erarbeitung.

Einsendeaufgabe: QUAL05A-XX5-K13
Heftcode: QUAL05A 0420 K13

Viel Erfolg!
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QUAL05A - XX5 - K13-Loesung.docx ~ 59.86 KB
QUAL05A - XX5 - K13-Korrektur.docx ~ 62.12 KB
1. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, das sich akkreditieren lassen möchte?

a)  Es muss Personal haben, das den Anforderungen der DIN EN ISO 19011 genügt.

b)  Die Auditprogramme müssen nach DIN EN ISO 19011 organisiert sein.

c)  Es muss branchenspezifische Kompetenz nachweisen.

d)  Es muss Nachweise im Bereich der Qualitätssicherung erbringen.

8 Pkt.

2. Was ist ein Produkt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes?

a)  Ein Produkt ist eine bewegliche Sache.

b)  Ein Produkt kann ein Teil einer beweglichen Sache sein.

c)  Eine Dienstleistung ist ein Produkt

d)  Elektrizität ist ein Produkt.

8 Pkt.

3. Welche Module der Konformitätsbewertung verlangen ein QMS?

a)  A, C und E

b)  C, D und E

c)  D, E und H

4. Welche Verantwortungsbereiche zählen zu den Verkehrssicherungspflichten des ProdHaftG?

a)  Konstruktions- und Qualitätsverantwortung

b)  Fabrikations- und Konstruktionsverantwortung

c)  Instruktionsverantwortung

d)  Produktbeobachtung und Marktforschung

e)  Produktbeobachtung und Organisationsverantwortung

8 Pkt.

5. Was ist unter „Fehlerfolgen“ zu verstehen?

a)  Damit sind mehrere aufeinanderfolgende Fehler gemeint.

b)  Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die nur zivilrechtlicher Art sind.

c)  Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die nur strafrechtlicher Art sind.

d)  Mit dem Begriff „Fehlerfolgen“ werden rechtliche Konsequenzen bezeichnet, die zivilrechtlicher und/oder strafrechtlicher Art sein können.

8 Pkt.

6. Welche Aussage zur Beweislastumkehr ist richtig?

a)  Der Geschädigte muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf fehlerhaft war.

b)  Der Geschädigte muss nachweisen, dass ein Produkt den Schaden erwirkt hat.

c)  Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war.

d)  Der Hersteller muss nachweisen, dass das Produkt vom Geschädigten falsch gehandhabt wurde.

8 Pkt.

7. Was wird im Rahmen der Konformitätsbewertung gemacht?

a)  Zur Konformitätsbewertung gehört ein vereinheitlichtes Verfahren zur Herstellererklärung.

b)  Die Konformitätsbewertung verfolgt ein vereinheitlichtes Verfahren zur Überwachung durch genannte Stellen.

c)  Die Konformitätsbewertung vereinheitlicht ein Verfahren zur Berechtigung ein CE-Kennzeichen zu führen.

8. Welche Pflichten gehören zur Produktbeobachtung?

a)  Ein Hersteller ist verpflichtet, sein Produkt zu beobachten, nachdem es in Verkehr gebracht wurde.

b)  Ein Hersteller ist verpflichtet, bei spät erkannten Mängeln (nachdem das Produkt bereits in Verkehr ist) und je nach Schwere des Mangels die Möglichkeit zum Rückruf zu erwägen.

c)  Ein Hersteller ist verpflichtet, auf jeden Änderungswunsch des Kunden einzugehen.

d)  Ein Hersteller ist verpflichtet, ggf. Informationen zu veröffentlichen, die den Benutzer vor einem Mangel warnen.

8 Pkt.

9. Welche Funktion hat eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)?

a)  Eine QSV regelt die Haftungsverteilung.

b)  Eine QSV sorgt beim Zulieferer und Abnehmer für die Vermeidung von Mehrarbeit.

c)  Eine QSV dient der Absicherung von Fertigungsprozessen beim Zulieferer.

d)  Eine QSV fördert die Qualitätsfähigkeit des Zulieferers.

8 Pkt.

10. Wofür ist die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zuständig?

a)  Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Laboren vor.

b)  Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Zertifizierungsgesellschaften mit dem Schwerpunkt Managementzertifizierung vor.

c)  Die DAkkS nimmt Zertifizierungen von Qualitätsmanagement-Systemen vor.

d)  Die DAkkS nimmt Akkreditierungen von Personenzertifizierungen vor.

8 Pkt.

11. Bitte erläutern Sie den Unterschied zwischen den Begriffen „Akkreditierung“ und „Notifizierung“.

10 Pkt.

12. Worin unterscheiden sich „gesetzlich geregelter“ und „freiwirtschaftlicher“ Bereich?
Vorschau
Weitere Information: 11.02.2025 - 10:51:09
  Kategorie: Technik und Informatik
Eingestellt am: 07.02.2025 von Der_Buchmacher
Letzte Aktualisierung: 10.02.2025
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Prüfungs-/Lernheft-Code: QUAL05A-XX5-K13
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