1. Aufgabe:
Im Überseegeschäft werden Gütersendungen überwiegend in Containern transportiert. Die Rechtsgrundlage für den Gütertransport ist bei Stückgütern der Stückgutfrachtvertrag. Nennen Sie die am Stückgutfrachtvertrag Beteiligten mit ihren Fachbegriffen und erklären Sie die Begriffe.
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<Pkt.>/6 Pkt.
2. Aufgabe:
Containersendungen werden z.B. im kombinierten Transport bewegt.
a) Erklären Sie allgemein, was unter kombiniertem Transport verstanden wird, und geben Sie für einen solchen Transport ein selbst gewähltes Beispiel an.
b) Legen Sie dar, wodurch sich die Containertransportsysteme (Container Movements) LCL/LCL und FCL/FCL voneinander unterscheiden.
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<Pkt.>/24 Pkt.
3. Aufgabe:
Ein Hamburger Außenhändler hat mit verschiedenen inländischen Herstellern Käuferverträge über die Lieferung diverser Geräte für die Einrichtung einer Großküche geschlossen. Als Anlieferungsort wurde vereinbart „Eurokai, Hamburg, CFS“. Die Gesamtsendung wurde in einem 20-ft.-Container von Hamburg nach Aqaba (Löschhafen) verschifft und von dort per Lkw – Merchant’s Haulage – an die Adresse des Importeurs in Amman/Jordanien befördert.
a) Begründen Sie, um welches Containertransportsystem es sich im vorliegenden Fall handelt.
b) Erklären Sie, was im Rahmen der Abwicklung des obigen Geschäftes unter Merchant’s Haulage verstanden wird.
[. . .]
<Pkt.>/16 Pkt.
4. Aufgabe:
Zur Kalkulation seines Verkaufspreises für eine nach Jakarta/Indonesien zu verladende Sendung von 20 Trommeln Chemikalien erhält ein Exporteur vom Linienagenten des Verfrachters die folgenden Angaben:
Grundrate: USD 65,00 M/G, in Schiffswahl
C.A.F.: 44,5 % als Zuschlag auf die Grundrate
B.A.F.: 24 %
CFS Charge: €/t. 27,00
a) Erläutern Sie die Angabe zur Grundrate.
b) Geben Sie an, weshalb der Verfrachter C.A.F. berechnet haben könnte.
c) Erklären Sie die Angabe „B.A.F. 24 %“
d) Geben Sie an, wofür die CFS-Charge berechnet wird.
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<Pkt.>/30 Pkt.
5. Aufgabe:
Im grenzüberschreitenden Warenaustausch im Wirtschaftsraum der EU werden Güter zunehmend per Lkw transportiert. Geben Sie zwei Vorteile an, die eine Lkw-Verladung für Verwender und Empfänger im grenzüberschreitenden Gütertransport aufweist.
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<Pkt.>/6 Pkt.
6. Aufgabe:
Die Vereinbarungen hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflicht ist vielfach im Exportstreckengeschäft anders geregelt als im Binnenhandelsgeschäft, wo die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anwendbar sind. Geben Sie an, welche Vereinbarungen Exporthändler vielfach mit inländischen Herstellern über den Ort der Untersuchung treffen. Erklären Sie, welche Wirkungen sich für den Exporthändler aus einer solchen Vereinbarung ergeben.
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<Pkt.>/6 Pkt.
7. Aufgabe:
Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden im Außenhandelsgeschäft vielfach durch ein Schiedsgerichtsverfahren beigelegt. Legen Sie drei Gründe dar, die für ein Schiedsgerichtsverfahren